DJV begrüßt Karlsruher Beschluss zur Rundfunkfreiheit
- Pressemitteilung der Firma Deutscher Journalisten-Verband (DJV), 05.01.2011
Pressemitteilung vom: 05.01.2011 von der Firma Deutscher Journalisten-Verband (DJV) aus Berlin
Kurzfassung: Berlin, 5.01.2011 - Der Deutsche Journalisten-Verband hat die heutigen Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit der Durchsuchung eines Rundfunksenders begrüßt (Az. 1 BvR 1739/04 und 1 BvR 2020/04). Die Karlsruher Richter ...
[Deutscher Journalisten-Verband (DJV) - 05.01.2011] DJV begrüßt Karlsruher Beschluss zur Rundfunkfreiheit
Berlin, 5.01.2011 - Der Deutsche Journalisten-Verband hat die heutigen Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit der Durchsuchung eines Rundfunksenders begrüßt (Az. 1 BvR 1739/04 und 1 BvR 2020/04). Die Karlsruher Richter hätten mit ihrem Spruch erneut die Bedeutung der Rundfunkfreiheit in Deutschland betont, sagte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. Amtsgericht und Landgericht hatten ohne ausreichende Verhältnismäßigkeitsprüfung die Durchsuchung eines Senders in Hamburg angeordnet, der im Oktober 2003 ein Telefonat mit einem Polizeipressesprecher mitgeschnitten und gesendet hatte. Im Zuge der Durchsuchung wurden Skizzen und Fotos von allen Räumlichkeiten des Senders angefertigt sowie ein Notizbuch und diverse Aktenordner mit Redaktionsunterlagen sichergestellt, von denen die Staatsanwaltschaft vor ihrer Rückgabe teilweise Kopien fertigte. Die Richter kritisierten die Maßnahmen der Gerichte, weil sie den Sender in seiner Rundfunkfreiheit verletzten. Die angegriffenen Entscheidungen ließen eine tragfähige Beurteilung der Verhältnismäßigkeit der angeordneten Durchsuchung nicht erkennen.
"Das Karlsruher Urteil unterstreicht die Notwendigkeit, solche Zwangsmaßnahmen gegen Journalisten mit höheren gesetzlichen Anforderungen an die Prüfung der Verhältnismäßigkeit zu versehen", sagte der DJV-Vorsitzende. Konken forderte den Gesetzgeber auf, das dem Bundestag zur Beratung vorliegende "Gesetz zur Stärkung der Pressefreiheit" um entsprechende Regelungen zu erweitern. Vorschläge lägen dem Bundestag bereits vor.
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Hendrik Zörner
Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, Fax 030/726 27 92 13
Sie finden unsere Pressemitteilung auch unter www.djv.de
Berlin, 5.01.2011 - Der Deutsche Journalisten-Verband hat die heutigen Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit der Durchsuchung eines Rundfunksenders begrüßt (Az. 1 BvR 1739/04 und 1 BvR 2020/04). Die Karlsruher Richter hätten mit ihrem Spruch erneut die Bedeutung der Rundfunkfreiheit in Deutschland betont, sagte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. Amtsgericht und Landgericht hatten ohne ausreichende Verhältnismäßigkeitsprüfung die Durchsuchung eines Senders in Hamburg angeordnet, der im Oktober 2003 ein Telefonat mit einem Polizeipressesprecher mitgeschnitten und gesendet hatte. Im Zuge der Durchsuchung wurden Skizzen und Fotos von allen Räumlichkeiten des Senders angefertigt sowie ein Notizbuch und diverse Aktenordner mit Redaktionsunterlagen sichergestellt, von denen die Staatsanwaltschaft vor ihrer Rückgabe teilweise Kopien fertigte. Die Richter kritisierten die Maßnahmen der Gerichte, weil sie den Sender in seiner Rundfunkfreiheit verletzten. Die angegriffenen Entscheidungen ließen eine tragfähige Beurteilung der Verhältnismäßigkeit der angeordneten Durchsuchung nicht erkennen.
"Das Karlsruher Urteil unterstreicht die Notwendigkeit, solche Zwangsmaßnahmen gegen Journalisten mit höheren gesetzlichen Anforderungen an die Prüfung der Verhältnismäßigkeit zu versehen", sagte der DJV-Vorsitzende. Konken forderte den Gesetzgeber auf, das dem Bundestag zur Beratung vorliegende "Gesetz zur Stärkung der Pressefreiheit" um entsprechende Regelungen zu erweitern. Vorschläge lägen dem Bundestag bereits vor.
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Über Deutscher Journalisten-Verband (DJV):
Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV), 1949 gegründet, vertritt die berufs- und medienpolitischen Ziele und Forderungen der hauptberuflichen Journalistinnen und Journalisten aller Medien. Er ist politisch wie finanziell unabhängig und handelt ohne sachfremde Rücksichtnahmen. Der DJV achtet und fördert die publizistische Unabhängigkeit seiner Mitglieder.
In seiner Kombination aus Gewerkschaft und Berufsverband befindet er sich auf deutlichem Erfolgskurs. Die Entwicklung der Mitgliedszahlen belegt dies: Allein in den letzten zehn Jahren wuchs die Zahl der Mitglieder von 16.592 (12/88) auf 36.150 (5/00). Dies ist nicht zuletzt auf das umfangreiche Leistungspaket des DJV zurückzuführen:
Tarife:
Der DJV schließt als Tarifpartei seit 1950 in allen Medien Tarifverträge und überwacht deren Einhaltung.
Rechtsschutz:
Der DJV und seine Landesverbände beraten in beruflichen Konfliktfällen und bieten freien wie angestellten Journalistinnen und Journalisten Rechtsschutz, vor allem bei arbeits-, steuer- oder urheberrechtlichen Angelegenheiten.
Beratung:
Der DJV berät und informiert seine Mitglieder beim Abschluss von (Arbeits-)Verträgen, in Ausbildungs- und in Steuerfragen.
Firmenkontakt:
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Hendrik Zörner
Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, Fax 030/726 27 92 13
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In seiner Kombination aus Gewerkschaft und Berufsverband befindet er sich auf deutlichem Erfolgskurs. Die Entwicklung der Mitgliedszahlen belegt dies: Allein in den letzten zehn Jahren wuchs die Zahl der Mitglieder von 16.592 (12/88) auf 36.150 (5/00). Dies ist nicht zuletzt auf das umfangreiche Leistungspaket des DJV zurückzuführen:
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Rechtsschutz:
Der DJV und seine Landesverbände beraten in beruflichen Konfliktfällen und bieten freien wie angestellten Journalistinnen und Journalisten Rechtsschutz, vor allem bei arbeits-, steuer- oder urheberrechtlichen Angelegenheiten.
Beratung:
Der DJV berät und informiert seine Mitglieder beim Abschluss von (Arbeits-)Verträgen, in Ausbildungs- und in Steuerfragen.
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