Ungewollte Begegnung von Opfern und Tätern in der Stasi-Unterlagen-Behörde ist eine Zumutung

  • Pressemitteilung der Firma CDU/CSU-Fraktion, 19.09.2011
Pressemitteilung vom: 19.09.2011 von der Firma CDU/CSU-Fraktion aus Berlin

Kurzfassung: Ehemalige Stasi-Mitarbeiter sollen außerhalb der BStU beschäftigt werden Die Koalitionsfraktionen haben einen Änderungsantrag zum Stasi-Unterlagen-Gesetz vorgelegt. Dazu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, ...

[CDU/CSU-Fraktion - 19.09.2011] Ungewollte Begegnung von Opfern und Tätern in der Stasi-Unterlagen-Behörde ist eine Zumutung


Ehemalige Stasi-Mitarbeiter sollen außerhalb der BStU beschäftigt werden Die Koalitionsfraktionen haben einen Änderungsantrag zum Stasi-Unterlagen-Gesetz vorgelegt. Dazu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Kretschmer:

"Wir unterstützen den Vorstoß von Roland Jahn, für mehr Glaubwürdigkeit der Stasi-Unterlagen-Behörde (BStU) und deren Aufarbeitungsarbeit zu sorgen. Deshalb haben wir einen Regelungsvorschlag zur Weiterbeschäftigung von ehemaligen Stasi-Mitarbeitern außerhalb der BStU eingebracht. Dass dieser verfassungsrechtlichen Grundsätzen entsprechen muss, steht außer Frage. Er wurde entsprechend begutachtet. Auch Staatsminister Bernd Neumann steht hinter dem Vorhaben.

Noch immer werden jährlich etwa 100.000 Anträge von Opfern der SED-Diktatur gestellt. Diesen Menschen sind wir es schuldig, endlich für eine vernünftige Regelung zu sorgen.

Die ungewollte Begegnung von Opfern und Tätern in der Stasi-Unterlagen-Behörde ist nach wie vor eine Zumutung. Unser Anliegen ist es deshalb, zu einer schnellen und für alle Beteiligten angemessenen Änderung dieser Situation zu kommen."

Hintergrund:

Durch einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen soll in §37a des StUG aufgenommen werden, dass die Beschäftigung ehemaliger Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes in der BStU unzulässig ist. Ehemalige Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Bestimmung in der BStU bereits beschäftigt sind, sollen ihren Fähigkeiten entsprechend und unter Berücksichtigung sozialer Belange auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz innerhalb der Bundesverwaltung versetzt werden, wenn ihnen dies im Einzelfall zumutbar ist.


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