Keine Einführung von ''section control''

  • Pressemitteilung der Firma Bayerisches Staatsministerium des Innern, 02.09.2011
Pressemitteilung vom: 02.09.2011 von der Firma Bayerisches Staatsministerium des Innern aus München

Kurzfassung: Innenminister Joachim Herrmann lehnt ''Section Control'' ab Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat der Einführung von so genannten ''Section Control Anlagen'' in Bayern eine klare Absage erteilt. Bei diesem Geschwindigkeitsüberwachungssystem, ...

[Bayerisches Staatsministerium des Innern - 02.09.2011] Keine Einführung von ''section control''


Innenminister Joachim Herrmann lehnt ''Section Control'' ab

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat der Einführung von so genannten ''Section Control Anlagen'' in Bayern eine klare Absage erteilt. Bei diesem Geschwindigkeitsüberwachungssystem, wie es etwa in Österreich oder in Italien praktiziert wird, werden die Kennzeichen aller Fahrzeuge mit Hilfe von Videoaufzeichnungen beim Ein- und Ausfahren eines bestimmten Streckenabschnitts erfasst. Herrmann dazu: "Diese Methode wird in Bayern nicht eingeführt, auch nicht versuchsweise."

Die Forderung, solche Systeme zu erproben, sei vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat an das Innenministerium herangetragen und von Mitarbeitern des Innenministeriums geprüft worden. Herrmann: "Ein entsprechend negatives Antwortschreiben an den Verkehrssicherheitsrat wird demnächst auslaufen."

Herrmann ergänzte, die Überwachung der Geschwindigkeitsbegrenzung habe für die Verkehrssicherheit in Bayern einen hohen Stellenwert. Die Bayerische Polizei kontrolliere regelmäßig die Geschwindigkeit an unfallträchtigen Streckenabschnitten, sie analysiere intensiv Geschwindigkeitsunfälle und -auffälligkeiten. Im ersten Halbjahr 2011 ist die Zahl der Unfälle aufgrund überhöhter Geschwindigkeit um mehr als drei Prozent auf 8.325 zurückgegangen. Herrmann abschließend: "Ich halte die Einführung eines neuen Systems zur Geschwindigkeitskontrolle für nicht notwendig und auch aus Datenschutzgesichtspunkten für fragwürdig."


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Über Bayerisches Staatsministerium des Innern:
Das Innenministerium ist für die Innere Sicherheit, also auch für die Polizei und den Staatsschutz zuständig. Das ist aber nur ein Aspekt seiner Zuständigkeiten.

Im Bereich Allgemeine Innere Verwaltung gibt es eine Fülle weitere Aufgaben von der Staatsverwaltung über kommunale Angelegenheiten bis zum Rettungswesen. Außerdem gibt es manche eher überraschend erscheinende Zuständigkeiten, wie etwa für das Kaminkehrer- oder fürs Lotteriewesen. Auch die unabhängigen Verwaltungsgerichte gehören zum Ressortbereich des Innenministeriums.

Den zweiten großen Bereich bildet die Oberste Baubehörde. Das Innenministerium als "Bauministerium" ist zuständig für Hochbau und Wohnungswesen, für Städtebau sowie Straßen- und Brückenbau - die gesamte bauliche Infrastruktur gehört zu seinen Aufgaben. Es ist damit einer der größten Auftraggeber für die Bauwirtschaft in Bayern.

Mit den Begriffen "Schützen, Vorsorgen, Ordnen, Planen, Bauen, Fördern" lassen sich die vielfältigen Aufgaben der Allgemeinen Inneren Verwaltung und der Obersten Baubehörde (den beiden Hauptabteilungen des Innenministeriums) umreißen.

An der politischen Spitze stehen: Staatsminister Dr. Günther Beckstein (übrigens der 50. Innenminister seit der Gründung des Ressorts im Jahre 1806) und Staatssekretär Georg Schmid als Stellvertreter des Ministers.

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