Existenzminimum darf nicht nach Kassenlage berechnet werden

  • Pressemitteilung der Firma DIE LINKE, 05.09.2011
Pressemitteilung vom: 05.09.2011 von der Firma DIE LINKE aus Berlin

Kurzfassung: Die stellvertretende Vorsitzende der LINKEN, Katja Kipping, kritisiert die geplante Anhebung des Hartz-IV-Regelsatzes um lediglich zehn Euro im Jahr 2012 als unzureichend. Das Existenzminimum werde nach Kassenlage berechnet.Die Vorsitzende des ...

[DIE LINKE - 05.09.2011] Existenzminimum darf nicht nach Kassenlage berechnet werden


Die stellvertretende Vorsitzende der LINKEN, Katja Kipping, kritisiert die geplante Anhebung des Hartz-IV-Regelsatzes um lediglich zehn Euro im Jahr 2012 als unzureichend. Das Existenzminimum werde nach Kassenlage berechnet.Die Vorsitzende des Sozialausschusses im Bundestag fordert die Einrichtung einer unabhängigen Expertenkommission zur Berechnung des Regelsatzes. Kipping erklärt:

Eine Anhebung des Regelsatzes um lediglich zehn Euro wäre vollkommen ungenügend. Es liegt auf der Hand, dass die grundlegenden Mängel der Regelsatzberechnung nicht behoben worden sind. Mit allen Mitteln wird das Existenzminimum kleingerechnet und nach Kassenlage festgelegt.

Das Grundrecht auf die Sicherung der Existenz und gesellschaftlichen Teilhabe hat sich aber nicht an der Kassenlage sondern am notwendigen Bedarf zu orientieren. Das Existenzminimum ist kein Fall für die Ministerialbürokratie. Die Prüfung und Berechnung des Regelsatzes gehört in die Hände einer unabhängigen Expertenkommission.


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