Deutschland braucht keine Bodenschutz-Vorgaben aus Brüssel

  • Pressemitteilung der Firma CDU/CSU-Fraktion, 27.09.2011
Pressemitteilung vom: 27.09.2011 von der Firma CDU/CSU-Fraktion aus Berlin

Kurzfassung: Bürokratie und neue finanzielle Belastungen vermeiden Unter der polnischen EU-Ratspräsidentschaft wurde in den vergangenen Tagen wieder vereinzelt eine europäische Bodenrahmenrichtlinie gefordert. Dazu erklären der stellvertretende Vorsitzende ...

[CDU/CSU-Fraktion - 27.09.2011] Deutschland braucht keine Bodenschutz-Vorgaben aus Brüssel


Bürokratie und neue finanzielle Belastungen vermeiden

Unter der polnischen EU-Ratspräsidentschaft wurde in den vergangenen Tagen wieder vereinzelt eine europäische Bodenrahmenrichtlinie gefordert. Dazu erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Johannes Singhammer, und der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Franz-Josef Holzenkamp:

"Nichts ist unnötiger als eine europäische Rahmenrichtlinie zum Bodenschutz. Die Unionsfraktion im Bundestag hat wie auch der Bundesrat bereits mehrfach betont, dass wir eine solche Richtlinie aus Subsidiaritätsgründen ablehnen. Wir in Deutschland betreiben den Bodenschutz vor Ort auf allerhöchstem Niveau und brauchen dafür keine europäische Handlungsanleitung. Wir stellen uns damit nicht gegen Bemühungen zum Bodenschutz. Im Gegenteil: Deutschland ist einer von wenigen EU-Mitgliedstaaten mit einer guten Bodenschutzgesetzgebung.

Boden ist anders als Luft und Wasser, für die bereits entsprechende Richtlinien existieren, überwiegend im Privateigentum. Damit verbunden ist ein hoher Anreiz beispielsweise für die Land- und Forstwirtschaft, den Boden in einem guten Zustand zu erhalten, denn er ist die wichtigste Produktionsgrundlage.

Für Besitzer von Grund und Boden in Deutschland würde eine EU-Bodenrahmenrichtlinie nur zusätzliche bürokratische Belastungen bringen, wenn erst einmal eine flächendeckende Bestandsaufnahme des Bodens vorgenommen werden soll. Für Deutschland bedeutet eine solche Rahmenrichtlinie auch neue finanzielle Belastungen. Wenn beispielsweise in Spanien eine verstärkte Wüstenbildung zu befürchten ist, dann muss dieser Entwicklung mit Maßnahmen in Spanien und von Spanien entgegengewirkt werden."


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