Neues Heimgesetz - GRÜNE: Unvollständig, unsystematisch und unübersichtlich
- Pressemitteilung der Firma Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Hessischen Landtag, 08.09.2011
Pressemitteilung vom: 08.09.2011 von der Firma Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Hessischen Landtag aus Wiesbaden
Kurzfassung: "Der Gesetzentwurf von CDU und FDP für ein neues Heimgesetz ist unvollständig, unsystematisch und unübersichtlich. Trotz der umfangreichen Änderungen des eigenen Entwurfs schon nach unserer Kritik in der ersten Lesung bleibt er, was er war: ...
[Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Hessischen Landtag - 08.09.2011] Neues Heimgesetz - GRÜNE: Unvollständig, unsystematisch und unübersichtlich
"Der Gesetzentwurf von CDU und FDP für ein neues Heimgesetz ist unvollständig, unsystematisch und unübersichtlich. Trotz der umfangreichen Änderungen des eigenen Entwurfs schon nach unserer Kritik in der ersten Lesung bleibt er, was er war: Großer Murks. In dieser Form darf er nie Gesetz werden", erklärt anlässlich der heutigen Anhörung im Sozialpolitischen Ausschuss der behindertenpolitische Sprecher der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Andreas Jürgens.
Weiterhin sei erheblich zweifelhaft, ob Altenwohnheime, Seniorenresidenzen und Einrichtungen der Behindertenhilfe, die keine Pflegeeinrichtungen seien, vom Geltungsbereich des Gesetzes umfasst seien. "Wenn die stationären Behinderteneinrichtungen außen vor bleiben, aber das betreute Wohnen in Wohngemeinschaften soll überwacht werden, stellt das die Verhältnisse komplett auf den Kopf. Die Einrichtungen, die schon von den Pflegekassen und dem medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) umfangreich überprüft werden, sollen jetzt auch von der Heimaufsicht kontrolliert werden. Aber die Einrichtungen, die der Überwachung durch diesen Dienst nicht unterliegen, weil sie keine Pflegeeinrichtungen sind, blieben auch von der Heimaufsicht unbehelligt", so der Abgeordnete.
Bei der heutigen Anhörung sei von den Sachverständigen auf zahlreiche Unzulänglichkeiten des Entwurfs hingewiesen worden. Schon die Bezeichnung des Gesetzes als "Gesetz für Betreuungs- und Pflegeleistungen" sei komplett irreführend, weil es weder um gesetzliche Betreuung noch um Pflegeleistungen, sondern nur um den institutionellen Rahmen dieser Leistungen gehe. Auch ansonsten sei klar geworden, dass der Entwurf von CDU und FDP außer schönen Worten wenig Substanz zu bieten habe. Der Entwurf der SPD-Fraktion werde dagegen als wesentlich systematischer und logischer bewertet, als derjenige der Koalition. "Ich habe erhebliche Zweifel, ob CDU und FDP aus ihrem Entwurf durch Änderungen noch etwas Vernünftiges machen können. Am besten wäre es, ihn zurückziehen", meint Jürgens.
Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Elke Cezanne
Schlossplatz 1-3; 65183 Wiesbaden
Fon: 0611/350597; Fax: 0611/350601
Mail: presse-gruene@ltg.hessen.de
Web: http://www.gruene-hessen.de/landtag
"Der Gesetzentwurf von CDU und FDP für ein neues Heimgesetz ist unvollständig, unsystematisch und unübersichtlich. Trotz der umfangreichen Änderungen des eigenen Entwurfs schon nach unserer Kritik in der ersten Lesung bleibt er, was er war: Großer Murks. In dieser Form darf er nie Gesetz werden", erklärt anlässlich der heutigen Anhörung im Sozialpolitischen Ausschuss der behindertenpolitische Sprecher der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Andreas Jürgens.
Weiterhin sei erheblich zweifelhaft, ob Altenwohnheime, Seniorenresidenzen und Einrichtungen der Behindertenhilfe, die keine Pflegeeinrichtungen seien, vom Geltungsbereich des Gesetzes umfasst seien. "Wenn die stationären Behinderteneinrichtungen außen vor bleiben, aber das betreute Wohnen in Wohngemeinschaften soll überwacht werden, stellt das die Verhältnisse komplett auf den Kopf. Die Einrichtungen, die schon von den Pflegekassen und dem medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) umfangreich überprüft werden, sollen jetzt auch von der Heimaufsicht kontrolliert werden. Aber die Einrichtungen, die der Überwachung durch diesen Dienst nicht unterliegen, weil sie keine Pflegeeinrichtungen sind, blieben auch von der Heimaufsicht unbehelligt", so der Abgeordnete.
Bei der heutigen Anhörung sei von den Sachverständigen auf zahlreiche Unzulänglichkeiten des Entwurfs hingewiesen worden. Schon die Bezeichnung des Gesetzes als "Gesetz für Betreuungs- und Pflegeleistungen" sei komplett irreführend, weil es weder um gesetzliche Betreuung noch um Pflegeleistungen, sondern nur um den institutionellen Rahmen dieser Leistungen gehe. Auch ansonsten sei klar geworden, dass der Entwurf von CDU und FDP außer schönen Worten wenig Substanz zu bieten habe. Der Entwurf der SPD-Fraktion werde dagegen als wesentlich systematischer und logischer bewertet, als derjenige der Koalition. "Ich habe erhebliche Zweifel, ob CDU und FDP aus ihrem Entwurf durch Änderungen noch etwas Vernünftiges machen können. Am besten wäre es, ihn zurückziehen", meint Jürgens.
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