Beamtenbesoldung: GRÜNE legen Konzept vor - Soziale Unwucht des CDU/FDP-Vorschlages durch Einmalzahlung und Sozialstaffel auffangen
- Pressemitteilung der Firma Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Hessischen Landtag, 08.09.2011
Pressemitteilung vom: 08.09.2011 von der Firma Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Hessischen Landtag aus Wiesbaden
Kurzfassung: Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schlägt vor, allen Beamtinnen und Beamten des Landes Hessen die für die Angestellten in den Tarifverhandlungen vereinbarte Einmalzahlung in Höhe von 360 Euro und 120 Euro für Anwärterinnen und ...
[Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Hessischen Landtag - 08.09.2011] Beamtenbesoldung: GRÜNE legen Konzept vor - Soziale Unwucht des CDU/FDP-Vorschlages durch Einmalzahlung und Sozialstaffel auffangen
Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schlägt vor, allen Beamtinnen und Beamten des Landes Hessen die für die Angestellten in den Tarifverhandlungen vereinbarte Einmalzahlung in Höhe von 360 Euro und 120 Euro für Anwärterinnen und Anwärter auszuzahlen. Sie schlagen ebenfalls vor, die Tariferhöhung nicht wie von CDU und FDP vorgeschlagen jeweils sechs bzw. sieben Monate verspätet auf die Beamtinnen und Beamten zu übertragen, sondern die Erhöhung für die unteren und mittleren Besoldungsgruppen vorzuziehen. Durch diese Staffellung soll dem Entwurf von CDU und FDP die soziale Unwucht genommen werden. Beamtinnen und Beamte des einfachen und mittleren Dienstes sollen nach dem Vorschlag der GRÜNEN bereits rückwirkend zum 1. April 2011 bzw. zum 1. Juli 2011 in den Genuss der 1,5 prozentigen Besoldungserhöhung für 2011 kommen. Dazu gehören beispielsweise die Beschäftigten im Justizvollzugsdienst. Bei den Bezieherinnen und Beziehern im gehobenen und höheren Dienst soll es bei der Besoldungserhöhung zum 1. Oktober 2011 bleiben, sie profitieren aber von der Einmalzahlung, die ihnen CDU und FDP verweigern wollen.
Im Jahr 2012 profitieren nach dem Willen der GRÜNEN nicht nur die Beamtinnen und Beamten des einfachen Dienstes ab dem 1. März 2012 und des mittleren Dienstes ab dem 1. Juni 2012 von einer früheren Besoldungserhöhung, sondern auch die des gehobenen Dienstes. Für sie soll die 2,6 prozentige Erhöhung um einen Monat auf den 1. September 2012 vorgezogen werden.
"Die Beamtinnen und Beamten müssen ebenso wie die Angestellten an der allgemeinen Einkommensentwicklung teilhaben. Angesichts der Staatsverschuldung des Landes Hessen dürfen wir aber auch die steigenden Personalausgaben nicht aus dem Blick zu verlieren", stellt der innenpolitische Sprecher der GRÜNEN, Jürgen Frömmrich, fest. "Das von CDU und FDP vorgesehene Modell zögert die Erhöhung allerdings so lange hinaus, dass dies für die unteren und mittleren Besoldungsgruppen untragbar ist. Für die besser verdienenden Beamtinnen und Beamten halten wir es jedoch für vertretbar, wenn ihre Bezahlung erst jeweils zum 1. Oktober angepasst wird. CDU und FDP wollen auf die Einmalzahlung ganz verzichten, obwohl dies die eigentlich soziale Komponente des Tarifabschlusses ist. Eine Einmalzahlung ist für denjenigen, der weniger verdient prozentual mehr als für denjenigen, der mehr verdient."
Nach Berechnungen der GRÜNEN führt die Umsetzung ihres Vorschlages in den Jahren 2011 und 2012 zu Mehrausgaben in Höhe von ca. 39 Millionen Euro. Finanzieren wollen DIE GRÜNEN diese Gehaltsverbesserungen zum einen durch den Wegfall von besonderen Beihilfeleistungen. Dazu gehören die Abrechnungsfähigkeit der Unterkunft in einem Zweibettzimmer im Krankenhaus sowie die Chefarztbehandlung. Zusätzlich wird vorgeschlagen, in der Beihilfeverordnung eine Kappungsgrenze einzuführen, damit zukünftig eine Beihilfe, die zusammen mit der Privatversicherungsleistung des Beihilfeberechtigten zu einer Gesamtleistung über 100 Prozent führen würde, nur noch im Umfang bis 100 Prozent ausgezahlt wird. Für den Zeitraum der Haushaltsjahre 2011 und 2012 wären die vorgesehenen Änderungen demnach kostenneutral.
"Wir erreichen damit zweierlei. Zum einen wird durch die Einführung der von uns vorgeschlagenen Staffelung den sozialen Belangen in den unteren und mittleren Besoldungsgruppen, deren Einkommen wahrlich nicht üppig ist, Rechnung getragen. Diese Beschäftigten benötigen die zusätzliche Kaufkraft dringend. Zudem machen wir das Beihilfesystem des Landes Hessen ein Stück zukunftsfähiger und reduzieren Kosten in einem Bereich der aufgrund der demografischen Entwicklung in den nächsten Jahren weiter ansteigen wird. Bei immer älter werdenden Pensionsempfängern erhöhen sich auch die Beihilfekosten", erläutert Frömmrich den Vorschlag der GRÜNEN.
Kleine Anfrage 18/2612 [1]
Hintergrund - Zahlen zur Erläuterung: Verschuldung des Landes Hessen 2011: 40,7 Mrd. Euro voraussichtliche Verschuldung 2015: 45,4 Mrd. Euro Zinsausgaben 2011: 1,51 Mrd. Euro Voraussichtliche Zinsausgaben 2015: 1,75 Mrd. Euro Nettoneuverschuldung 2011: 2,26 Mrd. Euro Voraussichtliche Nettoneuverschuldung 2015: 0,85 Mrd. Euro Personalausgaben 2011: 7,87 Mrd. Euro geplante Personalausgaben 2015: 8,33 Mrd. Euro Personalausgabenquote 2010 (ohne Hochschulen): 40,4% Personalausgabenquote 2010 (mit Hochschulen nach LRH): 45,8% Personalkostenquote 2011 (ohne Hochschulen): 40,8 % Durchschnittliche Höhe der Bezüge:
Besoldungsgruppe
A 6
A 16
B 6
in Euro
2.362,28
6.197,55
8.202,78
Aufwendungen für die Beihilfe:
Jahr
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
Gesamtbetrag
(in Mio. €)
369,2
390,3
404,2
421,3
452,4
484,6
496,6
Aktive
180,5
193,4
193,8
206,6
229,6
248,3
245,8
Pensionsempfänger
188,7
196,9
210,4
214,7
222,7
235,8
250,7
[1]: http://www.gruene-hessen.de/landtag/pressemitteilungen/beamtenbesoldung-gru/attachment/2612/
Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Elke Cezanne
Schlossplatz 1-3; 65183 Wiesbaden
Fon: 0611/350597; Fax: 0611/350601
Mail: presse-gruene@ltg.hessen.de
Web: http://www.gruene-hessen.de/landtag
Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schlägt vor, allen Beamtinnen und Beamten des Landes Hessen die für die Angestellten in den Tarifverhandlungen vereinbarte Einmalzahlung in Höhe von 360 Euro und 120 Euro für Anwärterinnen und Anwärter auszuzahlen. Sie schlagen ebenfalls vor, die Tariferhöhung nicht wie von CDU und FDP vorgeschlagen jeweils sechs bzw. sieben Monate verspätet auf die Beamtinnen und Beamten zu übertragen, sondern die Erhöhung für die unteren und mittleren Besoldungsgruppen vorzuziehen. Durch diese Staffellung soll dem Entwurf von CDU und FDP die soziale Unwucht genommen werden. Beamtinnen und Beamte des einfachen und mittleren Dienstes sollen nach dem Vorschlag der GRÜNEN bereits rückwirkend zum 1. April 2011 bzw. zum 1. Juli 2011 in den Genuss der 1,5 prozentigen Besoldungserhöhung für 2011 kommen. Dazu gehören beispielsweise die Beschäftigten im Justizvollzugsdienst. Bei den Bezieherinnen und Beziehern im gehobenen und höheren Dienst soll es bei der Besoldungserhöhung zum 1. Oktober 2011 bleiben, sie profitieren aber von der Einmalzahlung, die ihnen CDU und FDP verweigern wollen.
Im Jahr 2012 profitieren nach dem Willen der GRÜNEN nicht nur die Beamtinnen und Beamten des einfachen Dienstes ab dem 1. März 2012 und des mittleren Dienstes ab dem 1. Juni 2012 von einer früheren Besoldungserhöhung, sondern auch die des gehobenen Dienstes. Für sie soll die 2,6 prozentige Erhöhung um einen Monat auf den 1. September 2012 vorgezogen werden.
"Die Beamtinnen und Beamten müssen ebenso wie die Angestellten an der allgemeinen Einkommensentwicklung teilhaben. Angesichts der Staatsverschuldung des Landes Hessen dürfen wir aber auch die steigenden Personalausgaben nicht aus dem Blick zu verlieren", stellt der innenpolitische Sprecher der GRÜNEN, Jürgen Frömmrich, fest. "Das von CDU und FDP vorgesehene Modell zögert die Erhöhung allerdings so lange hinaus, dass dies für die unteren und mittleren Besoldungsgruppen untragbar ist. Für die besser verdienenden Beamtinnen und Beamten halten wir es jedoch für vertretbar, wenn ihre Bezahlung erst jeweils zum 1. Oktober angepasst wird. CDU und FDP wollen auf die Einmalzahlung ganz verzichten, obwohl dies die eigentlich soziale Komponente des Tarifabschlusses ist. Eine Einmalzahlung ist für denjenigen, der weniger verdient prozentual mehr als für denjenigen, der mehr verdient."
Nach Berechnungen der GRÜNEN führt die Umsetzung ihres Vorschlages in den Jahren 2011 und 2012 zu Mehrausgaben in Höhe von ca. 39 Millionen Euro. Finanzieren wollen DIE GRÜNEN diese Gehaltsverbesserungen zum einen durch den Wegfall von besonderen Beihilfeleistungen. Dazu gehören die Abrechnungsfähigkeit der Unterkunft in einem Zweibettzimmer im Krankenhaus sowie die Chefarztbehandlung. Zusätzlich wird vorgeschlagen, in der Beihilfeverordnung eine Kappungsgrenze einzuführen, damit zukünftig eine Beihilfe, die zusammen mit der Privatversicherungsleistung des Beihilfeberechtigten zu einer Gesamtleistung über 100 Prozent führen würde, nur noch im Umfang bis 100 Prozent ausgezahlt wird. Für den Zeitraum der Haushaltsjahre 2011 und 2012 wären die vorgesehenen Änderungen demnach kostenneutral.
"Wir erreichen damit zweierlei. Zum einen wird durch die Einführung der von uns vorgeschlagenen Staffelung den sozialen Belangen in den unteren und mittleren Besoldungsgruppen, deren Einkommen wahrlich nicht üppig ist, Rechnung getragen. Diese Beschäftigten benötigen die zusätzliche Kaufkraft dringend. Zudem machen wir das Beihilfesystem des Landes Hessen ein Stück zukunftsfähiger und reduzieren Kosten in einem Bereich der aufgrund der demografischen Entwicklung in den nächsten Jahren weiter ansteigen wird. Bei immer älter werdenden Pensionsempfängern erhöhen sich auch die Beihilfekosten", erläutert Frömmrich den Vorschlag der GRÜNEN.
Kleine Anfrage 18/2612 [1]
Hintergrund - Zahlen zur Erläuterung: Verschuldung des Landes Hessen 2011: 40,7 Mrd. Euro voraussichtliche Verschuldung 2015: 45,4 Mrd. Euro Zinsausgaben 2011: 1,51 Mrd. Euro Voraussichtliche Zinsausgaben 2015: 1,75 Mrd. Euro Nettoneuverschuldung 2011: 2,26 Mrd. Euro Voraussichtliche Nettoneuverschuldung 2015: 0,85 Mrd. Euro Personalausgaben 2011: 7,87 Mrd. Euro geplante Personalausgaben 2015: 8,33 Mrd. Euro Personalausgabenquote 2010 (ohne Hochschulen): 40,4% Personalausgabenquote 2010 (mit Hochschulen nach LRH): 45,8% Personalkostenquote 2011 (ohne Hochschulen): 40,8 % Durchschnittliche Höhe der Bezüge:
Besoldungsgruppe
A 6
A 16
B 6
in Euro
2.362,28
6.197,55
8.202,78
Aufwendungen für die Beihilfe:
Jahr
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
Gesamtbetrag
(in Mio. €)
369,2
390,3
404,2
421,3
452,4
484,6
496,6
Aktive
180,5
193,4
193,8
206,6
229,6
248,3
245,8
Pensionsempfänger
188,7
196,9
210,4
214,7
222,7
235,8
250,7
[1]: http://www.gruene-hessen.de/landtag/pressemitteilungen/beamtenbesoldung-gru/attachment/2612/
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Web: http://www.gruene-hessen.de/landtag
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