06.09.2011 11:58 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Premium Management Immobilien Fonds - Vergleichsangebot
Premium Management Immobilien Fonds - VergleichsangebotKurzfassung: Viele Anleger sind von der Schließung des Immobilienfonds Premium Management Immobilien (Anlage WKN AON D6C) betroffen. Dieser Fonds wurde oftmals von der Commerzbank vermittelt und den Anlegern als sicheres Anlagemodell angepriesen. Seitdem der Fonds geschlossen worden ist, fürchten viele Anleger um ihr Geld. Der Fonds soll nun abgewickelt werden. Außerdem wurden vielen Anlegern Vergleichsangebote unterbreitet.
[GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater - 06.09.2011] Der Premium Management Immobilien Fonds soll insgesamt abgewickelt werden. Dies bedeutet, dass der Fonds sämtliche Investments veräußern muss. Der Premium Management Immobilien Fonds als Dachfonds hat jedoch selber wiederum in andere geschlossene Fonds investiert. Es kann derzeit nicht abgesehen werden, inwiefern die Anleger Ihre investierten Gelder zurückerhalten.
Es stellt sich daher die Frage wie Anleger Ihren Schaden ersetz bekommen können.
So kommt zum einen bereits in Betracht, dass die Commerzbank ihre Anleger vor Zeichnung des Fonds nicht über die - jetzt realisierten! - Risiken des Fonds, wie dessen Schließung nach dem InvG, informiert hat. Vielmehr wurde oftmals gerade die angebliche Sicherheit des Fonds herausgestellt und den Kunden eine risikofreie Anlage suggeriert. Hat die Bank gegenüber Ihren Anlegern schuldhaft Aufklärungs- oder Beratungspflichten verletzt, muss sie den hieraus entstehenden Schaden ersetzen. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München raten dazu, diesen Anknüpfungspunkt im Einzelfall prüfen zu lassen http://www.grprainer.com/Premium-Management-Immobilien.html
Weiterhin ergibt sich eine potentielle Schadensersatzhaftung daraus, dass die Commerzbank einige ihrer Kunden vor Schließung des Fonds über dessen bevorstehende Schließung informiert hat, andere jedoch nicht. Hierdurch bekamen die Kunden, denen die Vorab-Information erteilt wurde, die Möglichkeit, ihre Zeichnungssumme zu sichern. Diejenigen aber, die erst nach der Schließung Kenntnis hiervon erlangten, hatten diese Gelegenheit nicht. Sie sollten auch wegen dieser Möglichkeit Ihren Fall einem Anwalt zur Prüfung vorlegen, der Ihre Erfolgsaussichten beurteilt.
Schließlich besteht zudem die Möglichkeit, dass die Commerzbank den Kunden ihre Rückvergütungen sog. "Kick-backs", die sie durch die Fondsvermittlung erhielt, nicht offengelegt hat. Nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung besteht auch insoweit ein Verstoß gegenüber dem Vertragspartner, der zum Schadensersatz führen kann.
Nun hat die Commerzbank aber auch Vergleichsangebote an betroffene Anleger gesandt. Dabei offeriert die Commerzbank den Rückkauf der Fondsanteile, jedoch zu einem reduzierten Preis. Unter Umständen differieren die angebotenen Rückkaufskonditionen. In jedem Falle ist zu prüfen, ob das Vergleichsangebot durch die Commerzbank anzunehmen ist oder ob ein Prozess aussichtsreicher erscheint. Betroffene Anleger sollten in jedem Falle zeitnah einen Rechtsanwalt konsultieren.
http://www.grprainer.com/Premium-Management-Immobilien.html
Es stellt sich daher die Frage wie Anleger Ihren Schaden ersetz bekommen können.
So kommt zum einen bereits in Betracht, dass die Commerzbank ihre Anleger vor Zeichnung des Fonds nicht über die - jetzt realisierten! - Risiken des Fonds, wie dessen Schließung nach dem InvG, informiert hat. Vielmehr wurde oftmals gerade die angebliche Sicherheit des Fonds herausgestellt und den Kunden eine risikofreie Anlage suggeriert. Hat die Bank gegenüber Ihren Anlegern schuldhaft Aufklärungs- oder Beratungspflichten verletzt, muss sie den hieraus entstehenden Schaden ersetzen. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München raten dazu, diesen Anknüpfungspunkt im Einzelfall prüfen zu lassen http://www.grprainer.com/Premium-Management-Immobilien.html
Weiterhin ergibt sich eine potentielle Schadensersatzhaftung daraus, dass die Commerzbank einige ihrer Kunden vor Schließung des Fonds über dessen bevorstehende Schließung informiert hat, andere jedoch nicht. Hierdurch bekamen die Kunden, denen die Vorab-Information erteilt wurde, die Möglichkeit, ihre Zeichnungssumme zu sichern. Diejenigen aber, die erst nach der Schließung Kenntnis hiervon erlangten, hatten diese Gelegenheit nicht. Sie sollten auch wegen dieser Möglichkeit Ihren Fall einem Anwalt zur Prüfung vorlegen, der Ihre Erfolgsaussichten beurteilt.
Schließlich besteht zudem die Möglichkeit, dass die Commerzbank den Kunden ihre Rückvergütungen sog. "Kick-backs", die sie durch die Fondsvermittlung erhielt, nicht offengelegt hat. Nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung besteht auch insoweit ein Verstoß gegenüber dem Vertragspartner, der zum Schadensersatz führen kann.
Nun hat die Commerzbank aber auch Vergleichsangebote an betroffene Anleger gesandt. Dabei offeriert die Commerzbank den Rückkauf der Fondsanteile, jedoch zu einem reduzierten Preis. Unter Umständen differieren die angebotenen Rückkaufskonditionen. In jedem Falle ist zu prüfen, ob das Vergleichsangebot durch die Commerzbank anzunehmen ist oder ob ein Prozess aussichtsreicher erscheint. Betroffene Anleger sollten in jedem Falle zeitnah einen Rechtsanwalt konsultieren.
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Weitere Informationen
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater, Herr Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln, Deutschland
Tel.: 0221-2722750; http://www.grprainer.com/
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