Siegfried Kauder zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts: 'Bundestag hat bei Gesetzgebung Heft in der Hand'
- Pressemitteilung der Firma Deutscher Bundestag, 07.09.2011
Pressemitteilung vom: 07.09.2011 von der Firma Deutscher Bundestag aus Berlin
Kurzfassung: Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts erklärt der Vorsitzende des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages, Siegfried Kauder, der den Deutschen Bundestag in dem Verfahren in Karlsruhe vertreten hat: Das Bundesverfassungsgericht ...
[Deutscher Bundestag - 07.09.2011] Siegfried Kauder zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts: "Bundestag hat bei Gesetzgebung Heft in der Hand"
Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts erklärt der Vorsitzende des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages, Siegfried Kauder, der den Deutschen Bundestag in dem Verfahren in Karlsruhe vertreten hat:
Das Bundesverfassungsgericht bestätigt mit seiner Entscheidung, dass das Parlament seiner Verpflichtung nachzukommen hat, Regierungsvorlagen kritisch zu prüfen. Der Bundestag hat danach bei der Gesetzgebung das Heft in der Hand und darf sich bei seinen Beratungen nicht unter Druck setzen lassen. Damit unterstreicht Karlsruhe das Recht der Parlamentarier, über die wesentlichen Elemente der Euro-Rettungspakete frei zu entscheiden. Das Gericht räumt den Abgeordneten einen breiten Raum politischer Gestaltung ein, zieht aber auch klare Grenzen: Der Versuchung, parlamentarische Rechte "vertrauensvoll" in die Hände der Regierung zu geben, hat das Parlament zu widerstehen. Es entspricht dem Wählerauftrag, eigenständig und selbstbewusst auch Regierungsvorlagen auf ihre Vereinbarkeit mit der Verfassung zu prüfen. Dieser Verpflichtung ist der Bundestag nachgekommen.
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
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Fax: +49 (0)30 227-36878 oder 227 36979
E-Mail: mail@bundestag.de
Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts erklärt der Vorsitzende des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages, Siegfried Kauder, der den Deutschen Bundestag in dem Verfahren in Karlsruhe vertreten hat:
Das Bundesverfassungsgericht bestätigt mit seiner Entscheidung, dass das Parlament seiner Verpflichtung nachzukommen hat, Regierungsvorlagen kritisch zu prüfen. Der Bundestag hat danach bei der Gesetzgebung das Heft in der Hand und darf sich bei seinen Beratungen nicht unter Druck setzen lassen. Damit unterstreicht Karlsruhe das Recht der Parlamentarier, über die wesentlichen Elemente der Euro-Rettungspakete frei zu entscheiden. Das Gericht räumt den Abgeordneten einen breiten Raum politischer Gestaltung ein, zieht aber auch klare Grenzen: Der Versuchung, parlamentarische Rechte "vertrauensvoll" in die Hände der Regierung zu geben, hat das Parlament zu widerstehen. Es entspricht dem Wählerauftrag, eigenständig und selbstbewusst auch Regierungsvorlagen auf ihre Vereinbarkeit mit der Verfassung zu prüfen. Dieser Verpflichtung ist der Bundestag nachgekommen.
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Kein Bundestag ist wie der andere. Jedes Mal haben die Wähler neu entschieden, wer stellvertretend für alle die Regeln entwickeln soll, die dann für alle gelten werden. Jedes Mal haben die Wähler neu bestimmt, wie stark der Einfluss der einzelnen Parteien in der Volksvertretung sein soll, wer somit die Regierung bilden kann und wer in die Opposition muss. Und deshalb beginnt auch jeder Bundestag ganz von vorn. Denn die neu gewählten Abgeordneten können nicht von ihren Vorgängern vorbestimmt werden, deren Legitimität, für das Volk zu entscheiden, mit dem Zusammentreten des neuen Bundestages erlischt.
Der Präsident
Der Präsident leitet nicht nur die Bundestagssitzungen (in der er sich mit seinen Stellvertretern abwechselt), er vertritt den Bundestag auch nach außen. Protokollarisch ist er als Repräsentant der Legislative nach dem Bundespräsidenten der zweite Mann im Staat. Er ist nicht nur Adressat aller Eingaben und Entwürfe von Bundesregierung, Bundesrat oder Mitgliedern des Bundestages, er setzt sich auch für die Würde des Bundestages und die Rechte seiner Mitglieder ein. Er ist der oberste Dienstherr der Bundestagsmitarbeiter und übt sowohl das Hausrecht als auch die Polizeigewalt in den Gebäuden des Parlamentes aus.
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