DRK zu Bundesrats-Entscheidung: Bildung ohne Meldeschein muss möglich sein
- Pressemitteilung der Firma Deutsches Rotes Kreuz (DRK), 23.09.2011
Pressemitteilung vom: 23.09.2011 von der Firma Deutsches Rotes Kreuz (DRK) aus Berlin
Kurzfassung: Heute stimmt der Bundesrat voraussichtlich dem Gesetzentwurf zur Aufhebung von aufenthaltsrechtlichen Übermittlungspflichten zu. Das Deutsche Rote Kreuz wertet dieses Gesetz als einen ersten Erfolg, denn es erleichtert Kindern und Jugendlichen ohne ...
[Deutsches Rotes Kreuz (DRK) - 23.09.2011] DRK zu Bundesrats-Entscheidung: Bildung ohne Meldeschein muss möglich sein
Heute stimmt der Bundesrat voraussichtlich dem Gesetzentwurf zur Aufhebung von aufenthaltsrechtlichen Übermittlungspflichten zu. Das Deutsche Rote Kreuz wertet dieses Gesetz als einen ersten Erfolg, denn es erleichtert Kindern und Jugendlichen ohne Papiere den Zugang zu Schule und Kita. Bei kommunalen Regelungen muss aber noch nachgebessert werden.
DRK-Vizepräsidentin Donata Freifrau Schenck zu Schweinsberg sagt: "Aus Furcht vor Entdeckung besuchen Kinder und Jugendliche, deren Eltern illegal in Deutschland leben, oft nicht die Schule oder die Kita. Das dürfen wir nicht zulassen. Kinder haben ein Recht auf Bildung - auch ohne Meldeschein."
In Deutschland sind Behörden grundsätzlich verpflichtet, die Daten von Menschen in der Illegalität an die Ausländerbehörde weiterzuleiten. Das neue Gesetz entbindet Schulen und Kindertagesstätten von dieser Meldepflicht. Das ist nach Auffassung des Roten Kreuzes aber noch nicht genug. So müssen kommunale Regelungen und Landesgesetze angepasst werden, um zu vermeiden, dass der Schulbesuch nur gegen Vorlage einer Meldebescheinigung oder anderer Dokumente, wie einer Geburtsurkunde, möglich ist.
Außerdem fordert das DRK von der Bundespolitik, dass nicht nur Schulen, sondern auch öffentliche Krankenhäuser, Standesämter sowie Zivil-, Sozial- und Arbeitsgerichte von der Übermittlungspflicht ausgenommen werden. Denn der Zugang zu den zentralen Lebens- und Versorgungsbereichen darf nicht vom Aufenthaltsstatus eines Menschen abhängen.
Ein DRK-Positionspapier zu Menschen in der aufenthaltsrechtlichen Illegalität finden Sie unter www.drk.de/presse/positionen.
Ansprechpartner
DRK-Pressestelle
Stephanie Krone
Tel. 030 85404 161
krones@drk.de
Heute stimmt der Bundesrat voraussichtlich dem Gesetzentwurf zur Aufhebung von aufenthaltsrechtlichen Übermittlungspflichten zu. Das Deutsche Rote Kreuz wertet dieses Gesetz als einen ersten Erfolg, denn es erleichtert Kindern und Jugendlichen ohne Papiere den Zugang zu Schule und Kita. Bei kommunalen Regelungen muss aber noch nachgebessert werden.
DRK-Vizepräsidentin Donata Freifrau Schenck zu Schweinsberg sagt: "Aus Furcht vor Entdeckung besuchen Kinder und Jugendliche, deren Eltern illegal in Deutschland leben, oft nicht die Schule oder die Kita. Das dürfen wir nicht zulassen. Kinder haben ein Recht auf Bildung - auch ohne Meldeschein."
In Deutschland sind Behörden grundsätzlich verpflichtet, die Daten von Menschen in der Illegalität an die Ausländerbehörde weiterzuleiten. Das neue Gesetz entbindet Schulen und Kindertagesstätten von dieser Meldepflicht. Das ist nach Auffassung des Roten Kreuzes aber noch nicht genug. So müssen kommunale Regelungen und Landesgesetze angepasst werden, um zu vermeiden, dass der Schulbesuch nur gegen Vorlage einer Meldebescheinigung oder anderer Dokumente, wie einer Geburtsurkunde, möglich ist.
Außerdem fordert das DRK von der Bundespolitik, dass nicht nur Schulen, sondern auch öffentliche Krankenhäuser, Standesämter sowie Zivil-, Sozial- und Arbeitsgerichte von der Übermittlungspflicht ausgenommen werden. Denn der Zugang zu den zentralen Lebens- und Versorgungsbereichen darf nicht vom Aufenthaltsstatus eines Menschen abhängen.
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Über Deutsches Rotes Kreuz (DRK):
Das Deutsche Rote Kreuz ist Teil der weltweiten Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung, die 1863 vom Schweizer Henry Dunant in Genf gegründet wurde. Unter dem Dachverband der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften schließen sich 178 Gesellschaften mit insgesamt 125 Millionen Mitgliedern zusammen.
Dem Deutschen Roten Kreuz gehören derzeit rund 4,7 Millionen Mitglieder an, davon unterstützen rund 4,3 Millionen uns durch regelmäßige Beitragszahlungen als Fördermitglieder. Weitere drei Millionen Bürger unterstützen uns durch regelmäßige Spenden bei Sammlungen und Spendenaufrufen.
Im Durchschnitt erhalten wir jährlich knapp 40 Millionen Euro an Spendengeldern.
Das DRK als nationale Rotkreuzgesellschaft und Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege bekennt sich zu den sieben Rotkreuzgrundsätzen: Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität, Unabhängigkeit, Freiwilligkeit, Einheit und Universalität.
Als Wohlfahrtsverband und Hilfsorganisation nimmt das Deutsche Rote Kreuz umfangreiche nationale und internationale Aufgaben wahr. So arbeiten wir beispielsweise in der Altenpflege und Ersten Hilfe, im Rettungsdienst und in der Obdachlosenhilfe genauso engagiert wie in der Auslandshilfe. Für das DRK arbeiten unzählige Freiwillige Helfer im Katastrophenschutz und in der langfristigen Entwicklungszusammenarbeit. Mit jährlich etwa 50 Millionen Euro hilft das Deutsche Rote Kreuz weltweit Menschen in Not.
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