Anlegerschutz für Anleger von Investmentfonds wird ausgebaut – neue Schlichtungsstelle eingerichtet

  • Pressemitteilung der Firma Bundesministerium der Finanzen (BMF), 02.09.2011
Pressemitteilung vom: 02.09.2011 von der Firma Bundesministerium der Finanzen (BMF) aus Berlin

Kurzfassung: Die Ombudsstelle für Investmentfonds beim Bundesverband für Investment und Asset Management (BVI) hat heute ihre Arbeit aufgenommen. Sie kann von Verbrauchern kostenlos eingeschaltet werden, wenn sie der Ansicht sind, dass eine Fondsgesellschaft ...

[Bundesministerium der Finanzen (BMF) - 02.09.2011] Anlegerschutz für Anleger von Investmentfonds wird ausgebaut – neue Schlichtungsstelle eingerichtet


Die Ombudsstelle für Investmentfonds beim Bundesverband für Investment und Asset Management (BVI) hat heute ihre Arbeit aufgenommen. Sie kann von Verbrauchern kostenlos eingeschaltet werden, wenn sie der Ansicht sind, dass eine Fondsgesellschaft gegen Vorschriften des Investmentgesetzes verstoßen hat.

Die Einrichtung der Ombudsstelle wurde möglich, nachdem das Bundesministerium der Finanzen am 19. August 2011 die Verfahrensordnung zur außergerichtlichen Beilegung von Verbraucherrechtsstreitigkeiten genehmigt hatte. Anleger von Investmentfonds können künftig im Rahmen eines Schlichtungsantrags ihre Beschwerden direkt bei der unabhängigen Ombudsstelle vortragen. Damit wird den Verbrauchern eine leicht zugängliche, kostengünstige und schnelle Möglichkeit eröffnet, etwaige Ansprüche ohne Einschaltung der Gerichte geltend zu machen.

Bereits seit dem 1. Juli 2011 können die Verbraucher bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Investmentgesetz die Schlichtungsstelle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen anrufen. Die Ombudsstelle des BVI ist zuständig für Schlichtungsaufgaben ihrer Mitgliedsunternehmen und anderer Unternehmen, die sich diesem Schlichtungsverfahren angeschlossen haben.


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Über Bundesministerium der Finanzen (BMF):
Kernaufgabe des Bundesministers der Finanzen ist die Gestaltung der Finanzpolitik und die Grundausrichtung der Wirtschaftspolitik der Bundesregierung. Ihm kommt damit eine zent­rale Steuerungsfunktion innerhalb der Bundesregierung zu. Im Rahmen der vom Bundes­kanzler vorgegebenen politischen Richtlinien koordiniert der Bundesfinanzminister die Haus­haltsvoranschläge der einzelnen Ministerien und entwirft so den jährlichen Bundeshaushalt. Dabei verfügt der Minister über ein Widerspruchsrecht bei allen finanzpolitischen Entschei­dungen der Regierung. So bündelt das Bundesfinanzministerium die finanziellen Belange der Regierung im Sinne einer nachhaltigen Finanzpolitik.

Im Rahmen der Steuerpolitik sichert die Bundesregierung die finanzielle Leistungsfähigkeit des Staates. Dabei muss gewährleistet sein, dass Leistungsanreize und Leistungswille der Bürger und Unternehmen nicht beeinträchtigt werden. Zudem muss die Steuerpolitik die Sicherung der ökologischen Grundlagen unseres Gemeinwesens unterstützen.

Im Zuge des europäischen Integrations- (Europäische Wirtschafts- und Währungsunion) und des weltweiten Globalisierungsprozesses gewinnt die europäische und internationale Wirtschafts- und Währungspolitik als zusätzlicher Aufgabenschwerpunkt zunehmend an Bedeutung.

Darüber hinaus ist das Bundesministerium der Finanzen auch zuständig für die deutschen Postwertzeichen, die Regelung der Kriegsfolgelasten, das Bundesvermögen und den Zoll.

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