Innenminister Joachim Herrmann: 'Bayerische Staatsregierung legt Gesetzentwurf nach Unterzeichnung des Glücksspielstaatsvertrags der Länder vor'

  • Pressemitteilung der Firma Bayerisches Staatsministerium des Innern, 09.09.2011
Pressemitteilung vom: 09.09.2011 von der Firma Bayerisches Staatsministerium des Innern aus München

Kurzfassung: Die Bayerische Staatsregierung wird nach den Worten von Innenminister Joachim Herrmann einen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Glücksspielrechts in Bayern vorlegen, sobald der Glücksspielstaatsvertrag der Länder unter Dach und Fach ist. Dabei ...

[Bayerisches Staatsministerium des Innern - 09.09.2011] Innenminister Joachim Herrmann: "Bayerische Staatsregierung legt Gesetzentwurf nach Unterzeichnung des Glücksspielstaatsvertrags der Länder vor"


Die Bayerische Staatsregierung wird nach den Worten von Innenminister Joachim Herrmann einen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Glücksspielrechts in Bayern vorlegen, sobald der Glücksspielstaatsvertrag der Länder unter Dach und Fach ist. Dabei wird auch das Problem der Ansiedlung und des Betriebs von Spielhallen geregelt werden.

Im Entwurf zum Glücksspielstaatsvertrag sind bereits konkrete Vorgaben dazu enthalten. Herrmann hält eine strengere Regelung zu diesem Themenbereich für dringend notwendig. "Ein besonderes Anliegen ist mir nach wie vor der Jugend- und Spielerschutz. Insbesondere beim gewerblichen Automatenspiel brauchen wir auf Bundes- und Landesebene ein zielgerichtetes Handeln. Ich begrüße deshalb sehr, dass der Bund hier auch endlich in Bewegung kommt und das Bundeswirtschaftsministerium die Problematik erkannt hat. Nachdem der bisherige Glücksspielstaatsvertrag Ende des Jahres ausläuft, bietet sich die große Chance, das bestehende System auf den Prüfstand zu stellen und das bundesdeutsche Glücksspielwesen neu auszurichten. Der Wildwuchs der privaten Spielhallen muss dringend eingedämmt werden."


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Das Innenministerium ist für die Innere Sicherheit, also auch für die Polizei und den Staatsschutz zuständig. Das ist aber nur ein Aspekt seiner Zuständigkeiten.

Im Bereich Allgemeine Innere Verwaltung gibt es eine Fülle weitere Aufgaben von der Staatsverwaltung über kommunale Angelegenheiten bis zum Rettungswesen. Außerdem gibt es manche eher überraschend erscheinende Zuständigkeiten, wie etwa für das Kaminkehrer- oder fürs Lotteriewesen. Auch die unabhängigen Verwaltungsgerichte gehören zum Ressortbereich des Innenministeriums.

Den zweiten großen Bereich bildet die Oberste Baubehörde. Das Innenministerium als "Bauministerium" ist zuständig für Hochbau und Wohnungswesen, für Städtebau sowie Straßen- und Brückenbau - die gesamte bauliche Infrastruktur gehört zu seinen Aufgaben. Es ist damit einer der größten Auftraggeber für die Bauwirtschaft in Bayern.

Mit den Begriffen "Schützen, Vorsorgen, Ordnen, Planen, Bauen, Fördern" lassen sich die vielfältigen Aufgaben der Allgemeinen Inneren Verwaltung und der Obersten Baubehörde (den beiden Hauptabteilungen des Innenministeriums) umreißen.

An der politischen Spitze stehen: Staatsminister Dr. Günther Beckstein (übrigens der 50. Innenminister seit der Gründung des Ressorts im Jahre 1806) und Staatssekretär Georg Schmid als Stellvertreter des Ministers.

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