Spatenstich an der B 304: Beseitigung des Bahnübergangs in Mühlreit

  • Pressemitteilung der Firma Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS), 19.09.2011
Pressemitteilung vom: 19.09.2011 von der Firma Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) aus Berlin

Kurzfassung: Ramsauer: Das Warten der Menschen in Mühlreit hat bald ein Ende Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer hat heute den Spatenstich für die rund zwei Kilometer lange Verlegung der B 304 vorgenommen. Mit der Baumaßnahme wird der höhengleiche ...

[Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) - 19.09.2011] Spatenstich an der B 304: Beseitigung des Bahnübergangs in Mühlreit


Ramsauer: Das Warten der Menschen in Mühlreit hat bald ein Ende

Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer hat heute den Spatenstich für die rund zwei Kilometer lange Verlegung der B 304 vorgenommen. Mit der Baumaßnahme wird der höhengleiche Bahnübergang bei Mühlreit beseitigt. Die B 304 kreuzt hier die zweigleisige elektrifizierte Bahnstrecke München - Rosenheim - Freilassing. Fahrplanmäßig fahren täglich 168 Züge auf der Strecke.

Ramsauer: "Durch den starken Zugverkehr stehen die Fahrer auf der B 304 mitunter 10 Minuten vor den geschlossenen Schranken des Bahnübergangs. Die Wartezeiten summieren sich teilweise auf bis zu 35 Minuten pro Stunde. Dieser Engpass wird nun beseitigt. Das Warten der Menschen in Mühlreit hat im wahrsten Sinne des Wortes bald ein Ende. Wir beseitigen den Bahnübergang und führen die Bundesstraße gleichzeitig weg von den anliegenden Wohnhäusern. Dadurch wird sich die Verkehrssituation auf der B 304 spürbar verbessern. Sie wird sicherer, leistungsfähiger und umweltverträglicher. Die Anwohner werden von Lärm und Abgasen entlastet. Das bedeutet mehr Lebensqualität in Mühlreit."

Bund und Bahn investieren in die Ausbaumaßnahme rund 9,6 Millionen Euro.

Die B 304 führt mit über 160 Kilometern Länge von Dachau über München, Ebersberg, Altenmarkt, Traunstein und Freilassing bis an die Bundesgrenze zu Österreich.


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