Sozialminister Stefan Grüttner: "Länder verlässliche Partner in der Ausgestaltung der Gesundheitspolitik'
- Pressemitteilung der Firma Hessisches Sozialministerium, 23.09.2011
Pressemitteilung vom: 23.09.2011 von der Firma Hessisches Sozialministerium aus Wiesbaden
Kurzfassung: Im Wesentlichen zufrieden hat sich der Hessische Sozialminister und Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) 2011, Stefan Grüttner, heute im Bundesrat mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zu dem geplanten bundesweit geltenden ...
[Hessisches Sozialministerium - 23.09.2011] Sozialminister Stefan Grüttner: "Länder verlässliche Partner in der Ausgestaltung der Gesundheitspolitik'
Im Wesentlichen zufrieden hat sich der Hessische Sozialminister und Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) 2011, Stefan Grüttner, heute im Bundesrat mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zu dem geplanten bundesweit geltenden Versorgungsstrukturgesetz gezeigt. "Die Länder haben unter dem Vorsitz Hessens wesentliche Forderungen unter anderem nach mehr Einfluss auf die Bedarfsplanung durchsetzen können und werden nun endlich als verlässliche Partner in die Ausgestaltung der Gesundheitspolitik einbezogen werden. Das ist ein großer Erfolg, vor allem für die Patientinnen und Patienten in Deutschland. Damit haben wir die Weichen dafür gestellt, dass auch künftig eine wirtschaftliche und qualitativ hochwertige Versorgung auch in strukturschwachen Regionen möglich ist", erklärte Grüttner in Berlin.
Derzeit könne zwar noch nicht von einem allgemeinen Ärztemangel die Rede sein, erklärte Sozialminister Grüttner. "Doch vor allem in dünn besiedelten Regionen kommt es bereits jetzt zu Engpässen insbesondere bei der hausärztlichen Versorgung." Es bedürfe aufeinander abgestimmter Bemühungen aller Beteiligten sowohl auf Bundes-, auf Landes- als auch auf kommunaler Ebene, um eine dauerhafte Stärkung der hausärztlichen Versorgung vor allem in strukturschwachen Regionen zu erreichen. Hierbei reichten wenige, voneinander isolierte Maßnahmen nicht aus. Der Gesetzentwurf bilde eine gute Basis, damit den Bürgerinnen und Bürgern in Deutschland auch weiterhin eine qualitativ hochwertige und flächendeckende medizinische Versorgung angeboten werden kann, sagte Grüttner.
Flexibilisierung der Bedarfsplanung
Von besonderer Bedeutung sei die Flexibilisierung der Bedarfsplanung, die mit dem Gesetzentwurf eingeführt wird, so Sozialminister Grüttner. Bislang entsprachen die Grenzen der Planungsbereiche denen der Stadt- und Landkreise. "Dies hatte zur Folge, dass Unterschiede innerhalb der Kreise keine Beachtung fanden", so Sozialminister Stefan Grüttner. Nach dem Gesetzentwurf kann künftig der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) als oberstes Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung auf Bundesebene Planungsbereiche nach hausärztlicher, fachärztlicher und spezialisierter fachärztlicher Versorgung differenzieren.
Die Länder können sich künftig besser in die Bedarfsplanung einbringen. So erhalten sie die Rechtsaufsicht über den jeweiligen Landesausschuss, der als Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung aus Krankenkassen und Kassenärztlicher Vereinigung für die Umsetzung der Bedarfsplanungs-Richtlinien sowie die daraus folgenden Konsequenzen in Bezug auf Über- und Unterversorgung zuständig ist. Seine Beschlüsse muss der Landesausschuss künftig der jeweiligen Landesregierung vorlegen. Diese kann die Beschlüsse innerhalb einer bestimmten Frist beanstanden. "Auf diese Weise können die Länder ihre Vorstellungen einbringen und dafür Sorge tragen, dass der Landesausschuss die notwendigen Maßnahmen ergreift, um Unterversorgung zu verhindern", so Sozialminister Grüttner. Darüber hinaus erhalten die Länder ein Mitberatungs- und Initiativrecht in den Länderausschüssen sowie bei den Beratungen des G-BA zu Fragen der Bedarfsplanung. Hierzu werden Vertreter der Länder zu den Sitzungen des G-BA entsandt. Sozialminister Grüttner: "Die Beteiligung der Länder im G-BA ist notwendig, um eine Berücksichtigung regionaler Aspekte zu gewährleisten. Es ist schlicht unmöglich, dass der G-BA die unterschiedlichen regionalen Verhältnisse in den einzelnen Bundesländern kennt und daher angemessen in den Bedarfsplanungs-Richtlinien berücksichtigen kann."
Länder erhalten Initiativrecht
Zudem ist eine bessere Abstimmung zwischen den betroffenen Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder in Bezug auf Selektivverträge (Versorgungsverträge zwischen einer Krankenkasse und bestimmten Leistungserbringern) und ihre Auswirkungen auf das regionale Versorgungsgeschehen vorgesehen. Darüber hinaus erhalten die Länder ein Initiativrecht, um mittels besonderer Verträge dem Problem der Unterversorgung in betroffenen Regionen zu begegnen. Vereinbart wurde auch eine Änderung des Sozialgesetzbuchs V (Gesetzliche Krankenversicherung) dahingehend, dass die Krankenkassen zukünftig Landesbeauftragte mit Abschlussvollmacht bestellen müssen. Auf diese Weise können landesspezifische Fragestellungen unmittelbar mit den Kassen erörtert und entschieden werden.
Kritik aller Länder fände jedoch, so Grüttner weiter, dass der Gesetzentwurf auch Änderungen vorsehe, die über die im Konsens erarbeiteten Eckpunkte hinaus gehen. Hier gehe es in erster Linie um die ambulante spezialärztliche Versorgung. "Ich teile das Ziel der Bundesregierung, die Situation von Patienten mit besonders schwerwiegenden oder chronisch verlaufenden Erkrankungen im Versorgungsalltag zu verbessern. Leider ist die vorgesehene gesetzliche Ausgestaltung aber unpraktikabel und offenbart Regelungslücken und Fehlanreize. Ich bedaure es daher sehr – und ich spreche hier für alle Länder –, dass die Bundesregierung dieses Vorhaben nicht vor der Einbringung des Gesetzesentwurfs zum Gegenstand der Gespräche mit den Ländern gemacht hat. Ich nehme aber zugleich auch das Gesprächsangebot der Bundesregierung zu diesem Thema wahr", erklärte Grüttner.
Die Länder hielten es für sinnvoll, diese Frage in einem eigenständigen Gesetzesentwurf zur ambulanten spezialärztlichen Versorgung zu regeln. "Die Bundesregierung möchte hingegen – wie wir erfahren haben – noch im Rahmen des laufenden Gesetzgebungsverfahrens zu einer Lösung gelangen. Auch wenn dieser Weg aus meiner Sicht aufgrund der knappen Zeit nicht sehr einfach sein wird, möchte ich mich diesem Anliegen nicht verschließen. In diesem Fall sollten Bund und Länder allerdings sehr rasch in Gespräche eintreten." Wenn auch noch die Ergebnisse der Anhörung eingebunden werden sollten, bleibe jedoch nur wenig Zeit, um Ergebnisse in dieser Frage zu erarbeiten, sagte Grüttner und betonte abschließend: "Ich bin nach den guten Erfahrungen im Rahmen der ‚Kommission zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung‘ aber durchaus guter Dinge, dass dies am Ende gelingen kann."
Pressestelle: Hessisches Sozialministerium
Pressesprecherin: Susanne Andriessens, Dostojewskistr. 4, D-65187 Wiesbaden
Telefon: (0611) 817 34 08, Fax: (0611) 89 0 84 - 666
E-Mail: presse@hsm.hessen.de
Im Wesentlichen zufrieden hat sich der Hessische Sozialminister und Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) 2011, Stefan Grüttner, heute im Bundesrat mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zu dem geplanten bundesweit geltenden Versorgungsstrukturgesetz gezeigt. "Die Länder haben unter dem Vorsitz Hessens wesentliche Forderungen unter anderem nach mehr Einfluss auf die Bedarfsplanung durchsetzen können und werden nun endlich als verlässliche Partner in die Ausgestaltung der Gesundheitspolitik einbezogen werden. Das ist ein großer Erfolg, vor allem für die Patientinnen und Patienten in Deutschland. Damit haben wir die Weichen dafür gestellt, dass auch künftig eine wirtschaftliche und qualitativ hochwertige Versorgung auch in strukturschwachen Regionen möglich ist", erklärte Grüttner in Berlin.
Derzeit könne zwar noch nicht von einem allgemeinen Ärztemangel die Rede sein, erklärte Sozialminister Grüttner. "Doch vor allem in dünn besiedelten Regionen kommt es bereits jetzt zu Engpässen insbesondere bei der hausärztlichen Versorgung." Es bedürfe aufeinander abgestimmter Bemühungen aller Beteiligten sowohl auf Bundes-, auf Landes- als auch auf kommunaler Ebene, um eine dauerhafte Stärkung der hausärztlichen Versorgung vor allem in strukturschwachen Regionen zu erreichen. Hierbei reichten wenige, voneinander isolierte Maßnahmen nicht aus. Der Gesetzentwurf bilde eine gute Basis, damit den Bürgerinnen und Bürgern in Deutschland auch weiterhin eine qualitativ hochwertige und flächendeckende medizinische Versorgung angeboten werden kann, sagte Grüttner.
Flexibilisierung der Bedarfsplanung
Von besonderer Bedeutung sei die Flexibilisierung der Bedarfsplanung, die mit dem Gesetzentwurf eingeführt wird, so Sozialminister Grüttner. Bislang entsprachen die Grenzen der Planungsbereiche denen der Stadt- und Landkreise. "Dies hatte zur Folge, dass Unterschiede innerhalb der Kreise keine Beachtung fanden", so Sozialminister Stefan Grüttner. Nach dem Gesetzentwurf kann künftig der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) als oberstes Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung auf Bundesebene Planungsbereiche nach hausärztlicher, fachärztlicher und spezialisierter fachärztlicher Versorgung differenzieren.
Die Länder können sich künftig besser in die Bedarfsplanung einbringen. So erhalten sie die Rechtsaufsicht über den jeweiligen Landesausschuss, der als Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung aus Krankenkassen und Kassenärztlicher Vereinigung für die Umsetzung der Bedarfsplanungs-Richtlinien sowie die daraus folgenden Konsequenzen in Bezug auf Über- und Unterversorgung zuständig ist. Seine Beschlüsse muss der Landesausschuss künftig der jeweiligen Landesregierung vorlegen. Diese kann die Beschlüsse innerhalb einer bestimmten Frist beanstanden. "Auf diese Weise können die Länder ihre Vorstellungen einbringen und dafür Sorge tragen, dass der Landesausschuss die notwendigen Maßnahmen ergreift, um Unterversorgung zu verhindern", so Sozialminister Grüttner. Darüber hinaus erhalten die Länder ein Mitberatungs- und Initiativrecht in den Länderausschüssen sowie bei den Beratungen des G-BA zu Fragen der Bedarfsplanung. Hierzu werden Vertreter der Länder zu den Sitzungen des G-BA entsandt. Sozialminister Grüttner: "Die Beteiligung der Länder im G-BA ist notwendig, um eine Berücksichtigung regionaler Aspekte zu gewährleisten. Es ist schlicht unmöglich, dass der G-BA die unterschiedlichen regionalen Verhältnisse in den einzelnen Bundesländern kennt und daher angemessen in den Bedarfsplanungs-Richtlinien berücksichtigen kann."
Länder erhalten Initiativrecht
Zudem ist eine bessere Abstimmung zwischen den betroffenen Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder in Bezug auf Selektivverträge (Versorgungsverträge zwischen einer Krankenkasse und bestimmten Leistungserbringern) und ihre Auswirkungen auf das regionale Versorgungsgeschehen vorgesehen. Darüber hinaus erhalten die Länder ein Initiativrecht, um mittels besonderer Verträge dem Problem der Unterversorgung in betroffenen Regionen zu begegnen. Vereinbart wurde auch eine Änderung des Sozialgesetzbuchs V (Gesetzliche Krankenversicherung) dahingehend, dass die Krankenkassen zukünftig Landesbeauftragte mit Abschlussvollmacht bestellen müssen. Auf diese Weise können landesspezifische Fragestellungen unmittelbar mit den Kassen erörtert und entschieden werden.
Kritik aller Länder fände jedoch, so Grüttner weiter, dass der Gesetzentwurf auch Änderungen vorsehe, die über die im Konsens erarbeiteten Eckpunkte hinaus gehen. Hier gehe es in erster Linie um die ambulante spezialärztliche Versorgung. "Ich teile das Ziel der Bundesregierung, die Situation von Patienten mit besonders schwerwiegenden oder chronisch verlaufenden Erkrankungen im Versorgungsalltag zu verbessern. Leider ist die vorgesehene gesetzliche Ausgestaltung aber unpraktikabel und offenbart Regelungslücken und Fehlanreize. Ich bedaure es daher sehr – und ich spreche hier für alle Länder –, dass die Bundesregierung dieses Vorhaben nicht vor der Einbringung des Gesetzesentwurfs zum Gegenstand der Gespräche mit den Ländern gemacht hat. Ich nehme aber zugleich auch das Gesprächsangebot der Bundesregierung zu diesem Thema wahr", erklärte Grüttner.
Die Länder hielten es für sinnvoll, diese Frage in einem eigenständigen Gesetzesentwurf zur ambulanten spezialärztlichen Versorgung zu regeln. "Die Bundesregierung möchte hingegen – wie wir erfahren haben – noch im Rahmen des laufenden Gesetzgebungsverfahrens zu einer Lösung gelangen. Auch wenn dieser Weg aus meiner Sicht aufgrund der knappen Zeit nicht sehr einfach sein wird, möchte ich mich diesem Anliegen nicht verschließen. In diesem Fall sollten Bund und Länder allerdings sehr rasch in Gespräche eintreten." Wenn auch noch die Ergebnisse der Anhörung eingebunden werden sollten, bleibe jedoch nur wenig Zeit, um Ergebnisse in dieser Frage zu erarbeiten, sagte Grüttner und betonte abschließend: "Ich bin nach den guten Erfahrungen im Rahmen der ‚Kommission zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung‘ aber durchaus guter Dinge, dass dies am Ende gelingen kann."
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