EuGH-Urteil zu Gentechnik in Honig – BUND fordert Mindestabstand zwischen Gentechnikfeldern und Bienenstöcken

  • Pressemitteilung der Firma Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), 06.09.2011
Pressemitteilung vom: 06.09.2011 von der Firma Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) aus Berlin

Kurzfassung: Berlin/Luxemburg: Nach Einschätzung von Heike Moldenhauer, Gentechnikexpertin beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute ein bahnbrechendes Urteil nicht nur für alle Imker, sondern auch ...

[Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) - 06.09.2011] EuGH-Urteil zu Gentechnik in Honig – BUND fordert Mindestabstand zwischen Gentechnikfeldern und Bienenstöcken


Berlin/Luxemburg: Nach Einschätzung von Heike Moldenhauer, Gentechnikexpertin beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute ein bahnbrechendes Urteil nicht nur für alle Imker, sondern auch für alle Verbraucher in der Europäischen Union gefällt. Der EuGH hat bestätigt, dass Honig, der Pollen des gentechnisch veränderten Mais Mon 810 enthält, in der EU über keine Zulassung als Lebensmittel verfügt, weshalb dieser nicht mehr verkauft werden darf. Mit dem Richterspruch müsse kein Imker mehr in dem von ihm produzierten Honig Gentech-Pollen und kein Verbraucher gentechnisch verunreinigten Honig akzeptieren, sagte Moldenhauer. Damit gentechnische Verunreinigungen tatsächlich ausgeschlossen werden könnten, müssten dem EuGH-Urteil nun zwingend die europäische und die deutsche Gesetzgebung angepasst werden. Erforderlich sei die Festlegung von Mindestabständen zwischen Gentechnikfeldern und Bienenstöcken.

Moldenhauer: "Deutschland darf jetzt nicht auf die EU-Kommission warten und seine Verantwortung nach Brüssel delegieren. Die Bundesregierung muss handeln und die im Koalitionsvertrag angekündigte Novelle des Gentechnikgesetzes nutzen, um Honig vor Gentech-Verunreinigungen zu schützen. Sie muss einen Abstand von mindestens fünf Kilometern zwischen Gentech-Feldern und Bienenstöcken festlegen, denn so weit reicht der Flugradius einer Biene auf Nahrungssuche."

Der EuGH habe mit seinem Urteil außerdem das in der EU-Gesetzgebung festgeschriebene Gebot der Nulltoleranz bestätigt, wonach ein nicht zugelassener gentechnisch veränderter Organismus nicht vermarktet werden dürfe. Dieses Gebot sei im Juli dieses Jahres von der EU-Kommission verletzt worden, als sie die Verunreinigung von Futtermitteln mit gentechnisch veränderten Pflanzen bis zu 0,1 Prozent erlaubt habe. Die EU-Kommission müsse Lehren aus dem heutigen EuGH-Urteil ziehen und sofort zur Nulltoleranzpolitik zurückkehren, forderte die BUND-Gentechnikexpertin Heike Moldenhauer.




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