SWR-Verwaltungsrat wählt neuen Vorsitzenden Hans-Albert Stechl folgt auf Ulrich Müller

  • Pressemitteilung der Firma Südwestrundfunk (SWR), 16.09.2011
Pressemitteilung vom: 16.09.2011 von der Firma Südwestrundfunk (SWR) aus Stuttgart

Kurzfassung: Stuttgart. Der Verwaltungsrat des Südwestrundfunks (SWR) hat in seiner Sitzung am heutigen Freitag, 16. September 2011, Hans-Albert Stechl (62) zu seinem Vorsitzenden gewählt. Er übernimmt den Vorsitz für den Rest der laufenden Amtszeit bis zum ...

[Südwestrundfunk (SWR) - 16.09.2011] SWR-Verwaltungsrat wählt neuen Vorsitzenden Hans-Albert Stechl folgt auf Ulrich Müller


Stuttgart. Der Verwaltungsrat des Südwestrundfunks (SWR) hat in seiner Sitzung am heutigen Freitag, 16. September 2011, Hans-Albert Stechl (62) zu seinem Vorsitzenden gewählt. Er übernimmt den Vorsitz für den Rest der laufenden Amtszeit bis zum 18. Januar 2013. Stechl folgt auf den Minister a.D.

Ulrich Müller, den die neue baden-württembergische Landesregierung im Juni als Vertreter im Verwaltungsrat abberufen hat. Stellvertretende Vorsitzende bleibt Theresia Riedmaier aus Rheinland-Pfalz, Landrätin des Kreises Südliche Weinstraße.

Hans-Albert Stechl, geboren am 21. März 1949 in St.

Georgen/Schwarzwald, ist vom Südwestdeutschen Journalistenverband entsandt und gehört seit über 28 Jahren den Aufsichtsgremien des SWR an. Seit 1998 ist er gewähltes Mitglied im SWR-Verwaltungsrat. Zuvor war er bereits Mitglied im Rundfunkrat des SWF. Stechl ist selbständiger Rechtsanwalt für Medien- und Arbeitsrecht, Rechtsberater für Journalistenverbände und arbeitet als freier Autor in Freiburg.

Der Verwaltungsrat überwacht die Geschäftsführung des SWR, soweit nicht die inhaltliche Gestaltung des Programms betroffen ist. Er beschließt in gemeinsamer Sitzung mit dem Rundfunkrat die Satzung und legt den Haushaltsplan fest. Der Verwaltungsrat besteht aus 15 Mitgliedern: Acht von ihnen wählt der Rundfunkrat für die Dauer von fünf Jahren, sieben Verwaltungsratsmitglieder entsenden die Landtage und Landesregierungen von Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz.

Die Amtszeit des Verwaltungsratsvorsitzenden und des Stellvertreters beträgt 30 Monate.




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