4.027 Asylanträge im August 2011

  • Pressemitteilung der Firma Bundesministerium des Innern (BMI), 21.09.2011
Pressemitteilung vom: 21.09.2011 von der Firma Bundesministerium des Innern (BMI) aus Berlin

Kurzfassung: Im August 2011 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 4.027 Asylerstanträge gestellt. Die Zahl der Asylbewerber stieg im Vergleich zum Vormonat um 588 Personen (17,1 Prozent). Im Vergleich zum Vorjahresmonat August 2010 stieg die ...

[Bundesministerium des Innern (BMI) - 21.09.2011] 4.027 Asylanträge im August 2011


Im August 2011 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 4.027 Asylerstanträge gestellt. Die Zahl der Asylbewerber stieg im Vergleich zum Vormonat um 588 Personen (17,1 Prozent).
Im Vergleich zum Vorjahresmonat August 2010 stieg die Zahl der Asylbewerber um 91 Personen (2,3 Prozent).
642 Personen erhielten im August 2011 die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach der Genfer Konvention (19,1 Prozent aller Asylentscheidungen). Zudem erhielten 228 Personen (6,8 Prozent) sogenannten "subsidiären Schutz" (Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes).

Die Zahlen im Einzelnen:
I. Aktueller Monat
Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge haben im August 2011 4.027 Personen (Vormonat 3.439 Personen) Asyl beantragt.
Damit ist die Zahl der Asylbewerber gegenüber dem Vormonat um 588
(17,1 Prozent) gestiegen. Gegenüber dem Vergleichsmonat im Vorjahr (August 2010: 3.936 Personen) ist die Zahl der Asylbewerber im August 2011 um 91 (2,3 Prozent) gestiegen.

Hauptherkunftsländer im August 2011 waren:
Zum Vergleich
Juni Juli August
1. Afghanistan 711 693 806
2. Irak 427 497 536
3. Iran 226 279 321
4. Syrien 187 205 311
5. Pakistan 117 192 238
6. Russische Föderation 110 189 200
7. Serbien 91 82 137
8. Kosovo 103 66 129
9. Türkei 114 138 128
10. Vietnam 58 73 77

Neben den 4.027 Erstanträgen wurden im August 2011 541 Folgeanträge beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gestellt.
Im August 2011 hat das Bundesamt über die Anträge von 3.364 Personen (Vormonat: 3.350) entschieden.
Insgesamt 642 Personen (19,1 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 58 Personen (1,7 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 584 Personen (17,4 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.
Darüber hinaus hat das Bundesamt im August 2011 bei 228 Personen (6,8 Prozent) Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes (sog. subsidiärer Schutz) festgestellt.
Abgelehnt wurden die Anträge von 1.694 Personen (50,3 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 800 Personen (23,8 Prozent).

II. Laufendes Jahr
Für den Zeitraum Januar bis August 2011 ergeben sich folgende Zahlen:
In der Zeit von Januar bis August 2011 haben insgesamt 28.279 Personen in Deutschland Asyl beantragt. Gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr (22.962 Personen) bedeutet dies eine Erhöhung um 5.317 Personen
(23,2 Prozent).
Die Hauptherkunftsländer in der Zeit von Januar bis August 2011:
1. Afghanistan 5.424 Personen
2. Irak 3.955 Personen
3. Iran 1.978 Personen
4. Serbien 1.913 Personen
5. Syrien 1.610 Personen
6. Pakistan 1.103 Personen
7. Russ. Föderation 1.079 Personen
8. Türkei 1.065 Personen
9. Kosovo 882 Personen
10. Mazedonien 670 Personen

Neben den 28.279 Erstanträgen wurden insgesamt 3.878 Folgeanträge ge-stellt.
Im Zeitraum von Januar bis August 2011 hat das Bundesamt 29.760 Entscheidungen (Vorjahr: 29.090) getroffen.
Insgesamt 4.840 Personen (16,3 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 444 Personen (1,5 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 4.396 Personen (14,8 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.
Darüber hinaus hat das Bundesamt von Januar bis August 2011 bei 1.800 Personen (6,0 Prozent) Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes (sog. subsidiärer Schutz) festgestellt.
Abgelehnt wurden die Anträge von 16.356 Personen (55,0 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 6.764 Personen (22,7 Prozent).
Die Zahl der Personen, über deren Anträge noch nicht entschieden wurde, betrug Ende August 2011 26.275, darunter 23.255 Erstanträge und 3.020 Folgeanträge (Vormonat: 24.913 anhängige Verfahren, davon 21.987 Erst- und 2.926 Folgeanträge).
Weitere Informationen finden Sie unter www.bmi.bund.de sowie unter www.bamf.de.


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