Bund entlastet Kommunen
- Pressemitteilung der Firma CDU/CSU-Fraktion, 20.09.2011
Pressemitteilung vom: 20.09.2011 von der Firma CDU/CSU-Fraktion aus Berlin
Kurzfassung: Beteiligung an Kosten der sozialen Sicherung ab 2012 Zur Kritik an dem von der Bundesregierung am 12.08.2011 vorgelegten "Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen" erklärt der kommunalpolitische Sprecher der ...
[CDU/CSU-Fraktion - 20.09.2011] Bund entlastet Kommunen
Beteiligung an Kosten der sozialen Sicherung ab 2012
Zur Kritik an dem von der Bundesregierung am 12.08.2011 vorgelegten "Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen" erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz:
Mit dem von der Bundesregierung vorgelegten "Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen" wird die kommunale Finanzsituation rasch verbessert, da der Bund 2012 seine Beteiligung an den Nettoausgaben des Vorvorjahres für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) erhöht.
In einem eigenständigen weiteren Gesetzgebungsverfahren, das auch die ab 2013 bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung eintretende Bundesauftragsverwaltung regelt, wird der Bund 2013 seine Beteiligung an diesen Nettoausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in einem weiteren Schritt erhöhen und diese Ausgaben ab dem Jahr 2014 vollständig erstatten.
Die gesäten parteipolitischen Zweifel an der vollumfänglichen Entlastung sind reine Panikmache von Rot-Grün. Die Kommunalpolitiker wissen nämlich ganz genau, wem sie die Kostenexplosion im sozialen Bereich zu verdanken haben. Die Altersgrundsicherung hatte schließlich Rot-Grün im Jahr 2003 eingeführt und auf die Kommunen übertragen, ohne für die notwendige Finanzierung zu sorgen. Dabei haben sich die Kosten dieser Grundsicherung seit ihrer Einführung verdreifacht und belaufen sich zur Zeit auf jährlich 3,9 Milliarden Euro, mit dynamisch steigender Tendenz infolge des demografischen Wandels.
Die Regierung Merkel stellt nun sicher, dass ab 2014 der Bund allein die kompletten Kosten trägt. Die Kostenübernahme beginnt in 2012 zu 45 Prozent, setzt sich fort in 2013 zu 75 Prozent und ab 2014 zu 100 Prozent. Damit ist ein kommunalfeindlicher Akt der Schröder-Regierung endgültig beseitigt.
Hintergrund:
Der Gesetzentwurf bezieht sich ausdrücklich auf das Ergebnis der Gemeindefinanzkommission, das einvernehmlich beschlossen und veröffentlicht wurde. Desweiteren basiert der Entwurf auf der Protokollerklärung von Bund und Ländern im Rahmen des Vermittlungsverfahrens zu dem Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch.
Auch benennt der Gesetzentwurf die Mehrausgaben beim Bund, die durch die Anhebung der Beteiligung des Bundes über die bisher ab dem Jahr 2012 gesetzlich festgelegten 16 Prozent hinaus auf nunmehr 45 Prozent im Jahr 2012, 75 Prozent im Jahr 2013 und 100 Prozent ab dem Jahr 2014 entstehen. Diese Mittel sind in vollem Umfang auch in der mittelfristigen Finanzplanung des Bundes eingeplant, die Bestandteil des Bundeshaushalts ist.
Allein bis 2015 entlastet der Bund die Kommunen um 12,2 Milliarden Euro. Eine einseitige und dauerhafte Kommunalentlastung in dieser Größenordnung – ohne Übertragung neuer kostenträchtiger Aufgaben und sonstiger Ausgabepflichten – ist in der Geschichte der Bundesrepublik einmalig.
Von der Entlastung bei den Ausgaben für die Altersgrundsicherung profitieren verstärkt diejenigen Kommunen, die unter besonders drängenden Finanzproblemen leiden. Dieser Zusammenhang wurde im Rahmen der Gemeindefinanzkommission untersucht.
Diese Pressemitteilung finden Sie auch auf unserer Homepage und in unserem Presse-Twitter-Kanal @cducsupm.
Kurz-URL: http://cducsu.cc/qwvEEc
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Beteiligung an Kosten der sozialen Sicherung ab 2012
Zur Kritik an dem von der Bundesregierung am 12.08.2011 vorgelegten "Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen" erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz:
Mit dem von der Bundesregierung vorgelegten "Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen" wird die kommunale Finanzsituation rasch verbessert, da der Bund 2012 seine Beteiligung an den Nettoausgaben des Vorvorjahres für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) erhöht.
In einem eigenständigen weiteren Gesetzgebungsverfahren, das auch die ab 2013 bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung eintretende Bundesauftragsverwaltung regelt, wird der Bund 2013 seine Beteiligung an diesen Nettoausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in einem weiteren Schritt erhöhen und diese Ausgaben ab dem Jahr 2014 vollständig erstatten.
Die gesäten parteipolitischen Zweifel an der vollumfänglichen Entlastung sind reine Panikmache von Rot-Grün. Die Kommunalpolitiker wissen nämlich ganz genau, wem sie die Kostenexplosion im sozialen Bereich zu verdanken haben. Die Altersgrundsicherung hatte schließlich Rot-Grün im Jahr 2003 eingeführt und auf die Kommunen übertragen, ohne für die notwendige Finanzierung zu sorgen. Dabei haben sich die Kosten dieser Grundsicherung seit ihrer Einführung verdreifacht und belaufen sich zur Zeit auf jährlich 3,9 Milliarden Euro, mit dynamisch steigender Tendenz infolge des demografischen Wandels.
Die Regierung Merkel stellt nun sicher, dass ab 2014 der Bund allein die kompletten Kosten trägt. Die Kostenübernahme beginnt in 2012 zu 45 Prozent, setzt sich fort in 2013 zu 75 Prozent und ab 2014 zu 100 Prozent. Damit ist ein kommunalfeindlicher Akt der Schröder-Regierung endgültig beseitigt.
Hintergrund:
Der Gesetzentwurf bezieht sich ausdrücklich auf das Ergebnis der Gemeindefinanzkommission, das einvernehmlich beschlossen und veröffentlicht wurde. Desweiteren basiert der Entwurf auf der Protokollerklärung von Bund und Ländern im Rahmen des Vermittlungsverfahrens zu dem Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch.
Auch benennt der Gesetzentwurf die Mehrausgaben beim Bund, die durch die Anhebung der Beteiligung des Bundes über die bisher ab dem Jahr 2012 gesetzlich festgelegten 16 Prozent hinaus auf nunmehr 45 Prozent im Jahr 2012, 75 Prozent im Jahr 2013 und 100 Prozent ab dem Jahr 2014 entstehen. Diese Mittel sind in vollem Umfang auch in der mittelfristigen Finanzplanung des Bundes eingeplant, die Bestandteil des Bundeshaushalts ist.
Allein bis 2015 entlastet der Bund die Kommunen um 12,2 Milliarden Euro. Eine einseitige und dauerhafte Kommunalentlastung in dieser Größenordnung – ohne Übertragung neuer kostenträchtiger Aufgaben und sonstiger Ausgabepflichten – ist in der Geschichte der Bundesrepublik einmalig.
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Die Christlich Demokratische Union Deutschlands ist die Volkspartei der Mitte. Wir wenden uns an Menschen aus allen Schichten und Gruppen unseres Landes.
Grundlage unserer Politik ist das christliche Verständnis vom Menschen und seiner Verantwortung vor Gott. Unsere Grundwerte Freiheit, Solidarität und Gerechtigkeit sind daraus abgeleitet. Die CDU ist für jeden offen, der die Würde und Freiheit aller Menschen und die daraus abgeleiteten Grundüberzeugungen unserer Politik bejaht.
Die CDU Deutschlands steht für die freiheitliche und rechtsstaatliche Demokratie, für die Soziale und Ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung Deutschlands in die westliche Werte- und Verteidigungsgemeinschaft, für die Einheit der Nation und die Einigung Europas.
Ein menschlicher, an christlichen Werten ausgerichteter Kurs: Das sind Kompaß und Richtmaß unserer Politik. Auf dieser Grundlage treten wir an, unser Gemeinwesen in der sich verändernden Welt weiterzuentwickeln. Wir werden diesen Weg mit Mut und Tatkraft gehen, um unseren Kindern und Enkeln für ihre Zukunft im 21. Jahrhundert alle Chancen zu geben.
CSU
Wurzeln und Auftrag der CSU-Landesgruppe sind eng verknüpft mit der deutschen und bayerischen Parteiengeschichte.
Die CSU-Landesgruppe ist als Zusammenschluss der Abgeordneten der CSU im Deutschen Bundestag institutionelle Basis und Kraftzentrum des bundespolitischen Gestaltungsanspruchs, der sich zu keiner Zeit ausschließlich auf die Durchsetzung bayerischer Interessen im Bund bezog, sondern immer Politik für ganz Deutschland bedeutete. Von Anfang an haben daher Mitglieder der CSU-Landesgruppe in unionsgeführten Bundeskabinetten Regierungsverantwortung übernommen.
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