Bundesregierung verschenkt Milliarden und sorgt fuer Straffreiheit von Steuersuendern

  • Pressemitteilung der Firma SPD-Bundestagsfraktion, 22.09.2011
Pressemitteilung vom: 22.09.2011 von der Firma SPD-Bundestagsfraktion aus Berlin

Kurzfassung: Zur Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage ueber die Hoehe der im Rahmen des deutsch-schweizerischen Steuerabkommens zu versteuernden Gelder erklaert die Sprecherin der Arbeitsgruppe Verteilungsgerechtigkeit und soziale Integration ...

[SPD-Bundestagsfraktion - 22.09.2011] Bundesregierung verschenkt Milliarden und sorgt fuer Straffreiheit von Steuersuendern


Zur Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage ueber die Hoehe der im Rahmen des deutsch-schweizerischen Steuerabkommens zu versteuernden Gelder erklaert die Sprecherin der Arbeitsgruppe Verteilungsgerechtigkeit und soziale Integration der SPD-Bundestagsfraktion Hilde Mattheis:

Die Bundesregierung hat es dem Wohlwollen und den Interessen der bei den Verhandlungen laufend konsultierten "Schweizerischen Bankiervereinigung" ueberlassen vorzugeben, welche Gelder in welcher Hoehe und wie besteuert werden sollen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage an sie deutlich hervor.

Damit handelt sie anders als die USA, deren Vertrauen in die Schweizer Banken zurecht begrenzt ist. Nachdem die USA 2008 gegen Schweizer Banken Ermittlungen aufgenommen hatten, haben Kundenberater der Schweizer Bank UBS - in der Hoffnung nicht erwischt zu werden - Gelder von ihrer zu anderen Schweizer Banken transferiert.

Deshalb fordert die SPD zurecht, dass das Steuerabkommen mit der Schweiz neu verhandelt werden muss. Das Abkommen muss auf der Basis zuverlaessiger Informationen ueber die Anzahl und Hoehe der auf Schweizer Banken lagernden Gelder deutscher Staatsbuerger zu einer gerechten Nach- und kuenftigen Versteuerung fuehren. Nur so kann Steuergerechtigkeit sichergestellt und koennen Steuergeschenke in Milliardenhoehe verhindert werden.

Das Abkommen darf nicht dazu fuehren, dass unter Verletzung hoheitlicher und rechtsstaatlicher Grundsaetze gemeinschaftsschaedigende Straftaten und daran beteiligte Straftaeter entlastet werden.

Das Abkommen muss nach den Vorgaben der EU-Zinsrichtlinie ausgehandelt werden und soll einen kuenftigen "automatischen Informationsaustausch" zwischen den Laendern garantieren, wie ihn auch die USA durchgesetzt haben.


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