Bundestagspräsident Lammert zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts: 'Gewinner ist die parlamentarische Demokratie'
- Pressemitteilung der Firma Deutscher Bundestag, 07.09.2011
Pressemitteilung vom: 07.09.2011 von der Firma Deutscher Bundestag aus Berlin
Kurzfassung: Bundestagspräsident Norbert Lammert hat sich mit dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Rettungsmaßnahmen für Griechenland und den Euro "sehr zufrieden" gezeigt. Das gelte sowohl für die Zurückweisung der Verfassungsbeschwerden, ...
[Deutscher Bundestag - 07.09.2011] Bundestagspräsident Lammert zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts: "Gewinner ist die parlamentarische Demokratie"
Bundestagspräsident Norbert Lammert hat sich mit dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Rettungsmaßnahmen für Griechenland und den Euro "sehr zufrieden" gezeigt. Das gelte sowohl für die Zurückweisung der Verfassungsbeschwerden, als auch für die Urteilsbegründung, sagte Lammert in Berlin. "Gewinner ist die parlamentarische Demokratie", sagte Lammert.
Er sehe sich in seiner Auffassung bestärkt, dass es "ohne eine konstitutive Mitwirkung des Parlaments keine verfassungsfesten Lösungen gibt". Das Bundesverfassungsgericht habe festgestellt, dass der Deutsche Bundestag seine Budgetverantwortung nicht durch unbestimmte haushaltspolitische Ermächtigung auf andere Akteure übertragen dürfe.
Nach Ansicht Lammerts habe das Bundesverfassungsgericht durch die Zurückweisung der Verfassungsbeschwerden deutlich gemacht, "dass es eine mangelhafte Sorgfalt in den bisher stattgefundenen Gesetzgebungen offensichtlich nicht gibt".
Im Hinblick auf künftige Entscheidungen hat der Bundestagspräsident hervorgehoben, dass nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts "für jede einzelne neue Hilfsmaßnahme die Zustimmung des Bundestages erforderlich ist". Dagegen reiche die Mitwirkung des Haushaltsausschusses anstelle des Plenums, wenn es sich um Abwicklung getroffener Entscheidungen handle. Das entspreche der Unterscheidung, die er in den vergangenen Wochen in die Diskussion eingebracht habe und die jetzt Grundlage des Gesetzgebungsverfahrens in den Fraktionen sei.
Wichtig ist dem Bundestagspräsidenten auch der Hinweis der Karlsruher Richter auf den notwendigen Ermessensspielraum des Gesetzgebers bei der Einschätzung der Tragfähigkeit des Bundeshaushalts und der Wahrscheinlichkeit, für Gewährleistungen einstehen zu müssen. Lammert wies darauf hin, dass im Eilurteil des Bundesverfassungsgerichts noch vom "Einschätzungsspielraum der Bundesregierung" die Rede gewesen sei.
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Fax: +49 (0)30 227-36878 oder 227 36979
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Bundestagspräsident Norbert Lammert hat sich mit dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Rettungsmaßnahmen für Griechenland und den Euro "sehr zufrieden" gezeigt. Das gelte sowohl für die Zurückweisung der Verfassungsbeschwerden, als auch für die Urteilsbegründung, sagte Lammert in Berlin. "Gewinner ist die parlamentarische Demokratie", sagte Lammert.
Er sehe sich in seiner Auffassung bestärkt, dass es "ohne eine konstitutive Mitwirkung des Parlaments keine verfassungsfesten Lösungen gibt". Das Bundesverfassungsgericht habe festgestellt, dass der Deutsche Bundestag seine Budgetverantwortung nicht durch unbestimmte haushaltspolitische Ermächtigung auf andere Akteure übertragen dürfe.
Nach Ansicht Lammerts habe das Bundesverfassungsgericht durch die Zurückweisung der Verfassungsbeschwerden deutlich gemacht, "dass es eine mangelhafte Sorgfalt in den bisher stattgefundenen Gesetzgebungen offensichtlich nicht gibt".
Im Hinblick auf künftige Entscheidungen hat der Bundestagspräsident hervorgehoben, dass nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts "für jede einzelne neue Hilfsmaßnahme die Zustimmung des Bundestages erforderlich ist". Dagegen reiche die Mitwirkung des Haushaltsausschusses anstelle des Plenums, wenn es sich um Abwicklung getroffener Entscheidungen handle. Das entspreche der Unterscheidung, die er in den vergangenen Wochen in die Diskussion eingebracht habe und die jetzt Grundlage des Gesetzgebungsverfahrens in den Fraktionen sei.
Wichtig ist dem Bundestagspräsidenten auch der Hinweis der Karlsruher Richter auf den notwendigen Ermessensspielraum des Gesetzgebers bei der Einschätzung der Tragfähigkeit des Bundeshaushalts und der Wahrscheinlichkeit, für Gewährleistungen einstehen zu müssen. Lammert wies darauf hin, dass im Eilurteil des Bundesverfassungsgerichts noch vom "Einschätzungsspielraum der Bundesregierung" die Rede gewesen sei.
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Über Deutscher Bundestag:
Kein Bundestag ist wie der andere. Jedes Mal haben die Wähler neu entschieden, wer stellvertretend für alle die Regeln entwickeln soll, die dann für alle gelten werden. Jedes Mal haben die Wähler neu bestimmt, wie stark der Einfluss der einzelnen Parteien in der Volksvertretung sein soll, wer somit die Regierung bilden kann und wer in die Opposition muss. Und deshalb beginnt auch jeder Bundestag ganz von vorn. Denn die neu gewählten Abgeordneten können nicht von ihren Vorgängern vorbestimmt werden, deren Legitimität, für das Volk zu entscheiden, mit dem Zusammentreten des neuen Bundestages erlischt.
Der Präsident
Der Präsident leitet nicht nur die Bundestagssitzungen (in der er sich mit seinen Stellvertretern abwechselt), er vertritt den Bundestag auch nach außen. Protokollarisch ist er als Repräsentant der Legislative nach dem Bundespräsidenten der zweite Mann im Staat. Er ist nicht nur Adressat aller Eingaben und Entwürfe von Bundesregierung, Bundesrat oder Mitgliedern des Bundestages, er setzt sich auch für die Würde des Bundestages und die Rechte seiner Mitglieder ein. Er ist der oberste Dienstherr der Bundestagsmitarbeiter und übt sowohl das Hausrecht als auch die Polizeigewalt in den Gebäuden des Parlamentes aus.
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