Staatssekretär Kapferer begrüßt die Entscheidung der EU-Kommission im Beihilfefall HSH Nordbank

  • Pressemitteilung der Firma Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI), 20.09.2011
Pressemitteilung vom: 20.09.2011 von der Firma Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI) aus Berlin

Kurzfassung: Nach einer intensiven Beihilfeprüfung hat die Europäische Kommission heute den Umstrukturierungsplan der HSH Nordbank endgültig genehmigt und so die Beihilfeprüfung positiv abgeschlossen. Dazu erklärt der Staatssekretär im Bundesministerium ...

[Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI) - 20.09.2011] Staatssekretär Kapferer begrüßt die Entscheidung der EU-Kommission im Beihilfefall HSH Nordbank


Nach einer intensiven Beihilfeprüfung hat die Europäische Kommission heute den Umstrukturierungsplan der HSH Nordbank endgültig genehmigt und so die Beihilfeprüfung positiv abgeschlossen.

Dazu erklärt der Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Stefan Kapferer: "Es ist gut, dass die Kommission heute den Umstrukturierungsplan für die HSH Nordbank abschließend genehmigt hat. Damit wird nach langen und intensiven Verhandlungen ein weiteres Beihilfeverfahren im Bankenbereich abgeschlossen. Aufgrund der milliardenschweren staatlichen Unterstützung in der Finanzkrise 2008/09 muss die HSH Nordbank vor dem Hintergrund der europäischen Beihilferegeln nun weiter restrukturiert werden. Diese Stabilisierung stimmt mich zuversichtlich, dass die HSH Nordbank auch die restlichen staatlichen Mittel, die unter anderem vom Bund in Form von Garantien zur Verfügung gestellt wurden, erfolgreich zurückführen kann."

Hintergrundinformationen Das Funktionieren des gemeinsamen Binnenmarktes hängt maßgeblich von gleichen Wettbewerbsbedingungen für die Wirtschaftsakteure ab. Beihilfen (Subventionen), die ein Mitgliedstaat der EU einzelnen Unternehmen gewährt, können den freien Wettbewerb im besonderen Maße verfälschen. Um einen fairen Wettbewerb in Europa zu garantieren, haben sich die Mitgliedstaaten der EU strenge Regeln gegeben, unter welchen Voraussetzungen Beihilfen zulässig sind und wann nicht. Grundsätzlich sieht der Vertrag über die Arbeitsweise der EU (AEU-Vertrag) ein Verbot staatlicher Beihilfen vor. Allerdings gilt dieses Beihilfeverbot nicht ausnahmslos. Beihilfen, die mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar sind, kann die Europäische Kommission genehmigen. Die Beihilfekontrolle liegt hierbei in der ausschließlichen Zuständigkeit der Europäischen Kommission. Daher müssen fast alle Beihilfevorhaben bei der Kommission angemeldet ("notifiziert") oder zumindest angezeigt werden.

Für Grundsatzfragen der europäischen Beihilfekontrollpolitik ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie federführend. Auch vertritt das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Bundesrepublik Deutschland in den meisten beihilferechtlichen Verfahren bei der Europäischen Kommission.


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