Auch die Kirche muss Grundrechte ihrer Beschäftigten respektieren
- Pressemitteilung der Firma Die Linke. im Bundestag, 09.09.2011
Pressemitteilung vom: 09.09.2011 von der Firma Die Linke. im Bundestag aus Berlin
Kurzfassung: "DIE LINKE fordert, dass für Beschäftigte der Kirchen und der kirchlichen Einrichtungen die gleichen Grundrechte gelten müssen wie für Angestellte andere Arbeitgeber. Dazu hat DIE LINKE bereits im Frühjahr einen entsprechenden Gesetzentwurf ...
[Die Linke. im Bundestag - 09.09.2011] Auch die Kirche muss Grundrechte ihrer Beschäftigten respektieren
"DIE LINKE fordert, dass für Beschäftigte der Kirchen und der kirchlichen Einrichtungen die gleichen Grundrechte gelten müssen wie für Angestellte andere Arbeitgeber. Dazu hat DIE LINKE bereits im Frühjahr einen entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht", so Raju Sharma, religionspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Chefarzt-Kündigung in einer katholischen Klinik wegen Wiederheirat. Sharma weiter:
"Das Gericht hat sinnvollerweise das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen bekräftigt. Die zweite Botschaft ist aber, dass auch in den Kirchen die Grundrechte der Beschäftigten nicht zur Manövriermasse von Arbeitgeberinteressen gemacht werden dürfen.
Eine Religionsgemeinschaft, die sich der Nächstenliebe verpflichtet, sollte ihren 1,3 Millionen Beschäftigten nicht die weltlichen Grundrechte verweigern, die andere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schon seit Jahrzehnten haben."
F.d.R. Beate Figgener
Pressesprecher
Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon +4930/227-52800
Telefax +4930/227-56801
pressesprecher@linksfraktion.de
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"DIE LINKE fordert, dass für Beschäftigte der Kirchen und der kirchlichen Einrichtungen die gleichen Grundrechte gelten müssen wie für Angestellte andere Arbeitgeber. Dazu hat DIE LINKE bereits im Frühjahr einen entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht", so Raju Sharma, religionspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Chefarzt-Kündigung in einer katholischen Klinik wegen Wiederheirat. Sharma weiter:
"Das Gericht hat sinnvollerweise das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen bekräftigt. Die zweite Botschaft ist aber, dass auch in den Kirchen die Grundrechte der Beschäftigten nicht zur Manövriermasse von Arbeitgeberinteressen gemacht werden dürfen.
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Über Die Linke. im Bundestag:
Nach der Bundestagswahl am 18. September 2005 setzt sich die Linkspartei-Bundestagsfraktion für die 16. Legislaturperiode aus 54 Abgeordneten zusammen. Sie trägt den Namen „DIE LINKE.“.
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