Familienpflegezeit wird sich auch ohne Rechtsanspruch durchsetzen

  • Pressemitteilung der Firma CDU/CSU-Fraktion, 20.09.2011
Pressemitteilung vom: 20.09.2011 von der Firma CDU/CSU-Fraktion aus Berlin

Kurzfassung: Erwerbsbiographien und Zeiten der Rentenanwartschaft nicht durch Pflegezeiten durchbrochen Der Ausschuss Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestags hat am Montag eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung ...

[CDU/CSU-Fraktion - 20.09.2011] Familienpflegezeit wird sich auch ohne Rechtsanspruch durchsetzen


Erwerbsbiographien und Zeiten der Rentenanwartschaft nicht durch Pflegezeiten durchbrochen Der Ausschuss Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestags hat am Montag eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Vereinbarkeit von Familie und Pflege (Familienpflegezeitgesetz) veranstaltet. Dazu erklären die familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dorothee Bär, und der zuständige Berichterstatter Erwin Rüddel:

"Unser Gesetzentwurf zur Vereinbarkeit von Familie und Pflege wurde von den Sachverständigen begrüßt. Vorgesehen ist, dass Beschäftigte ihre Arbeitszeit über einen Zeitraum von maximal zwei Jahren auf bis zu 15 Wochenstunden reduzieren können, wenn sie einen Angehörigen pflegen. Sie erhalten während dieser Zeit entsprechend weniger Gehalt plus einen Aufstockungsbeitrag in Höhe der Hälfte der Differenz zwischen dem "neuen" und dem ursprünglichen Gehalt. Nach der Pflegezeit arbeiten sie wieder voll, bekommen aber weiterhin nur das geringere Gehalt plus den Aufstockungsbeitrag – bis das Zeitkonto wieder ausgeglichen ist. Damit sorgen wir dafür, dass Erwerbsbiographien und Zeiten der Rentenanwartschaft nicht durchbrochen werden.

Der Gesetzentwurf ist ein Meilenstein auf dem Weg, das große Thema der bedarfsgerechten Pflege in einer rasch alternden Gesellschaft zu bewältigen: Im Jahr 2030 wird sich die Zahl der Pflegebedürftigen auf 3,5 Millionen erhöht haben. Die Bereitschaft, Angehörige in der vertrauten Umgebung der eigenen vier Wände zu pflegen, ist ungebrochen hoch. Mit der Familienpflegezeit schaffen wir eine flexible Lösung auf freiwilliger Basis, die den Bedürfnissen der Pflegenden und der Arbeitgeber entspricht. Auch ohne einen Rechtsanspruch wird sich die Familienpflegezeit als zusätzliches Angebot zur individuellen Gestaltung des Familien- und Arbeitslebens durchsetzen."


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