Staatsminister Hoyer besorgt über Gesundheitszustand des früheren ukrainischen Innenministers Luzenko

  • Pressemitteilung der Firma Auswärtiges Amt, 22.09.2011
Pressemitteilung vom: 22.09.2011 von der Firma Auswärtiges Amt aus Berlin

Kurzfassung: Erscheinungsdatum 22.09.2011 Der gesundheitlich angeschlagene frühere ukrainische Innenministers Juri Luzenko befindet sich seit dem 26.12.2010 in Untersuchungshaft in der Haftanstalt Lukjaniwska, in der laut der ukrainischen Ombudsfrau für ...

[Auswärtiges Amt - 22.09.2011] Staatsminister Hoyer besorgt über Gesundheitszustand des früheren ukrainischen Innenministers Luzenko


Erscheinungsdatum
22.09.2011
Der gesundheitlich angeschlagene frühere ukrainische Innenministers Juri Luzenko befindet sich seit dem 26.12.2010 in Untersuchungshaft in der Haftanstalt Lukjaniwska, in der laut der ukrainischen Ombudsfrau für Menschenrechte "menschenrechtswidrige Umstände" herrschen.

Dazu erklärt Staatsminister Dr. Werner Hoyer, MdB heute (22.09.) in Berlin:

"Juri Luzenko muss ein faires Verfahren erhalten und schnellstmöglich in ein Krankenhaus verlegt werden. Dies gilt umso mehr, als die gegen ihn verhängte Untersuchungshaft mit Blick auf den Inhalt der Anklage völlig unverhältnismäßig erscheint.
Die Bundesregierung ist unverändert besorgt über die Strafverfahren gegen eine Vielzahl hoher Funktionsträger der früheren ukrainischen Regierung, darunter auch die ehemalige Ministerpräsidentin Julia Tymoschenko. Sie fordert die Ukraine eindringlich auf, Rechtsstaatsprinzipien zu wahren, und betont, dass der Fortgang der Prozesse Auswirkungen auf unsere bilateralen Beziehungen und auf das Verhältnis der Ukraine zur Europäischen Union haben kann."

Juri Luzenko ist wegen der Aneignung staatlichen Vermögens und Amtsmissbrauchs angeklagt. Das Gerichtsverfahren läuft seit Mai 2011. Nach einem medizinischen Gutachten soll er an Leberzirrhose leiden und die Gefahr bestehen, dass er deswegen auch an Krebs erkranken könne. Der zuständige Richter hatte eine Verlegung in ein Krankenhaus zur Behandlung am 19.09.2011 erneut abgelehnt.


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