Bundesgerichtshof verwirft Revision gegen Urteil im Prozess um Missbrauchsfall von Fluterschen

  • Pressemitteilung der Firma Bundesgerichtshof (BGH), 30.09.2011
Pressemitteilung vom: 30.09.2011 von der Firma Bundesgerichtshof (BGH) aus Karlsruhe

Kurzfassung: Das Landgericht Koblenz hat den 48-jährigen Familienvater Detlef S. u.a. wegen mehrfachen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern, sexuellen Missbrauch von Jugendlichen und Schutzbefohlen sowie wegen Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von ...

[Bundesgerichtshof (BGH) - 30.09.2011] Bundesgerichtshof verwirft Revision gegen Urteil im Prozess um Missbrauchsfall von Fluterschen


Das Landgericht Koblenz hat den 48-jährigen Familienvater Detlef S. u.a. wegen mehrfachen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern, sexuellen Missbrauch von Jugendlichen und Schutzbefohlen sowie wegen Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von vierzehn Jahren und sechs Monaten mit anschließender Unterbringung in der Sicherungsverwahrung verurteilt.

Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte der Angeklagte über einen Zeitraum von mehr als 20 Jahren hinweg seine Familienangehörigen in einer ständigen Atmosphäre der Angst und Abhängigkeit gehalten und diese systematisch misshandelt und ausgebeutet. In dieser Zeit kam es zu einer Vielzahl sexueller Missbrauchshandlungen zum Nachteil einer Adoptivtochter und einer leiblichen Tochter des Angeklagten, von denen das Landgericht 162 Fälle abgeurteilt hat. Beide Geschädigte haben sich dem Verfahren als Nebenklägerinnen angeschlossen. Seine Adoptivtochter missbrauchte der Angeklagte ab deren 5. Lebensjahr bis ins Erwachsenenalter, wobei er in dieser Zeit acht Kinder mit ihr zeugte. Die leibliche Tochter sah sich ab einem Alter von 9 Jahren sexuellen Übergriffen durch ihren Vater ausgesetzt, die bis zum erzwungenen Vollzug des Geschlechtsverkehrs reichten. Beide Geschädigte stellte der Angeklagte zudem anderen Männern gegen Entgelt für sexuelle Handlungen zur Verfügung. Die Übergriffe endeten erst mit der Festnahme des Angeklagten im Sommer 2010.

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 22. September 2011 die auf die Sachrüge gestützte Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen; das Urteil des Landgerichts Koblenz ist damit rechtskräftig.

Beschluss vom 22. September 2011 – 2 StR 391/11

Landgericht Koblenz – Urteil vom 22. März 2011 – 2070 Js 48702/10 – 4 KLs

Karlsruhe, den 30. September 2011


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