Das Bundesverfassungsgericht sagt ja zur europäischen Solidarität und stärkt die Rolle des Bundestages

  • Pressemitteilung der Firma CDU/CSU-Fraktion, 07.09.2011
Pressemitteilung vom: 07.09.2011 von der Firma CDU/CSU-Fraktion aus Berlin

Kurzfassung: Jetzt einen breiten Konsens anstreben Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes in Sachen "Griechenlandhilfe" und "Euro-Rettungsschirm" vom 07. September 2011, erklären der Europapolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael ...

[CDU/CSU-Fraktion - 07.09.2011] Das Bundesverfassungsgericht sagt ja zur europäischen Solidarität und stärkt die Rolle des Bundestages


Jetzt einen breiten Konsens anstreben

Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes in Sachen "Griechenlandhilfe" und "Euro-Rettungsschirm" vom 07. September 2011, erklären der Europapolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Stübgen und der Haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Barthle:

"Mit seinem heutigen Urteil bestätigt das Bundesverfassungsgericht den bisherigen Kurs der Bundesregierung und der Koalitionsfraktionen zur Stabilisierung des Euro. Es hat streng konditionierte Finanzhilfen für notleidende Euro-Staaten explizit als verfassungsgemäß erachtet. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt die klare Aussage des Gerichts, dass die Einrichtung einer Europäischen Haftungsgemeinschaft (Euro-Bonds) zum jetzigen Zeitpunkt nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Das Urteil kommt zum richtigen Zeitpunkt und ist ein positives Signal für die bisherige Stabilisierungspolitik Deutschlands und seiner europäischen Partner.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion nimmt die Integrationsverantwortung des Deutschen Bundestages und seine haushaltspolitische Gesamtverantwortung sehr ernst. Sie begrüßt daher ausdrücklich, dass die Mitwirkung des Bundestags bei künftigen Hilfen gestärkt wurde. Bereits vor der heutigen Entscheidung sind wir hinsichtlich der Beteiligungsrechte tätig geworden. Die von uns geplante stufenweise Beteiligung des Bundestags geht sogar über die Vorgaben des Gerichts hinaus. Wir sind insofern auf dem richtigen Weg. Die rechtlichen Vorgaben des Gerichts werden wir - wie angekündigt - in unsere aktuellen Beratungen zum Euro-Rettungsschirm EFSF einbeziehen.
Das Urteil anerkennt die von den Mitgliedstaaten und insbesondere von Deutschland gezeigte Solidarität. Der von der Bundesregierung und vom Deutschen Bundestag im Mai 2010 eingeschlagene Weg zur Unterstützung notleidender Euro-Mitgliedstaaten wird durch das Urteil ausdrücklich bestätigt. Damit ist der Weg frei für eine Ertüchtigung der befristeten Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) und die Änderung des deutschen Stabilisierungsmechanismusgesetz.
Nach einer genauen Auswertung des Urteils gilt es, die Vorgaben des Gerichts umzusetzen. Das Urteil bekräftigt uns in der Auffassung, dass für die Ausweitung der Befugnisse der EFSF und zur Schaffung eines dauerhaften Euro-Rettungsschirms eine Verstärkung der parlamentarischen Mitwirkungs- und Kontrollrechte notwendig ist. Dabei haben wir immer betont, dass ein Mittelweg gefunden werden muss zwischen der operativen Handlungsfähigkeit des Euro-Rettungsschirms und einer umfassenden Be¬teiligung des Deutschen Bundestags in allen wesentlichen, insbe¬son¬dere haushalts-relevanten Fragen.
Bereits zu Beginn der Woche hatten die Fraktionen der Regierungskoalition sich daher auf weitgehende abgestufte Mitwirkungsrechte des Bundes¬tags bei der Änderung des "Gesetzes zur Übernahme von Gewährleis¬tungen im Rahmen eines europäischen Stabili¬sierungsmechanismus" (StabMechÄndG) verständigt. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts werden wir die von uns beschlossenen Leitlinien jetzt rasch in das Gesetz einarbeiten. Hinter diese Grundsätze zur Parlamentsbeteiligung werden wir auch nicht zurückgehen.
Die Opposition laden wir ausdrücklich ein, daran mitzuwirken. Es ist gute Tradition im Deutschen Bundestag, dass über die Rechte des Parlaments ein breiter Konsens angestrebt werden sollte."


CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
fraktion@cducsu.de
http://www.cducsu.de

Über CDU/CSU-Fraktion:
CDU
Die Christlich Demokratische Union Deutschlands ist die Volkspartei der Mitte. Wir wenden uns an Menschen aus allen Schichten und Gruppen unseres Landes.
Grundlage unserer Politik ist das christliche Verständnis vom Menschen und seiner Verantwortung vor Gott. Unsere Grundwerte Freiheit, Solidarität und Gerechtigkeit sind daraus abgeleitet. Die CDU ist für jeden offen, der die Würde und Freiheit aller Menschen und die daraus abgeleiteten Grundüberzeugungen unserer Politik bejaht.
Die CDU Deutschlands steht für die freiheitliche und rechtsstaatliche Demokratie, für die Soziale und Ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung Deutschlands in die westliche Werte- und Verteidigungsgemeinschaft, für die Einheit der Nation und die Einigung Europas.
Ein menschlicher, an christlichen Werten ausgerichteter Kurs: Das sind Kompaß und Richtmaß unserer Politik. Auf dieser Grundlage treten wir an, unser Gemeinwesen in der sich verändernden Welt weiterzuentwickeln. Wir werden diesen Weg mit Mut und Tatkraft gehen, um unseren Kindern und Enkeln für ihre Zukunft im 21. Jahrhundert alle Chancen zu geben.

CSU
Wurzeln und Auftrag der CSU-Landesgruppe sind eng verknüpft mit der deutschen und bayerischen Parteiengeschichte.
Die CSU-Landesgruppe ist als Zusammenschluss der Abgeordneten der CSU im Deutschen Bundestag institutionelle Basis und Kraftzentrum des bundespolitischen Gestaltungsanspruchs, der sich zu keiner Zeit ausschließlich auf die Durchsetzung bayerischer Interessen im Bund bezog, sondern immer Politik für ganz Deutschland bedeutete. Von Anfang an haben daher Mitglieder der CSU-Landesgruppe in unionsgeführten Bundeskabinetten Regierungsverantwortung übernommen.

Firmenkontakt:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
fraktion@cducsu.de
http://www.cducsu.de

Die Pressemeldung "Das Bundesverfassungsgericht sagt ja zur europäischen Solidarität und stärkt die Rolle des Bundestages" unterliegt dem Urheberrecht der pressrelations GmbH. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Das Bundesverfassungsgericht sagt ja zur europäischen Solidarität und stärkt die Rolle des Bundestages" ist CDU/CSU-Fraktion.