Bundesweites Beratungstelefon zur Pflege gibt Verbrauchern mehr Rechtssicherheit

  • Pressemitteilung der Firma CDU/CSU-Fraktion, 05.09.2011
Pressemitteilung vom: 05.09.2011 von der Firma CDU/CSU-Fraktion aus Berlin

Kurzfassung: Fragen zu Verträgen beantworten, Sicherheit und Hilfe anbieten Fragen zu Verträgen mit stationären Pflegeeinrichtungen und sonstigen Wohnformen werden ab sofort bundesweit von den Verbraucherzentralen telefonisch beantwortet. Dazu erklärt die ...

[CDU/CSU-Fraktion - 05.09.2011] Bundesweites Beratungstelefon zur Pflege gibt Verbrauchern mehr Rechtssicherheit


Fragen zu Verträgen beantworten, Sicherheit und Hilfe anbieten

Fragen zu Verträgen mit stationären Pflegeeinrichtungen und sonstigen Wohnformen werden ab sofort bundesweit von den Verbraucherzentralen telefonisch beantwortet. Dazu erklärt die Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Mechthild Heil:

"Die neue bundesweite Hotline der Verbraucherzentralen Berlin, Brandenburg und Schleswig-Holstein richtet sich an Menschen, die Fragen zu Verträgen mit Pflegeeinrichtungen und anderen Wohnformen haben. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt die Einrichtung des Beratungstelefons. Dadurch erhalten Verbraucher, die sich in juristischen Dingen nicht auskennen, mehr Sicherheit und Hilfe, wenn es darum geht, ihre Rechte besser durchzusetzen.

Die Hotline ist von Montag bis Mittwoch von 11 bis 14 Uhr geschaltet. Sie ist erreichbar unter der Telefonnummer 01803 – 66 33 77. Anrufer bezahlen 9 Cent pro Minute aus dem deutschen Festnetz oder maximal 42 Cent pro Minute aus dem deutschen Mobilfunknetz.

Die Hotline ist Teil eines Projektes zur Stärkung der Verbraucherrechte in der Pflege. Seit dem 1. Oktober 2010 nehmen 14 Verbraucherzentralen und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) das Kleingedruckte in Verträgen von Alten- und Pflegeeinrichtungen unter die Lupe. Sie machen verstärkt auf die aktuelle Rechtslage aufmerksam und stehen auch ganz individuell verunsicherten Angehörigen mit rechtlichem Rat zur Seite. Grundlage ist das seit 1. Oktober 2009 gültige Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG), das nicht nur für das ‚klassische‘ Pflegeheim, sondern auch für viele Pflegewohngemeinschaften und Einrichtungen der Behindertenhilfe gilt."


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