Private Krankenversicherung 2011: Beitragsbemessungsgrenze Versicherungspflichtgrenze

  • Pressemitteilung der Firma Asenta, 26.09.2011
Pressemitteilung vom: 26.09.2011 von der Firma Asenta aus Bremen

Kurzfassung: Das Bundesministerium gibt jährlich zum Herbst die aktuelle Beitragsbemessungsgrenzen und die Jahresarbeitsentgeltgrenze, auch Versicherungspflichtgrenze genannt, bekannt. Sowohl die Beitragsbemessungsgrenze 2012 als auch die ...

[Asenta - 26.09.2011] Private Krankenversicherung 2011: Beitragsbemessungsgrenze
Versicherungspflichtgrenze


Das Bundesministerium gibt jährlich zum Herbst die aktuelle Beitragsbemessungsgrenzen und die Jahresarbeitsentgeltgrenze, auch Versicherungspflichtgrenze genannt, bekannt. Sowohl die Beitragsbemessungsgrenze 2012 als auch die Jahresarbeitsentgeltgrenze 2012 sind wichtige Einkommensgrenzen zu den Sozialversicherungen wie die private Krankenversicherung, die Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung. Diese Entgeltgrenzen werden der aktuellen Lohnentwicklung in Deutschland angepasst

Bedeutung der Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung

Die Beitragsbemessungsgrenze greift vor allem in der gesetzlichen Krankenversicherung. Dort legt sie den maximalen Beitrag fest, den ein Arbeitnehmer zu zahlen hat. Er ergibt sich aus dem Bruttoarbeitseinkommen und dem gesetzlich festgelegten einheitlichen Beitragssatz. Einkommen, das über die Beitragsbemessungsgrenze hinaus geht, bleibt von Beiträgen befreit, dafür sind keine Beiträge zu zahlen. Von der Beitragsbemessungsgrenze profitieren vor allem Arbeitnehmer mit einem vergleichsweise hohen Einkommen, denn der Teil des Einkommens, der die Beitragsbemessungsgrenze übersteigt, wird nicht mit Versicherungsbeiträgen belastet, siehe http://www.pkv-vergleich.de/beitragsbemessungsgrenze

Bedeutung der Jahresarbeitsentgeltgrenze in der PKV

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze bezieht sich lediglich auf Angestellte, die in die Private Krankenversicherung wechseln wollen. Die Versicherungspflichtgrenze schreibt ein Mindesteinkommen vor, unterhalb derer kein Wechsel in die PKV möglich ist. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze ist immer höher als die Beitragsbemessungsgrenze, siehe http://www.pkv-vergleich.de/versicherungspflichtgrenze-jahresarbeitsentgeltgrenze

Höchstbeitrag in der freiwilligen Krankenversicherung

Doch die Beitragsbemessungsgrenze hat noch eine weitere Bedeutung: Sie legt die Höhe des Arbeitgeberzuschusses fest. Der einheitliche Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung liegt im Jahr 2011 bei 15,5 Prozent. Er teilt sich zu 7,3 Prozent auf den Arbeitgeber und zu 8,2 Prozent auf den Arbeitnehmer auf. Verlangt die gesetzliche Krankenkasse darüber hinaus noch Zusatzbeiträge, dann entfallen diese allein auf den Arbeitnehmer. Die maximale Höhe des Arbeitgeberzuschusses ergibt sich aus dem Beitragssatz in Höhe von 7,3 Prozent und der Beitragsbemessungsgrenze mit 3.712,50 Euro monatlich. Damit beträgt der Arbeitgeberzuschuss in der privaten Krankenversicherung im Jahr 2011 maximal 271,01 Euro pro Monat.

Aktuelle Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung 2012

Für das Jahr 2012 steht voraussichtlich eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze an. Im Gespräch sind derzeit 45.900 Euro pro Jahr oder 3.825 Euro pro Monat. Diese Zahlen sind im Oktober allerdings noch von der Bundesregierung zu verabschieden. Sollten sie so bestätigt werden, erhöht sich der maximale Zuschuss des Arbeitgebers zur gesetzlichen und privaten Krankenversicherung bei einem anteiligen Beitragssatz von 7,3 Prozent auf voraussichtlich 279,25 Euro pro Monat. Mehr zur aktuellen Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung 2012 auf http://www.pkv-vergleich.de/beitragsbemessungsgrenze-krankenversicherung-2012-331

Aktuelle Jahresarbeitsentgeltgrenze 2012

Auch die Jahresarbeitsentgeltgrenze 2012 http://www.pkv-vergleich.de/versicherungspflichtgrenze-2012-jahresarbeitsentgeltgrenze-332 wurde im Vergleich zur Versicherungspflichtgrenze 2011 aufgrund gestiegener Reallöhne in Deutschland angehoben. Betrug Jahresarbeitsentgeltgrenze 2011 noch 49.500 Euro Jahresbruttoeinkommen, beträgt die Jahresarbeitsentgeltgrenze 2012 50.850 Bruttoeinkommen im Jahr.

Arbeitgeberanteil Private Krankenversicherung

Der maximale Arbeitgeberanteil hat in der privaten Krankenversicherung direkte Auswirkungen auf den Teil des Beitrags, den der Arbeitnehmer zu zahlen hat. Entscheidet sich der Arbeitnehmer aufgrund von hochwertigen Leistungen für einen teuren Tarif, oder wird er aufgrund von Vorerkrankungen und Risikofaktoren mit einem Risikozuschlag und einer hohen Versicherungsprämie konfrontiert, hat er gleichzeitig einen überproportional hohen Anteil des Versicherungsbeitrags aus eigener Tasche zu zahlen. Der Anteil des Arbeitgebers ist durch den maximalen Zuschuss dagegen begrenzt und macht dann einen deutlich geringeren Teil aus. Weitere Informationen zum Arbeitgeberzuschuss zur PKV unter http://www.pkv-vergleich.de/ratgeber-private-krankenversicherung/arbeitgeberanteil-arbeitgeber-zuschuss

Private Krankenversicherung und die Steuererklärung

Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung können im Rahmen der Steuererklärung als Vorsorgeaufwendung in einem gewissen Rahmen steuerlich geltend gemacht werden. Die gesetzliche Basis dafür ist das Bürgerentlastungsgesetz. Es sorgt dafür, dass der Arbeitnehmer gezahlte Beiträge zur Sozialversicherung spätestens bei der Steuererklärung steuermindernd geltend machen kann. Allerdings können die Beiträge zur Krankenversicherung nicht in vollem Umfang steuerlich angesetzt werden. Zum Ansatz kommt in der Regel der Anteil, der der Basisabsicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht. Die privaten Krankenversicherer informieren ihre Versicherten üblicherweise zum Jahresanfang über die Höhe der maximal anzusetzenden Versicherungsbeiträge. Weitere Informationen zur steuerlichen Absetzbarkeit der PKV unter http://www.pkv-vergleich.de/ratgeber-private-krankenversicherung/steuererklaerung-private-krankenversicherung

Wieterführende Informationen rund um die Private Krankenversicherung: http://www.pkv-vergleich.de/private-krankenversicherung


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