AOK und Ersatzkassen kooperieren bei IT für Selektivverträge
- Pressemitteilung der Firma AOK, 16.09.2011
Pressemitteilung vom: 16.09.2011 von der Firma AOK aus Berlin
Kurzfassung: Berlin - Die AOK-Gemeinschaft und die Ersatzkassen beabsichtigen, bei der Etablierung eines IT-Standards für Einzelverträge zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern zusammenzuarbeiten. "Wir wollen durch einen IT-Standard bessere ...
[AOK - 16.09.2011] AOK und Ersatzkassen kooperieren bei IT für Selektivverträge
Berlin - Die AOK-Gemeinschaft und die Ersatzkassen beabsichtigen, bei der Etablierung eines IT-Standards für Einzelverträge zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern zusammenzuarbeiten. "Wir wollen durch einen IT-Standard bessere Voraussetzungen für den Wettbewerb um die beste Versorgung schaffen", so die Kassen. Auch nach fünf bis zehn Jahren Versuchsphase sei die operative Umsetzung von Selektivverträgen derzeit noch schwierig. Das liege auch an einer bislang nicht einheitlichen IT-Unterstützung vieler Einzelverträge.
"Wir wollen deshalb gemeinsam einen technischen Standard entwickeln und der gesetzlichen Krankenversicherung zur Verfügung stellen", sagte der designierte Chef des AOK-Bundesverbandes, Jürgen Graalmann. "Für eine Versorgung 2.0 brauchen wir Lösungen, die es ermöglichen, viele Verträge in den IT-Systemen der jeweiligen Vertragspartner abzubilden und dadurch praktikabel zu machen. Wir dürfen nicht länger ineffizient Technik um jeden einzelnen Vertrag herum bauen."
"Die medizinischen Angebote der Selektivverträge müssen beim Patienten ankommen. Deshalb ist es wichtig, dass die Ärzte in ihrem Praxisalltag schnell und einfach einen Überblick über das vorhandene Angebot erhalten", betonte auch der Vorsitzende des Vorstandes der Techniker Krankenkasse (TK), Prof. Dr. Norbert Klusen. "Es gibt inzwischen rund 6.000 verschiedene Verträge der Integrierten Versorgung. Doch darin sind heute vergleichsweise wenig Patienten eingeschrieben, weil die praktische Umsetzung guter Vertragsinhalte oft an zu komplizierten organisatorischen Abläufen scheitert. Ein IT-Standard, wie es ihn im Bereich der Kollektivverträge seit langem gibt, ist daher überfällig.
Aus Sicht von Dr. Rolf-Ulrich Schlenker, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der BARMER-GEK, befördert ein IT-Standard durch gemeinsame technische Voraussetzungen den Wettbewerb unter den Kassen um gute Selektivverträge. Das sei nicht zuletzt ein Signal an die Politik und interessierte Leistungsanbieter: "Wir fordern nicht nur Vertragswettbewerb, sondern erleichtern diesen durch die gemeinsame IT-Struktur."
Neben der BARMER-GEK und der TK beteiligen sich die DAK, die KKH-Allianz, die HEK und die hkk an dem gemeinsamen IT-Projekt. Bei ihrer Kooperation können die Partner dieser IT-Initiative auf umfangreichen Vorarbeiten der AOK aufbauen. Der im April 2011 gegründete Geschäftsbereich "Gesundheit · Versorgung · Kommunikation" (gevko) unter dem Dach der AOK Systems GmbH arbeitet bereits erfolgreich an der Einführung eines offenen IT-Standards für Selektivverträge. "Wir bieten ausdrücklich weiteren Krankenkassen an, diesen Standard mit zu nutzen", sagte Jürgen Graalmann.
Im Internetportal der gevko haben sich inzwischen mehr als 30 Hersteller von Praxissoftware registriert, um die dort zur Verfügung gestellten Regeldaten einzelner Selektivverträge in ihre eigenen Softwareprodukte einbauen zu können. Erste Produkte von Softwarehäusern wurden bereits zertifiziert. Die gevko ist dabei weder für Vertragsinhalte zuständig, noch programmiert sie Software. Sie stellt den Herstellern von Arztinformationssystemen vielmehr die notwendigen Vertragsinformationen im Auftrag der jeweiligen Krankenkasse als Regeldatensätze und standardisierte Funktionsbeschreibungen zur Verfügung. Die Hersteller von Praxissoftware können diese Funktionen dann selbst für ihre Produkte programmieren und für viele Verträge nutzen. Dadurch verringern sich Kosten und Verwaltungsaufwand für alle Beteiligten deutlich. Die Funktionen "gevko-Vertragsdaten" und "gevko-Arzneimittelmanagement" werden derzeit in Pilotregionen in Niedersachsen, Sachsen und Thüringen getestet.
Die AOK-Gemeinschaft und die beteiligten Ersatzkassen BARMER-GEK, TK,DAK, KKH-Allianz, HEK und hkk versichern zusammen rund 50 Millionen Menschen.
Mehr Informationen auf http://www.gevko.de und http://www.aok-presse.de
Kontakt
Pressestelle
Christine Göpner-Reinecke
Rosenthaler Str. 31
10178 Berlin
http://www.aok-presse.de
Berlin - Die AOK-Gemeinschaft und die Ersatzkassen beabsichtigen, bei der Etablierung eines IT-Standards für Einzelverträge zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern zusammenzuarbeiten. "Wir wollen durch einen IT-Standard bessere Voraussetzungen für den Wettbewerb um die beste Versorgung schaffen", so die Kassen. Auch nach fünf bis zehn Jahren Versuchsphase sei die operative Umsetzung von Selektivverträgen derzeit noch schwierig. Das liege auch an einer bislang nicht einheitlichen IT-Unterstützung vieler Einzelverträge.
"Wir wollen deshalb gemeinsam einen technischen Standard entwickeln und der gesetzlichen Krankenversicherung zur Verfügung stellen", sagte der designierte Chef des AOK-Bundesverbandes, Jürgen Graalmann. "Für eine Versorgung 2.0 brauchen wir Lösungen, die es ermöglichen, viele Verträge in den IT-Systemen der jeweiligen Vertragspartner abzubilden und dadurch praktikabel zu machen. Wir dürfen nicht länger ineffizient Technik um jeden einzelnen Vertrag herum bauen."
"Die medizinischen Angebote der Selektivverträge müssen beim Patienten ankommen. Deshalb ist es wichtig, dass die Ärzte in ihrem Praxisalltag schnell und einfach einen Überblick über das vorhandene Angebot erhalten", betonte auch der Vorsitzende des Vorstandes der Techniker Krankenkasse (TK), Prof. Dr. Norbert Klusen. "Es gibt inzwischen rund 6.000 verschiedene Verträge der Integrierten Versorgung. Doch darin sind heute vergleichsweise wenig Patienten eingeschrieben, weil die praktische Umsetzung guter Vertragsinhalte oft an zu komplizierten organisatorischen Abläufen scheitert. Ein IT-Standard, wie es ihn im Bereich der Kollektivverträge seit langem gibt, ist daher überfällig.
Aus Sicht von Dr. Rolf-Ulrich Schlenker, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der BARMER-GEK, befördert ein IT-Standard durch gemeinsame technische Voraussetzungen den Wettbewerb unter den Kassen um gute Selektivverträge. Das sei nicht zuletzt ein Signal an die Politik und interessierte Leistungsanbieter: "Wir fordern nicht nur Vertragswettbewerb, sondern erleichtern diesen durch die gemeinsame IT-Struktur."
Neben der BARMER-GEK und der TK beteiligen sich die DAK, die KKH-Allianz, die HEK und die hkk an dem gemeinsamen IT-Projekt. Bei ihrer Kooperation können die Partner dieser IT-Initiative auf umfangreichen Vorarbeiten der AOK aufbauen. Der im April 2011 gegründete Geschäftsbereich "Gesundheit · Versorgung · Kommunikation" (gevko) unter dem Dach der AOK Systems GmbH arbeitet bereits erfolgreich an der Einführung eines offenen IT-Standards für Selektivverträge. "Wir bieten ausdrücklich weiteren Krankenkassen an, diesen Standard mit zu nutzen", sagte Jürgen Graalmann.
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Über AOK:
Seit mehr als 100 Jahren steht die AOK als größte Krankenversicherung in Deutschland für Sicherheit und umfassende medizinische Versorgung im Krankheitsfall.
Die AOK betreut rund 30 Millionen Menschen ÷ weit mehr als ein Drittel der gesamten Bevölkerung. 68.800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter garantieren in mehr als 1.800 Geschäftsstellen einen leistungsstarken Service: Schnell, kompetent und unbürokratisch.
Und: Die AOK ist mehr als eine Krankenversicherung. Sie hat ein umfassendes Gesundheitsmanagement etabliert. Das heißt: Ein konsequent umgesetztes Qualitätsmanagement geht einher mit einer erhöhten Wirtschaftlichkeit der Versorgung. Das bedeutet für die Versicherten: optimale Versorgung zu günstigen Beiträgen.
Von Versicherten und Arbeitgebern gewählte Vertreter nehmen in den Selbstverwaltungen die Interessen der Mitglieder und deren Arbeitgeber wahr. Diese Selbstverwaltung garantiert eine versicherten- und betriebsnahe Gestaltung der Krankenversicherung.
Der AOK-Bundesverband vertritt als Dachorganisation die Interessen der AOK-Gemeinschaft. Er ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Der AOK-Bundesverband tritt heute und in Zukunft für eine umfassende Versorgung mit vollwertigen Leistungen ein. Diese Ziele bringt er durch sozialpolitische Überzeugungsarbeit bei Parlament, Regierung sowie den Verbänden und Institutionen des Gesundheitswesens voran. Sitz des AOK-Bundesverbandes ist Bonn.
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