Anonymität im Netz muss möglich sein
- Pressemitteilung der Firma CDU/CSU-Fraktion, 27.09.2011
Pressemitteilung vom: 27.09.2011 von der Firma CDU/CSU-Fraktion aus Berlin
Kurzfassung: Meinungsfreiheit muss uneingeschränkt möglich sein Das Oberlandesgericht Hamm hat die Einschränkung von Anonymität im Netz als Verstoß gegen die im Grundgesetz geregelte Meinungsfreiheit gewertet. Dazu erklärt der stellvertretende Vorsitzende ...
[CDU/CSU-Fraktion - 27.09.2011] Anonymität im Netz muss möglich sein
Meinungsfreiheit muss uneingeschränkt möglich sein
Das Oberlandesgericht Hamm hat die Einschränkung von Anonymität im Netz als Verstoß gegen die im Grundgesetz geregelte Meinungsfreiheit gewertet. Dazu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Kretschmer:
"Anonymes Handeln muss auch im Internet möglich sein. Das Oberlandesgericht Hamm hat ein kluges Urteil gefällt. Es bestätigt die Notwendigkeit von Anonymität im Netz zur Gewährleistung der grundgesetzlich geregelten Meinungsfreiheit. Es kann nicht sein, dass Menschen aus Angst vor Repressalien ihr Recht auf freie Meinungsäußerung nicht ausüben. Das Oberlandesgericht spricht hier zu Recht von der Gefahr einer Selbstzensur.
Ein grundsätzliches Recht auf Anonymität im Internet kann es nicht geben. Beispielsweise beim Versandhandel, Behördengängen oder bei bestimmten Zahlungsabläufen im Netz kommt niemand auf die Idee einer anonymen Nutzung. Auch öffentliche Äußerungen von Politikern sollten unter Nennung des Klarnamens publiziert werden. Politische Teilhabe kann und sollte jedoch sehr wohl anonym möglich sein."
Hintergrund:
Das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (Beschluss vom 03.08.2011, Aktenzeichen: I-3 U 196/10) bezieht sich auf die anonyme Bewertung eines Arztes auf einer Bewertungsplattform im Internet. Der Arzt klagte, weil der Plattformbetreiber die Identität des Nutzers nicht preisgegeben hatte. Das Oberlandesgericht berief sich in seinem Urteil auf den § 13 Abs. 6 TMG, der besagt, dass jedem Bürger eine anonyme Nutzung von Telemediendiensten zusteht. Auch das Recht auf Nutzung eines Pseudonyms ist in diesem Paragraphen geregelt.
Diese Pressemitteilung finden Sie auch auf unserer Homepage und in unserem Presse-Twitter-Kanal @cducsupm.
Kurz-URL: http://cducsu.cc/oAhXUI
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
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Meinungsfreiheit muss uneingeschränkt möglich sein
Das Oberlandesgericht Hamm hat die Einschränkung von Anonymität im Netz als Verstoß gegen die im Grundgesetz geregelte Meinungsfreiheit gewertet. Dazu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Kretschmer:
"Anonymes Handeln muss auch im Internet möglich sein. Das Oberlandesgericht Hamm hat ein kluges Urteil gefällt. Es bestätigt die Notwendigkeit von Anonymität im Netz zur Gewährleistung der grundgesetzlich geregelten Meinungsfreiheit. Es kann nicht sein, dass Menschen aus Angst vor Repressalien ihr Recht auf freie Meinungsäußerung nicht ausüben. Das Oberlandesgericht spricht hier zu Recht von der Gefahr einer Selbstzensur.
Ein grundsätzliches Recht auf Anonymität im Internet kann es nicht geben. Beispielsweise beim Versandhandel, Behördengängen oder bei bestimmten Zahlungsabläufen im Netz kommt niemand auf die Idee einer anonymen Nutzung. Auch öffentliche Äußerungen von Politikern sollten unter Nennung des Klarnamens publiziert werden. Politische Teilhabe kann und sollte jedoch sehr wohl anonym möglich sein."
Hintergrund:
Das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (Beschluss vom 03.08.2011, Aktenzeichen: I-3 U 196/10) bezieht sich auf die anonyme Bewertung eines Arztes auf einer Bewertungsplattform im Internet. Der Arzt klagte, weil der Plattformbetreiber die Identität des Nutzers nicht preisgegeben hatte. Das Oberlandesgericht berief sich in seinem Urteil auf den § 13 Abs. 6 TMG, der besagt, dass jedem Bürger eine anonyme Nutzung von Telemediendiensten zusteht. Auch das Recht auf Nutzung eines Pseudonyms ist in diesem Paragraphen geregelt.
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Die Christlich Demokratische Union Deutschlands ist die Volkspartei der Mitte. Wir wenden uns an Menschen aus allen Schichten und Gruppen unseres Landes.
Grundlage unserer Politik ist das christliche Verständnis vom Menschen und seiner Verantwortung vor Gott. Unsere Grundwerte Freiheit, Solidarität und Gerechtigkeit sind daraus abgeleitet. Die CDU ist für jeden offen, der die Würde und Freiheit aller Menschen und die daraus abgeleiteten Grundüberzeugungen unserer Politik bejaht.
Die CDU Deutschlands steht für die freiheitliche und rechtsstaatliche Demokratie, für die Soziale und Ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung Deutschlands in die westliche Werte- und Verteidigungsgemeinschaft, für die Einheit der Nation und die Einigung Europas.
Ein menschlicher, an christlichen Werten ausgerichteter Kurs: Das sind Kompaß und Richtmaß unserer Politik. Auf dieser Grundlage treten wir an, unser Gemeinwesen in der sich verändernden Welt weiterzuentwickeln. Wir werden diesen Weg mit Mut und Tatkraft gehen, um unseren Kindern und Enkeln für ihre Zukunft im 21. Jahrhundert alle Chancen zu geben.
CSU
Wurzeln und Auftrag der CSU-Landesgruppe sind eng verknüpft mit der deutschen und bayerischen Parteiengeschichte.
Die CSU-Landesgruppe ist als Zusammenschluss der Abgeordneten der CSU im Deutschen Bundestag institutionelle Basis und Kraftzentrum des bundespolitischen Gestaltungsanspruchs, der sich zu keiner Zeit ausschließlich auf die Durchsetzung bayerischer Interessen im Bund bezog, sondern immer Politik für ganz Deutschland bedeutete. Von Anfang an haben daher Mitglieder der CSU-Landesgruppe in unionsgeführten Bundeskabinetten Regierungsverantwortung übernommen.
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