Haushaltsausschuss stimmt erweitertem Euro-Rettungsschirm mit Höchstmaß an Parlamentsbeteiligung zu

  • Pressemitteilung der Firma CDU/CSU-Fraktion, 22.09.2011
Pressemitteilung vom: 22.09.2011 von der Firma CDU/CSU-Fraktion aus Berlin

Kurzfassung: Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts übertroffen Zur gestrigen Entscheidung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages zum erweiterten Euro-Rettungsschirm erklärt der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen ...

[CDU/CSU-Fraktion - 22.09.2011] Haushaltsausschuss stimmt erweitertem Euro-Rettungsschirm mit Höchstmaß an Parlamentsbeteiligung zu


Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts übertroffen

Zur gestrigen Entscheidung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages zum erweiterten Euro-Rettungsschirm erklärt der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag Norbert Barthle:

"Mit breiter Mehrheit hat gestern der Haushaltsausschuss dem Gesetzentwurf zur Erweiterung des bis Mitte 2013 befristeten Euro-Rettungsschirmes (Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF)) und der Einführung umfassender Mitwirkungsrechte des Deutschen Bundestages an den Entscheidungen der EFSF zugestimmt. Mit dem Gesetzentwurf werden die im März und Juli von den Staats- und Regierungschefs des Euroraums beschlossenen Änderungen beim Euro-Rettungsschirm ins nationale Recht umgesetzt. Kernpunkte des Gesetzentwurfes sind:

1. Die Erhöhung des Gewährleistungsrahmens von derzeit 123 Milliarden Euro auf gut 211 Milliarden Euro. In diesem Umfang wird das Bundesfinanzministerium ermächtigt, Gewährleistungen für Hilfsmaßnahmen der EFSF für Euroländer zu übernehmen. Der Gewährleistungsrahmen kann wie im bisherigen Gesetz mit Einwilligung des Haushaltsausschusses um 20 Prozent überschritten werden. Ebenfalls wie bisher und wie seit über 30 Jahren im Haushaltsrecht üblich, werden Zinsen und Kosten nicht auf den zuvor genannten Gewährleistungsrahmen angerechnet. Dem von der Presse seit dem vergangenen Wochenende gelegentlich genannte Gewährleistungsbetrag von über 400 Milliarden Euro liegt ein Szenario zu Grunde, das nicht im geringsten der Realität, beispielsweise einem vernünftigen Gläubigerverhalten bei Zahlungsausfällen seines Schuldners, entspricht.
2. Die Möglichkeiten der EFSF für Hilfsmaßnahmen werden um die drei folgenden Instrumente erweitert:
o Anleihekäufe auf dem Sekundärmarkt,
o vorsorgliche Kreditlinien,
o Kredite für Bankenrekapitalisierungen.
Auch die neuen Instrumente werden nur unter strikten Bedingungen für das Hilfe beantragende Land gewährt.
3. Einführung eines Höchstmaßes an Mitwirkungsrechten des Deutschen Bundestages an den Maßnahmen der EFSF.

Die öffentliche Anhörung des Haushaltsauschusses am 19. September 2011 hat bestätigt, dass die Erweiterung des Rettungsschirmes sowie die neuen Instrumente dringend notwendig sind. Es geht nicht darum, Europa und den Euroraum mit viel Geld zu sichern. Sondern wir verschaffen den Ländern, die in Schwierigkeiten sind, Zeit, damit sie ihre Probleme selbst lösen können. Es geht um Hilfe zur Selbsthilfe! Die betroffenen Länder müssen den steinigen Weg der Haushaltskonsolidierung und wirtschaftlichen Strukturreformen eigenständig gehen. Wir müssen Ansteckungsgefahren aus der Staatschuldenkrise einiger Euroländer für die Stabilität des Euroraums und der gemeinsamen Währung abwenden und Vorkehrungen für eine mögliche Ausweitung der krisenhaften Entwicklung treffen.
Mit den vorgesehenen Mitwirkungsrechten des Bundestages bei Maßnahmen des Rettungsschirmes gehen wir weit über die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts hinaus. Dieses hat in seinem Urteil vom 7. September 2011 lediglich die Zustimmung des Haushaltsausschusses vor der Übernahme von Gewährleistungen verlangt. Im Rahmen eines abgestuften Verfahrens ist nun das Plenum des Deutschen Bundestages für alle grundsätzlichen, der Haushaltsausschuss für operative Entscheidungen zuständig. Für besonders eilbedürftige oder vertrauliche Fälle werden wenige, vom Deutschen Bundestag zu wählende Mitglieder des Haushaltsausschusses die notwendigen Entscheidungen treffen können. Besondere Eilbedürftigkeit oder Vertraulichkeit liegt regelmäßig bei den neuen Instrumenten der EFSF vor, wenn nicht die zuvor genannten Mitglieder des Haushaltsausschusses widersprechen. Im Falle eines Widerspruchs ist je nach Maßnahme entweder wieder das Plenum des Deutschen Bundestages oder der gesamte Haushaltsausschuss zuständig. Damit ist der Rettungsschirm in jedem Fall handlungsfähig. Dies hat auch der Chef des europäischen Rettungsschirmes, Klaus Regling, in der Anhörung am 19. September 2011 bestätigt. Der Bundestag nimmt seine Rechte und Pflichten im Interesse der Bürger und Steuerzahler wahr."


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