Anhörung zum Schwangerschaftskonfliktgesetz - GRÜNE: Einhellige Ablehnung der von Landesregierung geplanten Kürzungen

  • Pressemitteilung der Firma Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Hessischen Landtag, 02.09.2011
Pressemitteilung vom: 02.09.2011 von der Firma Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Hessischen Landtag aus Wiesbaden

Kurzfassung: Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unterstützt die Auffassung der Anzuhörenden im sozialpolitischen Ausschuss. Diese haben in der heutigen Sitzung die von der Landesregierung geplante Kürzung der Zuschüsse an die Beratungsstellen ...

[Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Hessischen Landtag - 02.09.2011] Anhörung zum Schwangerschaftskonfliktgesetz - GRÜNE: Einhellige Ablehnung der von Landesregierung geplanten Kürzungen


Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unterstützt die Auffassung der Anzuhörenden im sozialpolitischen Ausschuss. Diese haben in der heutigen Sitzung die von der Landesregierung geplante Kürzung der Zuschüsse an die Beratungsstellen um mehr als 20 Prozent als nicht gerechtfertigt zurückgewiesen.

"Nicht nur die Beratungsstellen selbst, sondern auch die kommunalen Spitzenverbände befürchten Qualitätsverluste für die Beratung werdender Mütter und eine Kostenverlagerung auf die Kommunen. Wir begrüßen deshalb, dass offensichtlich auch in den Reihen der Regierungsfraktionen Zweifel an dem Gesetzentwurf der Landesregierung entstanden sind. Selbst Sozialminister Grüttner zeigt sich inzwischen gesprächsbereit. Wir werden daher als GRÜNE konstruktiv an einer Lösung mitarbeiten, die auch in Zukunft eine gute Arbeit der Schwangerschaftsberatungsstellen in Hessen gewährleistet", so die Obfrau der GRÜNEN im sozialpolitischen Ausschuss, Kordula Schulz-Asche.

"Mit dem Vorschlag, die Pauschale um 20 Prozent zu kürzen, verabschiedet sich die Landesregierung von einer tariflichen Bezahlung. Und die gute und gesetzlich vorgeschriebene Vernetzung der Beratungsstellen steht in Frage. Werdende Mütter und die Kommunen werden die Leidtragenden sein."

"Es zeigt sich das Versäumnis der Landesregierung, vor der Mittelstreichung keine vernünftige Untersuchung des Gesetzes vorgenommen zu haben. Weder ist der Vergleich mit den Beratungspauschalen anderer Bundesländer stichhaltig noch wurden Gehaltsentwicklungen und andere Kostensteigerungen der Beratungsstellen berücksichtigt."


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Elke Cezanne

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