Anerkennungsgesetz: Koalitionsabgeordnete scheitern an eigenem Anspruch

  • Pressemitteilung der Firma SPD-Bundestagsfraktion, 28.09.2011
Pressemitteilung vom: 28.09.2011 von der Firma SPD-Bundestagsfraktion aus Berlin

Kurzfassung: Zur abschliessenden Beratung des Gesetzes zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschluessen im Ausschuss Bildung und Forschung erklaert der stellvertretende bildungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Swen Schulz: Diese ...

[SPD-Bundestagsfraktion - 28.09.2011] Anerkennungsgesetz: Koalitionsabgeordnete scheitern an eigenem Anspruch


Zur abschliessenden Beratung des Gesetzes zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschluessen im Ausschuss Bildung und Forschung erklaert der stellvertretende bildungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Swen Schulz:

Diese Regierungskoalition widerspricht sich selbst und lehnt ihre eigenen Vorschlaege zum Anerkennungsgesetz ab. Vor genau einem Jahr haben CDU/CSU und FDP einen Antrag in den Bundestag eingebracht, der wichtige Forderungen fuer ein erfolgreiches Anerkennungsverfahren aufgegriffen hat. Davon jedoch ist in dem Gesetzentwurf der Bundesregierung nichts beruecksichtigt.

Auch keiner unserer Aenderungsantraege, die teilweise den Vorschlaegen der Koalitionsabgeordneten entsprechen, wurde angenommen. Das ist die Kapitulation der Koalitionsfraktionen vor der eigenen Bundesregierung.

So bleibt das Gesetz weit hinter den Erwartungen zurueck. Es ist ein erster aber nicht ausreichender Schritt, um Menschen mit auslaendischen Qualifikationen den Weg in den Arbeitsmarkt zu ermoeglichen und dadurch Fachkraefte zu gewinnen und Integration zu erleichtern. Sie werden nicht ausreichend unterstuetzt, damit sie auch tatsaechlich in den Beruf einsteigen koennen. Eine wirklich erfolgreiche Anerkennung kann nur mit Investitionen in Bildung gelingen. Doch dieses Gesetz soll nichts kosten, es wird darum seine Ziele nicht erreichen.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat Antraege gestellt, die unter anderem einen Rechtsanspruch auf Beratung, soziale Regelungen der Gebuehren, einen Anspruch auf Qualifizierungsmassnahmen, die Foerderung der Qualifizierung sowie die Buendelung, Vereinheitlichung und Qualitaetssicherung der Anerkennungsverfahren beinhalten. Am morgigen Donnerstag faellt die Entscheidung im Bundestag. Es bleibt zu hoffen, dass der Bundesrat dieses unzulaengliche Gesetz stoppt. Die Anrufung des Vermittlungsausschusses bietet die Chance, Verbesserungen zu realisieren.


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