Bürokratieabbau: Der große Wurf steht aus
- Pressemitteilung der Firma Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW Köln), 26.09.2011
Pressemitteilung vom: 26.09.2011 von der Firma Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW Köln) aus Köln
Kurzfassung: Im Herbst 2006 hat die Bundesregierung ein Programm für den systematischen Bürokratieabbau gestartet und zur Überwachung den Nationalen Normenkontrollrat (NKR) eingesetzt. Fünf Jahre später ist die Bilanz zwiespältig: Die errechnete Entlastung ...
[Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW Köln) - 26.09.2011] Bürokratieabbau: Der große Wurf steht aus
Im Herbst 2006 hat die Bundesregierung ein Programm für den systematischen Bürokratieabbau gestartet und zur Überwachung den Nationalen Normenkontrollrat (NKR) eingesetzt. Fünf Jahre später ist die Bilanz zwiespältig: Die errechnete Entlastung der Unternehmen in Höhe von gut 10 Milliarden Euro kommt nicht recht an.
Der NKR schaut der Regierung auf die Finger, wenn sie neue Gesetze erarbeitet. Er kontrolliert aber auch, ob Ministerien und das Statistische Bundesamt die Bürokratiekosten bei bestehenden Gesetzen richtig erfassen.
Bis Ende 2011 soll die administrative Belastung der Unternehmen im Vergleich zum Herbst 2006 um ein Viertel gesunken sein, und zwar netto, also nach Berücksichtigung neuer Gesetze. Zu heutigen Preisen haben die Bundesgesetze im September 2006 Bearbeitungskosten in Höhe von etwa 50 Milliarden Euro für die Wirtschaft verursacht; wenn alle Vereinfachungen umgesetzt werden, die noch im Gesetzgebungsverfahren sind, belaufen sich die Kosten auf rund 40 Milliarden Euro.
Das klingt nicht schlecht. Trotzdem spüren die Unternehmen im Alltag kaum eine wirkliche Entlastung. Denn die wachsenden europarechtlichen Vorgaben werden – wenn sie nicht mit Bundesgesetzen verbunden sind - ebenso ausgeblendet wie zum Beispiel die Belastungen durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Für letzteres müssen die Firmen umfangreiche Protokolle anlegen, um ihre Entscheidungen gerichtsfest zu machen. Dies steht aber nicht im Gesetz.
Ein Beispiel für die Diskrepanz zwischen Rechenmodell und erlebter Realität bietet auch das Steuervereinfachungsgesetz: Um 4 Milliarden Euro sollen die Bürokratiekosten dank des Gesetzes sinken – doch gibt es nach Ansicht von Wirtschaftsverbänden kaum spürbare Entlastungen für Unternehmen. Der große Wurf steht im Bürokratieabbau damit weiterhin aus.
Ansprechpartner
Dr. Klaus-Heiner Röhl
Telefon: 0 27877-103
Im Herbst 2006 hat die Bundesregierung ein Programm für den systematischen Bürokratieabbau gestartet und zur Überwachung den Nationalen Normenkontrollrat (NKR) eingesetzt. Fünf Jahre später ist die Bilanz zwiespältig: Die errechnete Entlastung der Unternehmen in Höhe von gut 10 Milliarden Euro kommt nicht recht an.
Der NKR schaut der Regierung auf die Finger, wenn sie neue Gesetze erarbeitet. Er kontrolliert aber auch, ob Ministerien und das Statistische Bundesamt die Bürokratiekosten bei bestehenden Gesetzen richtig erfassen.
Bis Ende 2011 soll die administrative Belastung der Unternehmen im Vergleich zum Herbst 2006 um ein Viertel gesunken sein, und zwar netto, also nach Berücksichtigung neuer Gesetze. Zu heutigen Preisen haben die Bundesgesetze im September 2006 Bearbeitungskosten in Höhe von etwa 50 Milliarden Euro für die Wirtschaft verursacht; wenn alle Vereinfachungen umgesetzt werden, die noch im Gesetzgebungsverfahren sind, belaufen sich die Kosten auf rund 40 Milliarden Euro.
Das klingt nicht schlecht. Trotzdem spüren die Unternehmen im Alltag kaum eine wirkliche Entlastung. Denn die wachsenden europarechtlichen Vorgaben werden – wenn sie nicht mit Bundesgesetzen verbunden sind - ebenso ausgeblendet wie zum Beispiel die Belastungen durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Für letzteres müssen die Firmen umfangreiche Protokolle anlegen, um ihre Entscheidungen gerichtsfest zu machen. Dies steht aber nicht im Gesetz.
Ein Beispiel für die Diskrepanz zwischen Rechenmodell und erlebter Realität bietet auch das Steuervereinfachungsgesetz: Um 4 Milliarden Euro sollen die Bürokratiekosten dank des Gesetzes sinken – doch gibt es nach Ansicht von Wirtschaftsverbänden kaum spürbare Entlastungen für Unternehmen. Der große Wurf steht im Bürokratieabbau damit weiterhin aus.
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Über Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW Köln):
Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln ist das führende private Wirtschaftsforschungsinstitut in Deutschland. Wir vertreten eine klare marktwirtschaftliche Position. Es ist unser Auftrag, das Verständnis wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Prozesse in Politik und Öffentlichkeit zu festigen und zu verbessern. Wir analysieren Fakten, zeigen Trends, ergründen Zusammenhänge – über die wir die Öffentlichkeit auf vielfältige Weise informieren.
Wir forschen nicht im Elfenbeinturm: Unsere Erkenntnisse sollen Diskussionen anstoßen. Unsere Ergebnisse helfen, die richtigen Entscheidungen zu treffen. Als Anwalt marktwirtschaftlicher Prinzipien entwerfen wir für die deutsche Volkswirtschaft und die Wirtschaftspolitik die bestmöglichen Strategien und fordern und fördern deren Umsetzung.
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