NABU: Auf ein solches CCS-Gesetz kann Deutschland getrost verzichten

  • Pressemitteilung der Firma NABU - Naturschutzbund Deutschland, 23.09.2011
Pressemitteilung vom: 23.09.2011 von der Firma NABU - Naturschutzbund Deutschland aus Bonn

Kurzfassung: Miller: Doch behutsame Erforschung unterirdischer CO2-Lagerung könnte nötig sein Berlin – Zur Ablehnung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung über Abscheidung, Transport und Speicherung von Kohlendioxid – kurz CCS-Gesetz – durch den ...

[NABU - Naturschutzbund Deutschland - 23.09.2011] NABU: Auf ein solches CCS-Gesetz kann Deutschland getrost verzichten


Miller: Doch behutsame Erforschung unterirdischer CO2-Lagerung könnte nötig sein

Berlin – Zur Ablehnung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung über Abscheidung, Transport und Speicherung von Kohlendioxid – kurz CCS-Gesetz – durch den Bundesrat erklärt NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller:

"Es überrascht nicht, dass dieses CCS-Gesetz bei den Ländern durchgefallen ist. Die Bundesregierung konnte nicht überzeugend erklären, wofür die CCS-Technologie gebraucht wird und welche Regionen in Deutschland dafür in Frage kommen. Noch dazu sollte den Ländern die Haftung für alle möglichen langfristigen Folgeschäden aufgedrückt werden. Auf solch ein CCS-Gesetz kann Deutschland getrost verzichten."

Doch ob Deutschland künftig komplett auf die unterirdische Lagerung von CO2 verzichten kann, ist noch nicht absehbar, erklärt Miller. "Zwar können wir unsere Stromversorgung auch ohne CCS klimaverträglich umbauen. Es gibt aber bislang noch keine Lösung, wie wir Zement oder Stahl klimaschonend herstellen, oder durch weniger CO2-intensive Produkte ersetzen können. Deshalb könnte die behutsame Erforschung der CCS-Technologie für den CO2-Ausstoß der Industrie erforderlich sein, um die langfristigen Klimaschutzziele zu erreichen." Das müsse ein mehrheitsfähiges CCS-Gesetz leisten.


Für Rückfragen:
Elmar Große Ruse, NABU-Energieexperte, Tel. 030-284984-1611, mobil 0173-3522872.
Im Internet zu finden unter www.NABU.de

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