29.09.2011 11:40 Uhr in Computer & Internet von scrivo PublicRelations
Onlineshops und Webdienste: Bei Einbindung von Bezahlsystemen verschiedene Anbieter prüfen
Wahl der Payment-Lösung von Artikelpreis abhängig / Bei Bestellsummen unter drei Euro können Transaktionskosten Gewinn auffressen / Kosten müssen in Preisfindung einfließenKurzfassung: (ddp direct) Ludwigsburg (29. September 2011). Zeitungsartikel online lesen für 1,80 Euro, Baby-App auf das Smartphone herunterladen für 4,99 Euro, Schuhe im Webshop kaufen 89 Euro wie viel Anbieter im Onlinehandel verdienen, hängt vor allem bei Niedrigpreissegment maßgeblich von der richtigen Wahl des Bezahlsystems ab. Laut Berechnung der Ludwigsburger ipunkt Business Solutions OHG scheiden bei Bestellsummen unter drei Euro die meisten Anbieter schon aus.
Da Anbieter wie Amazon Payments, ...
Da Anbieter wie Amazon Payments, ...
[scrivo PublicRelations - 29.09.2011] (ddp direct) Ludwigsburg (29. September 2011). Zeitungsartikel online lesen für 1,80 Euro, Baby-App auf das Smartphone herunterladen für 4,99 Euro, Schuhe im Webshop kaufen 89 Euro wie viel Anbieter im Onlinehandel verdienen, hängt vor allem bei Niedrigpreissegment maßgeblich von der richtigen Wahl des Bezahlsystems ab. Laut Berechnung der Ludwigsburger ipunkt Business Solutions OHG scheiden bei Bestellsummen unter drei Euro die meisten Anbieter schon aus.
Da Anbieter wie Amazon Payments, Google Checkout, Paypal, Paypal Micropayments und Sofortüberweisung ihre Transaktionskosten verschieden berechnen, können die Gewinne um bis zu 30 Prozent geschmälert werden. Transaktionsgebühren setzen sich in der Regel aus Fixkosten und umsatzbezogenen Kosten zusammen, erklärt Robert Kummer, Geschäftsführer bei ipunkt. Deshalb sind für hochpreisige Produkte andere Payment-Lösungen zu empfehlen, als für Artikel, deren Verkaufspreis sich im einstelligen Bereich bewegt.
Ein Beispiel: Bei einem Verkaufspreis von 1 Euro beträgt der Erlös nach 100 verkauften Artikeln 58 Euro, bei Fixkosten pro Transaktion von 40 Cent und 2 Prozent umsatzbezogenen Kosten. Liegen die umsatzbezogenen Kosten mit 10 Prozent deutlich höher, bei gleichzeitig niedrigeren Fixkosten à 10 Cent, lässt sich der Erlös um 22 Euro steigern. Genau umgekehrt verhält es sich bei einem höheren Verkaufspreis von 80 Euro. In der gleichen Rechnung ist der Erlös mit niedrigeren umsatzbezogenen Kosten und höheren Fixkosten um 610 Euro höher. Bei niedrigen Bestellsummen sollten also die Fixkosten pro Transaktion so gering wie möglich sein. Bei hochpreisigen Produkten fallen die Fixkosten weniger ins Gewicht, dafür würde eine hohe Umsatzbeteiligung des Bezahlsystemanbieters den Gewinn deutlich schmälern, erläutert der Experte von ipunkt.
Des Weiteren spielt auch die Umsatzmenge eine Rolle bei der Wahl des richtigen Dienstleisters: Kann eine monatliche Grundgebühr auf eine große Anzahl von Transaktionen umgelegt werden, bleiben die Kosten pro Transaktion in einem überschaubaren Rahmen.
Die Gebühren sollten im Vorfeld der eigenen Preisgestaltung geprüft werden, andernfalls kann es schnell passieren, dass vom Gewinn am Ende nichts mehr übrig bleibt", warnt Kummer. Darüber hinaus ist es meist sinnvoll, mehrere Bezahloptionen anzubieten, um einem möglichst großen Kundenkreis zu erreichen.
ipunkt Beispielrechnung:
Umsatzmenge: 100 Stk. 100 Stk. 100 Stk. 100 Stk.
Verkaufspreis: 1,00 Euro 1,00 Euro 80,00 Euro 80,00 Euro
Fixkosten pro Transaktion: 0,40 Euro 0,10 Euro 0,40 Euro 0,10 Euro
Umsatzbezogene Kosten: 2% 10% 2% 10%
Erlös: 58 Euro 80 Euro 7.800 Euro 7.190 Euro
Shortlink zu dieser Pressemitteilung:
http://shortpr.com/vtmsut
Permanentlink zu dieser Pressemitteilung:
http://www.themenportal.de/internet/onlineshops-und-webdienste-bei-einbindung-von-bezahlsystemen-verschiedene-anbieter-pruefen-33850
Da Anbieter wie Amazon Payments, Google Checkout, Paypal, Paypal Micropayments und Sofortüberweisung ihre Transaktionskosten verschieden berechnen, können die Gewinne um bis zu 30 Prozent geschmälert werden. Transaktionsgebühren setzen sich in der Regel aus Fixkosten und umsatzbezogenen Kosten zusammen, erklärt Robert Kummer, Geschäftsführer bei ipunkt. Deshalb sind für hochpreisige Produkte andere Payment-Lösungen zu empfehlen, als für Artikel, deren Verkaufspreis sich im einstelligen Bereich bewegt.
Ein Beispiel: Bei einem Verkaufspreis von 1 Euro beträgt der Erlös nach 100 verkauften Artikeln 58 Euro, bei Fixkosten pro Transaktion von 40 Cent und 2 Prozent umsatzbezogenen Kosten. Liegen die umsatzbezogenen Kosten mit 10 Prozent deutlich höher, bei gleichzeitig niedrigeren Fixkosten à 10 Cent, lässt sich der Erlös um 22 Euro steigern. Genau umgekehrt verhält es sich bei einem höheren Verkaufspreis von 80 Euro. In der gleichen Rechnung ist der Erlös mit niedrigeren umsatzbezogenen Kosten und höheren Fixkosten um 610 Euro höher. Bei niedrigen Bestellsummen sollten also die Fixkosten pro Transaktion so gering wie möglich sein. Bei hochpreisigen Produkten fallen die Fixkosten weniger ins Gewicht, dafür würde eine hohe Umsatzbeteiligung des Bezahlsystemanbieters den Gewinn deutlich schmälern, erläutert der Experte von ipunkt.
Des Weiteren spielt auch die Umsatzmenge eine Rolle bei der Wahl des richtigen Dienstleisters: Kann eine monatliche Grundgebühr auf eine große Anzahl von Transaktionen umgelegt werden, bleiben die Kosten pro Transaktion in einem überschaubaren Rahmen.
Die Gebühren sollten im Vorfeld der eigenen Preisgestaltung geprüft werden, andernfalls kann es schnell passieren, dass vom Gewinn am Ende nichts mehr übrig bleibt", warnt Kummer. Darüber hinaus ist es meist sinnvoll, mehrere Bezahloptionen anzubieten, um einem möglichst großen Kundenkreis zu erreichen.
ipunkt Beispielrechnung:
Umsatzmenge: 100 Stk. 100 Stk. 100 Stk. 100 Stk.
Verkaufspreis: 1,00 Euro 1,00 Euro 80,00 Euro 80,00 Euro
Fixkosten pro Transaktion: 0,40 Euro 0,10 Euro 0,40 Euro 0,10 Euro
Umsatzbezogene Kosten: 2% 10% 2% 10%
Erlös: 58 Euro 80 Euro 7.800 Euro 7.190 Euro
Shortlink zu dieser Pressemitteilung:
http://shortpr.com/vtmsut
Permanentlink zu dieser Pressemitteilung:
http://www.themenportal.de/internet/onlineshops-und-webdienste-bei-einbindung-von-bezahlsystemen-verschiedene-anbieter-pruefen-33850
Weitere Informationen
scrivo PublicRelations, Herr Alexander Laux
Gräfstraße 66, 81241 München, -
Tel.: +49 (0) 89. 85 67 06 13; www.scrivo-pr.de
Gräfstraße 66, 81241 München, -
Tel.: +49 (0) 89. 85 67 06 13; www.scrivo-pr.de
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
13.04.2015 Milch ist nicht gleich Milch
05.11.2014 Tim Mälzer ist Lieblingskoch der Deutschen
Pressefach abonnieren
via RSS-Feed abonnieren
via E-Mail abonnieren
Pressekontakt
Herr Alexander Laux
scrivo PublicRelations
Gräfstraße 66
81241 München
-
Drucken
Weiterempfehlen
PDF
Schlagworte
Permanentlinks
https://www.prmaximus.de/25304scrivo PublicRelations
Gräfstraße 66
81241 München
-
https://www.prmaximus.de/pressefach/scrivo-publicrelations-pressefach.html
Die Pressemeldung "Onlineshops und Webdienste: Bei Einbindung von Bezahlsystemen verschiedene Anbieter prüfen" unterliegt dem Urheberrecht.
Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors.
Autor der Pressemeldung "Onlineshops und Webdienste: Bei Einbindung von Bezahlsystemen verschiedene Anbieter prüfen" ist scrivo PublicRelations, vertreten durch Alexander Laux.