Diskriminierende Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug abschaffen
- Pressemitteilung der Firma Die Linke. im Bundestag, 19.09.2011
Pressemitteilung vom: 19.09.2011 von der Firma Die Linke. im Bundestag aus Berlin
Kurzfassung: "Es ist menschenrechtswidrig, das eheliche Zusammenleben vom Bestehen eines Sprachtests abhängig zu machen. Dies umso mehr, da der Spracherwerb im Ausland häufig äußerst schwierig ist. Wer Sprachanforderungen im Ausland beim Ehegattennachzug ...
[Die Linke. im Bundestag - 19.09.2011] Diskriminierende Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug abschaffen
"Es ist menschenrechtswidrig, das eheliche Zusammenleben vom Bestehen eines Sprachtests abhängig zu machen. Dies umso mehr, da der Spracherwerb im Ausland häufig äußerst schwierig ist. Wer Sprachanforderungen im Ausland beim Ehegattennachzug aufrecht erhält, verstößt auch gegen das Grundrecht auf Familie. Die politischen Reaktionen auf die Kritik des türkischen Präsidenten Abdullah Gül an den Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug sind deshalb heuchlerisch", erklärt Sevim Dagdelen, migrationspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. Dagdelen weiter:
"Die Bundesregierung entzieht sich hinsichtlich der diskriminierenden Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug einer kritischen Hinterfragung ihrer Rechtsauffassung. Offensichtlich hat sie selbst erkannt, dass sie vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) früher oder später scheitern wird. Der EuGH wird bald darüber entscheiden, ob türkischen Staatsangehörigen eine visumfreie Einreise zur Inanspruchnahme von Dienstleistungen infolge des EU-Türkei-Assoziationsrechts erlaubt werden muss. Angesichts der bisherigen Rechtsprechung des EuGH gehen praktisch alle Fachkundigen davon aus, dass dies so ist. Ehegatten aus der Türkei muss dann die Einreise zum Sprachkursbesuch nach Deutschland visumfrei gestattet werden.
Die deutsche Regelung der Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug verstößt aber nicht allein gegen Menschenrechte und das Grundrecht auf Familienzusammenleben. Es verstößt auch gegen die EU-Familienzusammenführungsrichtlinie. Dies geht z.B. aus einer Stellungnahme der EU-Kommission an den EuGH eindeutig hervor. Statt also die Familienzusammenführung mit rechtspopulistischen Motiven weiter zu erschweren, sollte die Bundesregierung endlich die diskriminierenden Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug zurücknehmen und die Sprachförderung in Deutschland verbessern."
F.d.R. Susanne Müller
Pressesprecher
Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon +4930/227-52800
Telefax +4930/227-56801
pressesprecher@linksfraktion.de
www.linksfraktion.de
"Es ist menschenrechtswidrig, das eheliche Zusammenleben vom Bestehen eines Sprachtests abhängig zu machen. Dies umso mehr, da der Spracherwerb im Ausland häufig äußerst schwierig ist. Wer Sprachanforderungen im Ausland beim Ehegattennachzug aufrecht erhält, verstößt auch gegen das Grundrecht auf Familie. Die politischen Reaktionen auf die Kritik des türkischen Präsidenten Abdullah Gül an den Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug sind deshalb heuchlerisch", erklärt Sevim Dagdelen, migrationspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. Dagdelen weiter:
"Die Bundesregierung entzieht sich hinsichtlich der diskriminierenden Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug einer kritischen Hinterfragung ihrer Rechtsauffassung. Offensichtlich hat sie selbst erkannt, dass sie vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) früher oder später scheitern wird. Der EuGH wird bald darüber entscheiden, ob türkischen Staatsangehörigen eine visumfreie Einreise zur Inanspruchnahme von Dienstleistungen infolge des EU-Türkei-Assoziationsrechts erlaubt werden muss. Angesichts der bisherigen Rechtsprechung des EuGH gehen praktisch alle Fachkundigen davon aus, dass dies so ist. Ehegatten aus der Türkei muss dann die Einreise zum Sprachkursbesuch nach Deutschland visumfrei gestattet werden.
Die deutsche Regelung der Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug verstößt aber nicht allein gegen Menschenrechte und das Grundrecht auf Familienzusammenleben. Es verstößt auch gegen die EU-Familienzusammenführungsrichtlinie. Dies geht z.B. aus einer Stellungnahme der EU-Kommission an den EuGH eindeutig hervor. Statt also die Familienzusammenführung mit rechtspopulistischen Motiven weiter zu erschweren, sollte die Bundesregierung endlich die diskriminierenden Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug zurücknehmen und die Sprachförderung in Deutschland verbessern."
F.d.R. Susanne Müller
Pressesprecher
Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon +4930/227-52800
Telefax +4930/227-56801
pressesprecher@linksfraktion.de
www.linksfraktion.de
Über Die Linke. im Bundestag:
Nach der Bundestagswahl am 18. September 2005 setzt sich die Linkspartei-Bundestagsfraktion für die 16. Legislaturperiode aus 54 Abgeordneten zusammen. Sie trägt den Namen „DIE LINKE.“.
Firmenkontakt:
F.d.R. Susanne Müller
Pressesprecher
Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon +4930/227-52800
Telefax +4930/227-56801
pressesprecher@linksfraktion.de
www.linksfraktion.de
Nach der Bundestagswahl am 18. September 2005 setzt sich die Linkspartei-Bundestagsfraktion für die 16. Legislaturperiode aus 54 Abgeordneten zusammen. Sie trägt den Namen „DIE LINKE.“.
Firmenkontakt:
F.d.R. Susanne Müller
Pressesprecher
Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon +4930/227-52800
Telefax +4930/227-56801
pressesprecher@linksfraktion.de
www.linksfraktion.de
Die Pressemeldung "Diskriminierende Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug abschaffen" unterliegt dem Urheberrecht der pressrelations GmbH. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Diskriminierende Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug abschaffen" ist Die Linke. im Bundestag.