Bundesregierung legt Kabinettsentwurf für neue Gebührenordnung für Zahnärzte vor
- Pressemitteilung der Firma Bundeszahnärztekammer (BZAEK), 21.09.2011
Pressemitteilung vom: 21.09.2011 von der Firma Bundeszahnärztekammer (BZAEK) aus Berlin
Kurzfassung: Neue GOZ – Kritikpunkte bleiben Berlin, 21. September 2011 – "Die GOZ-Reform war überfällig. Ein großer Wurf ist sie aus politischen und fiskalischen Gründen nicht geworden." Mit diesen Worten kommentierte der Präsident der ...
[Bundeszahnärztekammer (BZAEK) - 21.09.2011] Bundesregierung legt Kabinettsentwurf für neue Gebührenordnung für Zahnärzte vor
Neue GOZ – Kritikpunkte bleiben
Berlin, 21. September 2011 – "Die GOZ-Reform war überfällig. Ein großer Wurf ist sie aus politischen und fiskalischen Gründen nicht geworden." Mit diesen Worten kommentierte der Präsident der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), Dr. Peter Engel, den heutigen Kabinettsbeschluss zur Gebührenordnung für Zahnärzte. "Wir haben nach 23 Jahren Stillstand eine Minimalreform. Zentrale Punkte fehlen darin", so Engel.
Zwar bringe, so die Einschätzung der Bundeszahnärztekammer und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, die Novellierung der Gebührenordnung den Patienten eine zeitgemäßere Struktur und mehr Klarheit in Abrechnungsfragen. Dennoch habe die GOZ-Novelle erhebliche Schwächen. Eine qualitativ hochwertige Behandlung auf dem Stand der Wissenschaft, die den Patienten der PKV, aber auch der GKV, die Teilhabe am wissenschaftlichen Fortschritt ermöglicht, sei mit der neuen GOZ hingegen nicht gesichert. Mit dem völligen Verzicht auf eine Anhebung des GOZ-Punktwertes, der seit 1988 nicht an die allgemeinen Preis- und Kostenentwicklungen angepasst worden sei, blieben die Interessen der Zahnärzte weitestgehend unberücksichtigt. Für den Vorsitzenden des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), Dr. Jürgen Fedderwitz, hat das einen Grund: "Diese Novelle ist ein PKV-Schongesetz! Die von der Bundesregierung berechnete Belastung der PKV mit 0.6 Prozentpunkten ist der Beleg."
Bei aller Kritik begrüßen BZÄK und KZBV aber, dass vor allem die Öffnungsklausel nicht aufgenommen und einige Vorschläge der Zahnärzteschaft (zum Beispiel zum Zielleistungsprinzip) berücksichtigt wurden.
Hintergrund
Die GOZ regelt die Vergütung für privatzahnärztliche Leistungen. Die alte GOZ wurde 1987 entwickelt und trat zum 1. Januar 1988 in Kraft. Seit 23 Jahren wurde sie nicht aktualisiert und bildet somit nicht mehr den wissenschaftlichen Fortschritt in der Zahnmedizin und die allgemeinen Preisentwicklungen ab. Seit Jahren fordert die deutsche Zahnärzteschaft deshalb vom Gesetzgeber, die GOZ zu aktualisieren.
Neue GOZ – Kritikpunkte bleiben
Berlin, 21. September 2011 – "Die GOZ-Reform war überfällig. Ein großer Wurf ist sie aus politischen und fiskalischen Gründen nicht geworden." Mit diesen Worten kommentierte der Präsident der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), Dr. Peter Engel, den heutigen Kabinettsbeschluss zur Gebührenordnung für Zahnärzte. "Wir haben nach 23 Jahren Stillstand eine Minimalreform. Zentrale Punkte fehlen darin", so Engel.
Zwar bringe, so die Einschätzung der Bundeszahnärztekammer und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, die Novellierung der Gebührenordnung den Patienten eine zeitgemäßere Struktur und mehr Klarheit in Abrechnungsfragen. Dennoch habe die GOZ-Novelle erhebliche Schwächen. Eine qualitativ hochwertige Behandlung auf dem Stand der Wissenschaft, die den Patienten der PKV, aber auch der GKV, die Teilhabe am wissenschaftlichen Fortschritt ermöglicht, sei mit der neuen GOZ hingegen nicht gesichert. Mit dem völligen Verzicht auf eine Anhebung des GOZ-Punktwertes, der seit 1988 nicht an die allgemeinen Preis- und Kostenentwicklungen angepasst worden sei, blieben die Interessen der Zahnärzte weitestgehend unberücksichtigt. Für den Vorsitzenden des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), Dr. Jürgen Fedderwitz, hat das einen Grund: "Diese Novelle ist ein PKV-Schongesetz! Die von der Bundesregierung berechnete Belastung der PKV mit 0.6 Prozentpunkten ist der Beleg."
Bei aller Kritik begrüßen BZÄK und KZBV aber, dass vor allem die Öffnungsklausel nicht aufgenommen und einige Vorschläge der Zahnärzteschaft (zum Beispiel zum Zielleistungsprinzip) berücksichtigt wurden.
Hintergrund
Die GOZ regelt die Vergütung für privatzahnärztliche Leistungen. Die alte GOZ wurde 1987 entwickelt und trat zum 1. Januar 1988 in Kraft. Seit 23 Jahren wurde sie nicht aktualisiert und bildet somit nicht mehr den wissenschaftlichen Fortschritt in der Zahnmedizin und die allgemeinen Preisentwicklungen ab. Seit Jahren fordert die deutsche Zahnärzteschaft deshalb vom Gesetzgeber, die GOZ zu aktualisieren.
Über Bundeszahnärztekammer (BZAEK):
Weitere Informationen finden sich auf unserer Homepage
Firmenkontakt:
BZÄK: Dipl.-Des. Jette Krämer, Telefon: +49 30 40005-150,
mobil: 0172-3946327 E-Mail: presse@bzaek.de
KZBV: Dr. Reiner Kern, Telefon: +49 30 280 179 27, mobil: 0173-2603167
E-Mail: kzbv.presse@kzbv.de
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