Haushaltsausschuss stimmt erweitertem Euro-Rettungsschirm mit Höchstmaß an Parlamentsbeteiligung zu
- Pressemitteilung der Firma CDU/CSU-Fraktion, 22.09.2011
Pressemitteilung vom: 22.09.2011 von der Firma CDU/CSU-Fraktion aus Berlin
Kurzfassung: Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts übertroffen Zur gestrigen Entscheidung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages zum erweiterten Euro-Rettungsschirm erklärt der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen ...
[CDU/CSU-Fraktion - 22.09.2011] Haushaltsausschuss stimmt erweitertem Euro-Rettungsschirm mit Höchstmaß an Parlamentsbeteiligung zu
Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts übertroffen
Zur gestrigen Entscheidung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages zum erweiterten Euro-Rettungsschirm erklärt der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag Norbert Barthle:
"Mit breiter Mehrheit hat gestern der Haushaltsausschuss dem Gesetzentwurf zur Erweiterung des bis Mitte 2013 befristeten Euro-Rettungsschirmes (Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF)) und der Einführung umfassender Mitwirkungsrechte des Deutschen Bundestages an den Entscheidungen der EFSF zugestimmt. Mit dem Gesetzentwurf werden die im März und Juli von den Staats- und Regierungschefs des Euroraums beschlossenen Änderungen beim Euro-Rettungsschirm ins nationale Recht umgesetzt. Kernpunkte des Gesetzentwurfes sind:
1. Die Erhöhung des Gewährleistungsrahmens von derzeit 123 Milliarden Euro auf gut 211 Milliarden Euro. In diesem Umfang wird das Bundesfinanzministerium ermächtigt, Gewährleistungen für Hilfsmaßnahmen der EFSF für Euroländer zu übernehmen. Der Gewährleistungsrahmen kann wie im bisherigen Gesetz mit Einwilligung des Haushaltsausschusses um 20 Prozent überschritten werden. Ebenfalls wie bisher und wie seit über 30 Jahren im Haushaltsrecht üblich, werden Zinsen und Kosten nicht auf den zuvor genannten Gewährleistungsrahmen angerechnet. Dem von der Presse seit dem vergangenen Wochenende gelegentlich genannte Gewährleistungsbetrag von über 400 Milliarden Euro liegt ein Szenario zu Grunde, das nicht im geringsten der Realität, beispielsweise einem vernünftigen Gläubigerverhalten bei Zahlungsausfällen seines Schuldners, entspricht.
2. Die Möglichkeiten der EFSF für Hilfsmaßnahmen werden um die drei folgenden Instrumente erweitert:
o Anleihekäufe auf dem Sekundärmarkt,
o vorsorgliche Kreditlinien,
o Kredite für Bankenrekapitalisierungen.
Auch die neuen Instrumente werden nur unter strikten Bedingungen für das Hilfe beantragende Land gewährt.
3. Einführung eines Höchstmaßes an Mitwirkungsrechten des Deutschen Bundestages an den Maßnahmen der EFSF.
Die öffentliche Anhörung des Haushaltsauschusses am 19. September 2011 hat bestätigt, dass die Erweiterung des Rettungsschirmes sowie die neuen Instrumente dringend notwendig sind. Es geht nicht darum, Europa und den Euroraum mit viel Geld zu sichern. Sondern wir verschaffen den Ländern, die in Schwierigkeiten sind, Zeit, damit sie ihre Probleme selbst lösen können. Es geht um Hilfe zur Selbsthilfe! Die betroffenen Länder müssen den steinigen Weg der Haushaltskonsolidierung und wirtschaftlichen Strukturreformen eigenständig gehen. Wir müssen Ansteckungsgefahren aus der Staatschuldenkrise einiger Euroländer für die Stabilität des Euroraums und der gemeinsamen Währung abwenden und Vorkehrungen für eine mögliche Ausweitung der krisenhaften Entwicklung treffen.
Mit den vorgesehenen Mitwirkungsrechten des Bundestages bei Maßnahmen des Rettungsschirmes gehen wir weit über die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts hinaus. Dieses hat in seinem Urteil vom 7. September 2011 lediglich die Zustimmung des Haushaltsausschusses vor der Übernahme von Gewährleistungen verlangt. Im Rahmen eines abgestuften Verfahrens ist nun das Plenum des Deutschen Bundestages für alle grundsätzlichen, der Haushaltsausschuss für operative Entscheidungen zuständig. Für besonders eilbedürftige oder vertrauliche Fälle werden wenige, vom Deutschen Bundestag zu wählende Mitglieder des Haushaltsausschusses die notwendigen Entscheidungen treffen können. Besondere Eilbedürftigkeit oder Vertraulichkeit liegt regelmäßig bei den neuen Instrumenten der EFSF vor, wenn nicht die zuvor genannten Mitglieder des Haushaltsausschusses widersprechen. Im Falle eines Widerspruchs ist je nach Maßnahme entweder wieder das Plenum des Deutschen Bundestages oder der gesamte Haushaltsausschuss zuständig. Damit ist der Rettungsschirm in jedem Fall handlungsfähig. Dies hat auch der Chef des europäischen Rettungsschirmes, Klaus Regling, in der Anhörung am 19. September 2011 bestätigt. Der Bundestag nimmt seine Rechte und Pflichten im Interesse der Bürger und Steuerzahler wahr."
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
fraktion@cducsu.de
http://www.cducsu.de
Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts übertroffen
Zur gestrigen Entscheidung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages zum erweiterten Euro-Rettungsschirm erklärt der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag Norbert Barthle:
"Mit breiter Mehrheit hat gestern der Haushaltsausschuss dem Gesetzentwurf zur Erweiterung des bis Mitte 2013 befristeten Euro-Rettungsschirmes (Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF)) und der Einführung umfassender Mitwirkungsrechte des Deutschen Bundestages an den Entscheidungen der EFSF zugestimmt. Mit dem Gesetzentwurf werden die im März und Juli von den Staats- und Regierungschefs des Euroraums beschlossenen Änderungen beim Euro-Rettungsschirm ins nationale Recht umgesetzt. Kernpunkte des Gesetzentwurfes sind:
1. Die Erhöhung des Gewährleistungsrahmens von derzeit 123 Milliarden Euro auf gut 211 Milliarden Euro. In diesem Umfang wird das Bundesfinanzministerium ermächtigt, Gewährleistungen für Hilfsmaßnahmen der EFSF für Euroländer zu übernehmen. Der Gewährleistungsrahmen kann wie im bisherigen Gesetz mit Einwilligung des Haushaltsausschusses um 20 Prozent überschritten werden. Ebenfalls wie bisher und wie seit über 30 Jahren im Haushaltsrecht üblich, werden Zinsen und Kosten nicht auf den zuvor genannten Gewährleistungsrahmen angerechnet. Dem von der Presse seit dem vergangenen Wochenende gelegentlich genannte Gewährleistungsbetrag von über 400 Milliarden Euro liegt ein Szenario zu Grunde, das nicht im geringsten der Realität, beispielsweise einem vernünftigen Gläubigerverhalten bei Zahlungsausfällen seines Schuldners, entspricht.
2. Die Möglichkeiten der EFSF für Hilfsmaßnahmen werden um die drei folgenden Instrumente erweitert:
o Anleihekäufe auf dem Sekundärmarkt,
o vorsorgliche Kreditlinien,
o Kredite für Bankenrekapitalisierungen.
Auch die neuen Instrumente werden nur unter strikten Bedingungen für das Hilfe beantragende Land gewährt.
3. Einführung eines Höchstmaßes an Mitwirkungsrechten des Deutschen Bundestages an den Maßnahmen der EFSF.
Die öffentliche Anhörung des Haushaltsauschusses am 19. September 2011 hat bestätigt, dass die Erweiterung des Rettungsschirmes sowie die neuen Instrumente dringend notwendig sind. Es geht nicht darum, Europa und den Euroraum mit viel Geld zu sichern. Sondern wir verschaffen den Ländern, die in Schwierigkeiten sind, Zeit, damit sie ihre Probleme selbst lösen können. Es geht um Hilfe zur Selbsthilfe! Die betroffenen Länder müssen den steinigen Weg der Haushaltskonsolidierung und wirtschaftlichen Strukturreformen eigenständig gehen. Wir müssen Ansteckungsgefahren aus der Staatschuldenkrise einiger Euroländer für die Stabilität des Euroraums und der gemeinsamen Währung abwenden und Vorkehrungen für eine mögliche Ausweitung der krisenhaften Entwicklung treffen.
Mit den vorgesehenen Mitwirkungsrechten des Bundestages bei Maßnahmen des Rettungsschirmes gehen wir weit über die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts hinaus. Dieses hat in seinem Urteil vom 7. September 2011 lediglich die Zustimmung des Haushaltsausschusses vor der Übernahme von Gewährleistungen verlangt. Im Rahmen eines abgestuften Verfahrens ist nun das Plenum des Deutschen Bundestages für alle grundsätzlichen, der Haushaltsausschuss für operative Entscheidungen zuständig. Für besonders eilbedürftige oder vertrauliche Fälle werden wenige, vom Deutschen Bundestag zu wählende Mitglieder des Haushaltsausschusses die notwendigen Entscheidungen treffen können. Besondere Eilbedürftigkeit oder Vertraulichkeit liegt regelmäßig bei den neuen Instrumenten der EFSF vor, wenn nicht die zuvor genannten Mitglieder des Haushaltsausschusses widersprechen. Im Falle eines Widerspruchs ist je nach Maßnahme entweder wieder das Plenum des Deutschen Bundestages oder der gesamte Haushaltsausschuss zuständig. Damit ist der Rettungsschirm in jedem Fall handlungsfähig. Dies hat auch der Chef des europäischen Rettungsschirmes, Klaus Regling, in der Anhörung am 19. September 2011 bestätigt. Der Bundestag nimmt seine Rechte und Pflichten im Interesse der Bürger und Steuerzahler wahr."
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Über CDU/CSU-Fraktion:
CDU
Die Christlich Demokratische Union Deutschlands ist die Volkspartei der Mitte. Wir wenden uns an Menschen aus allen Schichten und Gruppen unseres Landes.
Grundlage unserer Politik ist das christliche Verständnis vom Menschen und seiner Verantwortung vor Gott. Unsere Grundwerte Freiheit, Solidarität und Gerechtigkeit sind daraus abgeleitet. Die CDU ist für jeden offen, der die Würde und Freiheit aller Menschen und die daraus abgeleiteten Grundüberzeugungen unserer Politik bejaht.
Die CDU Deutschlands steht für die freiheitliche und rechtsstaatliche Demokratie, für die Soziale und Ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung Deutschlands in die westliche Werte- und Verteidigungsgemeinschaft, für die Einheit der Nation und die Einigung Europas.
Ein menschlicher, an christlichen Werten ausgerichteter Kurs: Das sind Kompaß und Richtmaß unserer Politik. Auf dieser Grundlage treten wir an, unser Gemeinwesen in der sich verändernden Welt weiterzuentwickeln. Wir werden diesen Weg mit Mut und Tatkraft gehen, um unseren Kindern und Enkeln für ihre Zukunft im 21. Jahrhundert alle Chancen zu geben.
CSU
Wurzeln und Auftrag der CSU-Landesgruppe sind eng verknüpft mit der deutschen und bayerischen Parteiengeschichte.
Die CSU-Landesgruppe ist als Zusammenschluss der Abgeordneten der CSU im Deutschen Bundestag institutionelle Basis und Kraftzentrum des bundespolitischen Gestaltungsanspruchs, der sich zu keiner Zeit ausschließlich auf die Durchsetzung bayerischer Interessen im Bund bezog, sondern immer Politik für ganz Deutschland bedeutete. Von Anfang an haben daher Mitglieder der CSU-Landesgruppe in unionsgeführten Bundeskabinetten Regierungsverantwortung übernommen.
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