Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz: Regierung betreibt wieder einmal Klientelpolitik

  • Pressemitteilung der Firma SPD-Bundestagsfraktion, 26.09.2011
Pressemitteilung vom: 26.09.2011 von der Firma SPD-Bundestagsfraktion aus Berlin

Kurzfassung: Anlaesslich einer Konferenz der sozialdemokratischen umwelt- und kommunalpolitischen Sprecher der Bundeslaender und der SPD-Bundestagsfraktion zur Umsetzung der EU-Abfallrichtlinie in ein nationales Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz erklaeren ...

[SPD-Bundestagsfraktion - 26.09.2011] Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz: Regierung betreibt wieder einmal Klientelpolitik


Anlaesslich einer Konferenz der sozialdemokratischen umwelt- und kommunalpolitischen Sprecher der Bundeslaender und der SPD-Bundestagsfraktion zur Umsetzung der EU-Abfallrichtlinie in ein nationales Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz erklaeren der kommunalpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Bernd Scheelen und der zustaendige Berichterstatter Gerd Bollmann:

Die Bundesregierung faellt mit dem Gesetzentwurf zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht deutlich erkennbar hinter dem erreichten Standard der Anerkennung von "Daseinsvorsorge" im Europarecht zurueck. Ihr Ziel ist es, einseitig die Interessen der privaten Entsorgungswirtschaft zu foerdern.

Deutschland haette ein besseres Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht verdient. Der von der schwarz-gelben Bundesregierung im Juni diesen Jahres eingebrachte Gesetzentwurf wird in dieser Form vom Bundesrat, allen Oppositionsparteien im Bundestag, parteiuebergreifend von den Kommunen, von den Gewerkschaften und vielen Umweltverbaenden abgelehnt. Der Bayrische Landtag sprach sich in einem Dringlichkeitsantrag (8. Juni 2011) gegen den Gesetzentwurf aus, ebenso die Regierungsfraktionen des Landtages von Nordrhein-Westfalen (10. Mai 2011). Selbst die EU-Kommission bemaengelte im Konsultationsverfahren die ungenuegende Umsetzung des Kernbereichs der EU-Abfallrichtlinie aus dem Jahre 2008: die fuenfstufige Abfallhierarchie.

Der Anhoerungstermin zum Gesetzentwurf am 19. September 2011 ergab das gleiche Ergebnis: nur die Verbaende der gewerblichen Abfallbranche und der Wirtschaft sind mit diesem Gesetz zufrieden.

Bereits im Vorfeld hatten die SPD-Bundestagsfraktion und die SPD-Fraktionen der Laender darauf hingewiesen, dass ein zukunftsfaehiges Kreislaufwirtschaft- und Abfallrecht mehrere Komponenten beinhalten muss:

1. den Gleichklang von Oekologie, Oekonomie und gesellschaftlicher Verantwortung, 2. eine hohe stoffliche Verwertung von Abfall, wie sie die fuenfstufige EU-Abfallhierarchie vorsieht, 3. eine umfassende, naehere Ausgestaltung der Abfallvermeidung und Vorbereitung der Wiederverwendung - auch unter Beachtung des Gesundheits- und Arbeitsschutzes, 4. Aspekte zur Erfuellung der Nachhaltigkeitskriterien, wie zum Beispiel eine restriktive Bedarfspruefung und die Anwendung der Grundsaetze der Autarkie und Naehe, 5. die tarifliche Absicherung der Beschaeftigten in der Abfallwirtschaft, 6. Vermeidung von Gebuehrensteigerungen durch "Rosinenpickerei" privater Entsorungsunternehmen der Abfallwirtschaft, 7. und die weitere Absicherung der Abfallwirtschaft (Hausmuell) als wichtige kommunale Aufgabe der Daseinsvorsorge im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Europaeischen Gerichtshofs.

Diese Forderungen sind fuer die SPD-Bundestagsfraktion und die SPD-Fraktionen der Laender kompromisslos.

Der jetzige Gesetzentwurf entspricht nicht dem ueblichen parlamentarischen Verfahren, eine EU-Richtlinie entweder Eins zu Eins umzusetzen oder aber weitere Verbesserungen fuer die Betroffenen einzufuehren. Hier wird versucht, ueber nationale Kreislauf- und Abfallpolitik eine auf Neoliberalismus begruendete, neue ordnungspolitische Werteordnung in Deutschland zu implementieren. Schwarz-Gelb will wieder einmal die staatliche Ebene schwaechen, die bisher als Garant eines fuer alle Buergerinnen und Buerger notwendigen Systems der Daseinsvorsorge gilt: Staedte, Gemeinden und Kreise. Sogenannte bestehende "Ueberlassungspflichten" fuer alle Abfaelle aus Haushalten zugunsten der Kommunen zu unterwandern, indem man die "gewerbliche Sammlung" staerkt und eine angestrebte "Wertstofftonne" in die Verwertung der Wirtschaft stellt, ist weder nach EU-Abfallrichtlinie, noch nach EU-Recht vorgeschrieben oder im Sinne bisher schon enger kommunaler Haushalte. Es ist ein Angriff auf unser bisheriges Gesellschaftssystem und auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts. Staedte und Kreise sollen weiter fuer die Entsorgung des Abfalls haften. Gewinne aber fliessen - nach schwarz-gelber politischer Vorgabe - in Richtung privater Unternehmen.


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