Junge Straftäter in der Bewährungshilfe kriminelle Karrieren verhindern

Kurzfassung: (ddp direct) Körperverletzungen, Eigentums- und Vermögensdelikte führen häufig dazu, dass nach Jugendstrafrecht verurteilte Straftäter der Bewährungshilfe unterstellt werden.
Im Vergleich zu anderen Deliktgruppen wie Straßenverkehrsdelikte, Sachbeschädigung oder Sexualstraftaten bilden sie mit nahezu 60 Prozent den häufigsten Anlass, dass Jugendliche (14-17 Jahre) und Heranwachsende (18-20 Jahre) eine Freiheitsstrafe auf Bewährung erhalten, d.h. vornehmlich im Kontext dieser ...
[NEUSTART gemeinnützige GmbH - 27.09.2011] (ddp direct) Körperverletzungen, Eigentums- und Vermögensdelikte führen häufig dazu, dass nach Jugendstrafrecht verurteilte Straftäter der Bewährungshilfe unterstellt werden.
Im Vergleich zu anderen Deliktgruppen wie Straßenverkehrsdelikte, Sachbeschädigung oder Sexualstraftaten bilden sie mit nahezu 60 Prozent den häufigsten Anlass, dass Jugendliche (14-17 Jahre) und Heranwachsende (18-20 Jahre) eine Freiheitsstrafe auf Bewährung erhalten, d.h. vornehmlich im Kontext dieser Straftaten kommt es in der Bewährungshilfe darauf an, ein geeignetes Repertoire wirksamer Maßnahmen anzubieten, um Rückfallkriminalität mittel- und langfristig zu vermeiden. Die Anzahl junger Straftäter in der Bewährungshilfe ist abnehmend: Seit 2010 ging sie von 5 633 auf 5 167 zurück. NEUSTART entwickelt aktuell ein Programm, sich gezielt der Anliegen und Bedürfnisse junger Bewährungshilfeklienten anzunehmen, deren Problematik meist ein Übergangsphänomen darstellt, das auf adoleszente Verhaltensweisen zurückgeht, d.h. die oft kolportierte Meinung, Jugendkriminalität verschließe sich konstruktiven Lösungen, entspricht nicht der Realität.

Großteil junger Straftäter bedingt verurteilt 5 167 Klienten und damit mehr als 25 Prozent aller von NEUSTART betreuten Bewährungshilfeklienten in Baden-Württemberg wurden nach Jugendstrafrecht verurteilt (Stand: 30.06.2011).
3 486 Klienten, ca. 67 Prozent der jungen Straftäter, wurden nach § 21 JGG (Aussetzung einer Jugendstrafe) oder § 27 JGG (Aussetzung der Verhängung einer Jugendstrafe) unter Bewährungsaufsicht gestellt. 856 Klienten, ca. 17 Prozent, kamen nach § 88 JGG (Aussetzung einer Restjugendstrafe) aus dem Gefängnis, und haben demnach eine Sanktion erfahren, die ultima ratio bleiben muss, soll das primäre Ziel des Jugendstrafrechts, Rechtsfolgen und auch das Verfahren am Erziehungsgedanken auszurichten, angemessen Berücksichtigung finden.

Jugendkriminalität oft ein Übergangsphänomen
Obgleich, statistisch besehen, die Altersgruppe zwischen 15 und 25 Jahren eine nahezu dreifach höhere Kriminalitätsbelastung als die der Erwachsenen aufweist, lässt sich feststellen, dass zahlreiche der von jungen Menschen begangenen Straftaten ein Übergangsphänomen bilden: Das kriminelle Verhalten Jugendlicher resultiert oft aus Konflikten, die mit der Entwicklungsphase vom Kind zum Erwachsenen einhergehen und mit Abschluss der Pubertät meist enden. Nur bei sehr wenig Jugendlichen kommt es zur Verfestigung destruktiver Muster, wenn die Phase der Geschlechterrollen- und Identitätsfindung und damit verbundene Problemepisoden abgeschlossen sind. Quantitative Langzeitstudien dokumentieren, dass es selbst bei einem Großteil jugendlicher Mehrfachtäter nach der Adoleszenz zu einem deutlichen Rückgang negativer Auffälligkeiten kommt. Davon unberührt, stehen wir in der Verpflichtung, junge Straftäter, die augenscheinlich Gefahr laufen, erneut kriminell zu werden, spezifischer als bislang üblich zu betreuen. Bewährungshilfe vornehmlich an Risiko- und Opferschutzaspekten auszurichten, ist unerlässlich, vornehmlich dann, wenn junge Menschen noch kein oder nur ein sehr geringes Bewusstsein für die Tragweite und Konsequenzen ihrer Handlungen besitzen, sagt Volkmar Körner, Geschäftsführer für wirtschaftliche Angelegenheiten der NEUSTART gGmbH. Selbst wenn es sich nur um kriminelle Episoden handelt und die Kriminalität junger Menschen nur selten in eine kriminelle Karriere führt, sind wir gut beraten, durch das Aufzeigen von Lebensperspektiven erneuter Straffälligkeit keinen Stellenwert in der Entwicklung junger Menschen zu lassen, ergänzt Georg Zwinger, Geschäftsführer für Sozialarbeit der NEUSTART gGmbH.

Methodenwandel im Umgang mit jungen Straffälligen
Orientierte sich die Bewährungshilfe lange Zeit insbesondere am Prinzip der Beziehungsarbeit, orientiert sich die Betreuung bei NEUSTART heute stärker an einer Vorgehensweise, die ausgehend von der Straftat deren Analyse und Ursachenermittlung darauf zielt, Jugendliche zu einer Verantwortungsübernahme für ihr Handeln zu bewegen: Derart findet sich eine geeignete Basis, gemeinsam mit dem Klienten, Verhaltensregeln und -konventionen zu erarbeiten, die erneute Straffälligkeit verhindern. Bei denjenigen der jungen Klienten, die eine sehr hohe Gefährdung erkennen lassen, negative Verhaltensmuster zu verfestigen, kommt der intensiven und auf Risikofaktoren konzentrierten Arbeitsbeziehung mit ihrem Bewährungshelfer ein besonderer Stellenwert zu: Bewährungshilfe gründet auf einer problembezogenen Partnerschaft. Es darf zu keinem Augenblick vergessen werden, dass sie im Zwangskontext stattfindet, und Klient wie Bewährungshelfer dazu verpflichtet sind, die Einhaltung von Auflagen und Weisungen des Gerichts sicherzustellen. Diese Prämissen sind unverzichtbar für den Erfolg der Bewährungshilfe, so Georg Zwinger.

NEUSTART Initiativen im Umgang mit jungen Straftätern
Um die Prinzipien des Jugendstrafrechts in der Bewährungshilfe angemessen zu unterstützen, entwickelt NEUSTART ein erweitertes Handlungsrepertoire im Umgang mit jungen Straffälligen. Die Einbeziehung des familiären und sozialen Umfelds, aber auch Gruppenarbeit zu spezifischen Problemstellungen junger Menschen und die Involvierung von Kooperationspartnern der Justiz und Sozialarbeit in die Planung wirksamer Bewährungshilfeinterventionen, kommt große Bedeutung zu. Eine engere Abstimmung mit Partnerinstitutionen ist insbesondere bei jungen Straftätern von erheblicher Relevanz. Je intensiver und zielgruppengerechter wir uns mit den Schwierigkeiten dieser Klientel auseinandersetzen, desto größer wird die Wahrscheinlichkeit, sie vor Rückfall in Straffälligkeit zu bewahren, erläutert Volkmar Körner, der für Ende dieses Jahres ein erweitertes Betreuungskonzept für junge Klienten in Aussicht stellt.

Fachveranstaltung zu Migration und Jugendgewalt in Göppingen
Am 11. Oktober 2011 findet in Göppingen eine NEUSTART Fachveranstaltung statt, die sich der Frage widmet, ob und wenn ja inwieweit junge Migranten eine größere Bereitschaft zu Straffälligkeit aufweisen. Etwa 30 Prozent der von NEUSTART betreuten jungen Straftäter besitzen keine deutsche Staatsangehörigkeit, d.h. ihre Anzahl ist vor dem Hintergrund des Ausländeranteils aller Einwohner Baden-Württembergs überproportional ausgeprägt.

Die Frage, welche Maßnahmen der Bewährungshilfe einen entscheidenden Beitrag leisten, Kriminalität bei jungen Migranten zu verhindern, gilt ein zentrales Augenmerk der Veranstaltung.
Prof. Dr. Christian Pfeiffer, Direktor des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen, wird über aktuelle Forschungsergebnisse referieren, ehe sich, im Anschluss an seinen Vortrag, Juristen und Praktiker der Sozialarbeit über ihre Erfahrungen im Umgang mit jungen Migranten bei einer Podiumsdiskussion austauschen werden.

Beginn: Dienstag, 11. Oktober 2011, 18:00 Uhr
Moderation: Harald Kirchner, SWR Korrespondent für Landespolitik
Veranstaltungsort: Stadthalle Göppingen, Foggia Saal
Blumenstraße 41, 73033 Göppingen
Anmeldung: Celia Perschmann, ulm@neustart.org,
Tel. 0731 270 900-2

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=== Der Bewährungshilfe unterstellte, nach Jugendstrafrecht verurteilte Personen in Baden- Württemberg (Infografik) ===

Interne Auswertung der elektronischen Dokumentation


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Weitere Informationen
NEUSTART gemeinnützige GmbH
=== NEUSTART gemeinnützige GmbH ===

Mit dem 01.01.2007 betraute das Land Baden-Württemberg die NEUSTART
gemeinnützige GmbH mit der Durchführung der Bewährungshilfe, Gerichtshilfe
und des Täter-Opfer-Ausgleichs. Der finalen Entscheidung des Landes für
NEUSTART ging ein zweijähriges, regional begrenztes Pilotprojekt in Stuttgart
und Tübingen voran (01.01.2005 - 31.12.2006), das wie die landesweite
Übertragung das Resultat einer europaweiten Ausschreibung bildete.
Die 2004 gegründete NEUSTART gemeinnützige GmbH ist eine hundertprozentige
Tochter des Verein NEUSTART in Österreich, der seit über 50 Jahren
justiznahe Sozialarbeit durchführt.
Das Leitbild von NEUSTART orientiert sich an drei zentralen Grundsätzen:
Vergangenheit verarbeiten, Gegenwart bewältigen, Zukunft sichern. Diese
Prinzipien bestimmen das Selbstverständnis und Handeln der derzeit rund 440
haupt- und 470 ehrenamtlichen NEUSTART Mitarbeiter in Baden-Württemberg,
die zirka 21.000 Klienten in der Bewährungshilfe betreuen. Im Kontext der
Gerichtshilfe werden jährlich 2.550 Erhebungen durchgeführt. Zudem wird in
1.150 Fällen des Täter-Opfer-Ausgleichs interveniert. Die Mitarbeiter leisten
damit einen entscheidenden Beitrag, Schutz vor Kriminalität ihren
gesellschaftlichen Folgen und Wechselwirkungen zu gewährleisten.
Einheitliche Qualitätsstandards für alle Leistungen der Bewährungs- und
Gerichtshilfe sowie des Täter-Opfer-Ausgleichs und die forcierte Einbeziehung
ehrenamtlicher Bewährungshelfer zählen für NEUSTART zu den Garanten einer
erfolgreichen Resozialisierung straffällig gewordener Menschen.
Landesweit existieren neun Einrichtungen (Freiburg, Heilbronn, Karlsruhe,
Mannheim, Ravensburg, Reutlingen, Rottweil, Stuttgart, Ulm), deren
Organisationskonzepte auch den spezifisch regionalen Besonderheiten ihrer
Klientel Rechnung tragen. Die Geschäftszentrale selbst ist in Stuttgart situiert.
Geschäftsführer sind Dipl.-Ök. Volkmar Körner (Wirtschaftliche Angelegenheiten)
und Georg Zwinger (Sozialarbeit und Organisation der Einrichtungen).
NEUSTART gemeinnützige GmbH, Herr Michael Haas
Rosenbergstraße 122, 70193 Stuttgart, Deutschland
Tel.: 071162769411; http://www.neustart.org/DE/de/
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