EFSF-Vertrag muss dem Bundestag vorgelegt werden
- Pressemitteilung der Firma SPD-Bundestagsfraktion, 05.09.2011
Pressemitteilung vom: 05.09.2011 von der Firma SPD-Bundestagsfraktion aus Berlin
Kurzfassung: Zur Beteiligung des Deutschen Bundestages im Rahmen der anstehenden Erweiterung des EFSF-Vertrages erklaert der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Axel Schaefer: Die Bundesregierung muss den Vertrag zur Europaeischen ...
[SPD-Bundestagsfraktion - 05.09.2011] EFSF-Vertrag muss dem Bundestag vorgelegt werden
Zur Beteiligung des Deutschen Bundestages im Rahmen der anstehenden Erweiterung des EFSF-Vertrages erklaert der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Axel Schaefer:
Die Bundesregierung muss den Vertrag zur Europaeischen Finanzstabilisierungsfazilitaet (EFSF) jetzt dem Bundestag zur Ratifizierung vorlegen. Nur so ist die Vereinbarkeit mit unserem Grundgesetz garantiert. Die vereinbarten Massnahmen zur Bekaempfung der Krise muessen parlamentarisch getragen, handlungsfaehig ausgestaltet und verfassungsmaessig wasserdicht gemacht werden. Die Gruende dafuer liegen auf der Hand:
- Das Bundesverfassungsgericht hat bereits in seiner Lissabon-Entscheidung klargestellt, dass eine parlamentarische Beteiligung in allen europaeischen Grundsatzfragen elementar ist. Der Versuch, die EFSF mit juristischen Winkelzuegen davon auszunehmen, ist zum Scheitern verurteilt.
- Der EFSF-Vertrag verpflichtet die Bundesrepublik zur Uebernahme enormer finanzieller Risiken. Dieser Mechanismus ist notwendig und richtig. Die Wahrung der Budgethoheit des Parlaments gebietet es jedoch, dass die Abgeordneten den Vertrag gemaess des "Europaartikels" 23 des Grundgesetzes beschliessen.
- Solch weitreichende Entscheidungen duerfen nicht im Kreise weniger Regierungschefs getroffen werden. Die Methode Merkel heisst: Aushandeln hinter verschlossenen Tueren und den Bundestag vor vollendete Tatsachen stellen. Nur eine gesellschaftliche Debatte und eine Zustimmung der gewaehlten Volksvertretung schafft die auf Dauer notwendige Akzeptanz in der Bevoelkerung.
Die EFSF ist ein europaeisches Vorhaben. Genau deshalb muss die Bundesregierung den Vertrag dem Bundestag zur Ratifizierung vorlegen, sonst wird sie bei naechster Gelegenheit vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe scheitern.
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SPD-Bundestagsfraktion
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Internet: http://www.spdfraktion.de
E-Mail: presse@spdfraktion.de
Tel.: 030/227-5 22 82
Fax: 030/227-5 68 69
Zur Beteiligung des Deutschen Bundestages im Rahmen der anstehenden Erweiterung des EFSF-Vertrages erklaert der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Axel Schaefer:
Die Bundesregierung muss den Vertrag zur Europaeischen Finanzstabilisierungsfazilitaet (EFSF) jetzt dem Bundestag zur Ratifizierung vorlegen. Nur so ist die Vereinbarkeit mit unserem Grundgesetz garantiert. Die vereinbarten Massnahmen zur Bekaempfung der Krise muessen parlamentarisch getragen, handlungsfaehig ausgestaltet und verfassungsmaessig wasserdicht gemacht werden. Die Gruende dafuer liegen auf der Hand:
- Das Bundesverfassungsgericht hat bereits in seiner Lissabon-Entscheidung klargestellt, dass eine parlamentarische Beteiligung in allen europaeischen Grundsatzfragen elementar ist. Der Versuch, die EFSF mit juristischen Winkelzuegen davon auszunehmen, ist zum Scheitern verurteilt.
- Der EFSF-Vertrag verpflichtet die Bundesrepublik zur Uebernahme enormer finanzieller Risiken. Dieser Mechanismus ist notwendig und richtig. Die Wahrung der Budgethoheit des Parlaments gebietet es jedoch, dass die Abgeordneten den Vertrag gemaess des "Europaartikels" 23 des Grundgesetzes beschliessen.
- Solch weitreichende Entscheidungen duerfen nicht im Kreise weniger Regierungschefs getroffen werden. Die Methode Merkel heisst: Aushandeln hinter verschlossenen Tueren und den Bundestag vor vollendete Tatsachen stellen. Nur eine gesellschaftliche Debatte und eine Zustimmung der gewaehlten Volksvertretung schafft die auf Dauer notwendige Akzeptanz in der Bevoelkerung.
Die EFSF ist ein europaeisches Vorhaben. Genau deshalb muss die Bundesregierung den Vertrag dem Bundestag zur Ratifizierung vorlegen, sonst wird sie bei naechster Gelegenheit vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe scheitern.
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Über SPD-Bundestagsfraktion:
Nach der Bundestagswahl am 18. September 2005 setzt sich die SPD-Bundestagsfraktion für die 16. Legislaturperiode aus 222 Abgeordneten zusammen.
Alle Abgeordneten, die im September 2005 gewählt wurden und der SPD angehören, bilden die SPD-Bundestagsfraktion.
In der Sitzung vom 21. November 2005 hat die SPD-Bundestagsfraktion Dr. Peter Struck zu ihrem neuen Fraktionsvorsitzenden gewählt. Mit seinem sehr guten Wahlergebnis führt Struck als Nachfolger von Franz Müntefering nun die SPD-Bundestagsfraktion.
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