Braunschweiger Gericht untersagt AGB für Freie

  • Pressemitteilung der Firma Deutscher Journalisten-Verband (DJV), 27.09.2011
Pressemitteilung vom: 27.09.2011 von der Firma Deutscher Journalisten-Verband (DJV) aus Berlin

Kurzfassung: Berlin, 27.09.2011 - Der Deutsche Journalisten-Verband hat gemeinsam mit ver.di einen weiteren juristischen Erfolg für die freien Journalisten und Fotografen errungen. Im Rechtsstreit der beiden Gewerkschaften gegen den Braunschweiger ...

[Deutscher Journalisten-Verband (DJV) - 27.09.2011] Braunschweiger Gericht untersagt AGB für Freie


Berlin, 27.09.2011 - Der Deutsche Journalisten-Verband hat gemeinsam mit ver.di einen weiteren juristischen Erfolg für die freien Journalisten und Fotografen errungen. Im Rechtsstreit der beiden Gewerkschaften gegen den Braunschweiger Zeitungsverlag hat das Landgericht Braunschweig jetzt die Vertragsbedingungen des Verlags für ungültig erklärt (Az. 9 O 1352/11). Die Konditionen für die freie Mitarbeit von Journalisten und Fotografen bei der Braunschweiger Zeitung verstoßen nach Meinung des Gerichts gegen das Urhebervertragsrecht. "Der Braunschweiger Richterspruch hat ein weiteres Mal bestätigt", urteilte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken, "dass die freien Mitarbeiter von den Verlagen nicht nach Belieben ausgebeutet werden dürfen."

Im Einzelnen entschieden die Braunschweiger Richter, dass sowohl ein pauschales Zeilenhonorar im niedrigen Cent-Bereich für alle Nutzungen als auch die Abtretung aller Verwertungsrechte an den Verlag nicht statthaft seien. Ein Fotohonorar von nur 20 Euro pro Bild verstoße gegen das Prinzip der angemessenen Vergütung. Das Gericht stellte auch klar, dass sich die Zeitung an die gesetzliche Pflicht zur Namensnennung halten müsse. Unzulässig sei darüber hinaus die Abwälzung der Haftung vom Verlag auf die Freien.

Der DJV-Vorsitzende sagte, es sei überfällig, dass die Verlage ihre Honorarbedingungen endlich der aktuellen Rechtsprechung anpassten.

Eine ausführliche Beschreibung des Braunschweiger Urteils findet sich im DJV-Freienblog unter http://frei.djv-online.de.


Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Hendrik Zörner
Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, Fax 030/726 27 92 13 Sie finden unsere Pressemitteilung auch unter www.djv.de

Über Deutscher Journalisten-Verband (DJV):
Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV), 1949 gegründet, vertritt die berufs- und medienpolitischen Ziele und Forderungen der hauptberuflichen Journalistinnen und Journalisten aller Medien. Er ist politisch wie finanziell unabhängig und handelt ohne sachfremde Rücksichtnahmen. Der DJV achtet und fördert die publizistische Unabhängigkeit seiner Mitglieder.
In seiner Kombination aus Gewerkschaft und Berufsverband befindet er sich auf deutlichem Erfolgskurs. Die Entwicklung der Mitgliedszahlen belegt dies: Allein in den letzten zehn Jahren wuchs die Zahl der Mitglieder von 16.592 (12/88) auf 36.150 (5/00). Dies ist nicht zuletzt auf das umfangreiche Leistungspaket des DJV zurückzuführen:
Tarife:
Der DJV schließt als Tarifpartei seit 1950 in allen Medien Tarifverträge und überwacht deren Einhaltung.
Rechtsschutz:
Der DJV und seine Landesverbände beraten in beruflichen Konfliktfällen und bieten freien wie angestellten Journalistinnen und Journalisten Rechtsschutz, vor allem bei arbeits-, steuer- oder urheberrechtlichen Angelegenheiten.
Beratung:
Der DJV berät und informiert seine Mitglieder beim Abschluss von (Arbeits-)Verträgen, in Ausbildungs- und in Steuerfragen.

Firmenkontakt:
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Hendrik Zörner
Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, Fax 030/726 27 92 13 Sie finden unsere Pressemitteilung auch unter www.djv.de

Die Pressemeldung "Braunschweiger Gericht untersagt AGB für Freie" unterliegt dem Urheberrecht der pressrelations GmbH. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Braunschweiger Gericht untersagt AGB für Freie" ist Deutscher Journalisten-Verband (DJV).