Gesetzentwurf der GRÜNEN: Klagerecht für Tierschutz - Notwendiger Ausgleich zwischen Interessen der Tiere und der Tiernutzer
- Pressemitteilung der Firma Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Hessischen Landtag, 28.09.2011
Pressemitteilung vom: 28.09.2011 von der Firma Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Hessischen Landtag aus Wiesbaden
Kurzfassung: Durch einen Gesetzentwurf will die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein Klagerecht für den Tierschutz in Hessen verankern. Dieses Recht soll neben rechtsfähigen Vereinen auch anerkannten Tierschutzorganisationen wie Verbänden und ...
[Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Hessischen Landtag - 28.09.2011] Gesetzentwurf der GRÜNEN: Klagerecht für Tierschutz - Notwendiger Ausgleich zwischen Interessen der Tiere und der Tiernutzer
Durch einen Gesetzentwurf will die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein Klagerecht für den Tierschutz in Hessen verankern. Dieses Recht soll neben rechtsfähigen Vereinen auch anerkannten Tierschutzorganisationen wie Verbänden und Stiftungen zugestanden werden. Diese Anerkennung soll durch das Ministerium erfolgen. Das Klagerecht soll bei Verstößen gegen das Tierschutzgesetz gelten. Dies würde es Tierschutzorganisationen ermöglichen z. B. gegen die Genehmigung von Rodeo-Veranstaltungen oder Tierversuchen und bei Untätigkeit von Behörden im Bereich des Tierschutzes vorzugehen. Zudem soll anerkannten Tierschutzorganisationen Mitwirkungs- und Informationsrechte bei der Vorbereitung von tierschutzrechtlichen Verwaltungsvorschriften eingeräumt werden.
"Zum konsequenten Schutz der Natur gehört, dass wir Tiere nicht nur als Nutzobjekte behandeln, sondern ihnen um ihrer selbst willen Schmerz und Leid ersparen und sie artgerecht leben dürfen. Wer Tiere zudem als Mitgeschöpfe begreift und den Verfassungsauftrag ernst nimmt, der sich aus der Verankerung des Tierschutzes im Grundgesetz ergibt, darf sich dieser Verpflichtung nicht entziehen", begründet die tierschutzpolitische Sprecherin der GRÜNEN, Ursula Hammann, die Gesetzesinitiative. Durch das von den GRÜNEN vorgeschlagene Tierschutzklage- und Mitwirkungsrecht könne eine Regelung geschaffen werden, die dem verfassungsmäßig verankerten Tierschutz stärker Rechnung trage als bisher.
Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Elke Cezanne
Schlossplatz 1-3; 65183 Wiesbaden
Fon: 0611/350597; Fax: 0611/350601
Mail: presse-gruene@ltg.hessen.de
Web: http://www.gruene-hessen.de/landtag
Durch einen Gesetzentwurf will die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein Klagerecht für den Tierschutz in Hessen verankern. Dieses Recht soll neben rechtsfähigen Vereinen auch anerkannten Tierschutzorganisationen wie Verbänden und Stiftungen zugestanden werden. Diese Anerkennung soll durch das Ministerium erfolgen. Das Klagerecht soll bei Verstößen gegen das Tierschutzgesetz gelten. Dies würde es Tierschutzorganisationen ermöglichen z. B. gegen die Genehmigung von Rodeo-Veranstaltungen oder Tierversuchen und bei Untätigkeit von Behörden im Bereich des Tierschutzes vorzugehen. Zudem soll anerkannten Tierschutzorganisationen Mitwirkungs- und Informationsrechte bei der Vorbereitung von tierschutzrechtlichen Verwaltungsvorschriften eingeräumt werden.
"Zum konsequenten Schutz der Natur gehört, dass wir Tiere nicht nur als Nutzobjekte behandeln, sondern ihnen um ihrer selbst willen Schmerz und Leid ersparen und sie artgerecht leben dürfen. Wer Tiere zudem als Mitgeschöpfe begreift und den Verfassungsauftrag ernst nimmt, der sich aus der Verankerung des Tierschutzes im Grundgesetz ergibt, darf sich dieser Verpflichtung nicht entziehen", begründet die tierschutzpolitische Sprecherin der GRÜNEN, Ursula Hammann, die Gesetzesinitiative. Durch das von den GRÜNEN vorgeschlagene Tierschutzklage- und Mitwirkungsrecht könne eine Regelung geschaffen werden, die dem verfassungsmäßig verankerten Tierschutz stärker Rechnung trage als bisher.
Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Elke Cezanne
Schlossplatz 1-3; 65183 Wiesbaden
Fon: 0611/350597; Fax: 0611/350601
Mail: presse-gruene@ltg.hessen.de
Web: http://www.gruene-hessen.de/landtag
Über Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Hessischen Landtag:
Weitere Informationen finden sich auf unserer Homepage
Firmenkontakt:
Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Elke Cezanne
Schlossplatz 1-3; 65183 Wiesbaden
Fon: 0611/350597; Fax: 0611/350601
Mail: presse-gruene@ltg.hessen.de
Web: http://www.gruene-hessen.de/landtag
Weitere Informationen finden sich auf unserer Homepage
Firmenkontakt:
Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Elke Cezanne
Schlossplatz 1-3; 65183 Wiesbaden
Fon: 0611/350597; Fax: 0611/350601
Mail: presse-gruene@ltg.hessen.de
Web: http://www.gruene-hessen.de/landtag
Die Pressemeldung "Gesetzentwurf der GRÜNEN: Klagerecht für Tierschutz - Notwendiger Ausgleich zwischen Interessen der Tiere und der Tiernutzer" unterliegt dem Urheberrecht der pressrelations GmbH. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Gesetzentwurf der GRÜNEN: Klagerecht für Tierschutz - Notwendiger Ausgleich zwischen Interessen der Tiere und der Tiernutzer" ist Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Hessischen Landtag.