Bundestag verabschiedet Gesetz zur verbesserten Anerkennung ausländischer Abschlüsse
- Pressemitteilung der Firma Bundesregierung, 30.09.2011
Pressemitteilung vom: 30.09.2011 von der Firma Bundesregierung aus Berlin
Kurzfassung: Staatsministerin Böhmer: "Wegweisende Entscheidung verleiht der Integration eine kräftigen Schub und sendet ein deutliches Willkommenssignal an Migranten" "Ein bedeutender Schub für die Integration, eine kräftige Stärkung des Zusammenhalts ...
[Bundesregierung - 30.09.2011] Bundestag verabschiedet Gesetz zur verbesserten Anerkennung ausländischer Abschlüsse
Staatsministerin Böhmer: "Wegweisende Entscheidung verleiht der Integration eine kräftigen Schub und sendet ein deutliches Willkommenssignal an Migranten"
"Ein bedeutender Schub für die Integration, eine kräftige Stärkung des Zusammenhalts und ein deutliches Willkommenssignal an kluge Köpfe in aller Welt:
Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur verbesserten Anerkennung ausländischer Abschlüsse hat der Bundestag gestern eine wegweisende Entscheidung getroffen. Das Gesetz markiert einen Meilenstein bei der Integration zugewanderter Fachkräfte.
Die qualifizierten Zuwanderer in Deutschland können sich jetzt endlich mit ihren Kenntnissen und Fähigkeiten einbringen. Zugleich kann unser Land die Potenziale der Migranten verstärkt nutzen und dadurch wirksam dem Fachkräftemangel begegnen.
Mit dem so genannten Anerkennungsgesetz übernimmt Deutschland international eine Vorreiterposition. Selbst Einwanderungsländer wie die USA und Kanada verfügen über keine gesetzlichen Regelungen zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse", betonte Staatsministerin Maria Böhmer.
"Mit seinem Beschluss hat der Bundestag grünes Licht für die zentrale integrationspolitische Gesetzesinitiative der Bundesregierung in dieser Legislaturperiode gegeben. Mit großem Nachdruck setze ich mich bereits seit Jahren für die verbesserte Anerkennung ausländischer Abschlüsse ein. Das gestern verabschiedete Gesetz basiert auf Eckpunkten, die ich im Sommer 2009 mit auf den Weg gebracht habe. Der beharrliche Einsatz hat sich gelohnt: 300.000 qualifizierte Migranten können von dem Gesetz unmittelbar profitieren. Damit erhalten sie die Wertschätzung, die sie verdienen. Ich bin mir sicher: Die heutige Bundestags-Entscheidung wird sich als Motivationsschub für andere Migranten erweisen, die sich in unserem Land mit ganzer Kraft engagieren wollen", erklärte Böhmer.
"Darüber hinaus können sich künftig Fachkräfte aus aller Welt schon im Herkunftsland über die Möglichkeiten der Anerkennung ihres Abschlusses in Deutschland informieren. Das Anerkennungsgesetz ist für sie eine wichtige Starthilfe bei der Integration in unserem Land. Damit wird deutlich: Das Gesetz steht für unseren erfolgreichen Paradigmenwechsel in der Integrationspolitik.
Unsere Maxime lautet: Weg von der nachholenden- hin zur vorausschauenden Integration", erläuterte die Staatsministerin.
"Jetzt sind die Länder am Zug, schnellstmöglichst die Weichen für eine zügige Umsetzung des Gesetzes zu stellen. Zudem sind die Länder gefordert, eigene gesetzliche Regelungen auf den Weg zu bringen. Denn viele Berufe wie beispielsweise die Lehrer-, Ingenieurs- und Sozialberufe fallen in ihre Zuständigkeit. Nur wenn auch die Länder bundesweit einheitliche Regeln schaffen, haben wir eine umfassende Anerkennung von ausländischen Abschlüssen und damit eine echte Willkommenskultur", betonte die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung.
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Internet: http://www.bundesregierung.de/
Dorotheenstr. 84
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Telefax: 03018 272 - 2555
Staatsministerin Böhmer: "Wegweisende Entscheidung verleiht der Integration eine kräftigen Schub und sendet ein deutliches Willkommenssignal an Migranten"
"Ein bedeutender Schub für die Integration, eine kräftige Stärkung des Zusammenhalts und ein deutliches Willkommenssignal an kluge Köpfe in aller Welt:
Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur verbesserten Anerkennung ausländischer Abschlüsse hat der Bundestag gestern eine wegweisende Entscheidung getroffen. Das Gesetz markiert einen Meilenstein bei der Integration zugewanderter Fachkräfte.
Die qualifizierten Zuwanderer in Deutschland können sich jetzt endlich mit ihren Kenntnissen und Fähigkeiten einbringen. Zugleich kann unser Land die Potenziale der Migranten verstärkt nutzen und dadurch wirksam dem Fachkräftemangel begegnen.
Mit dem so genannten Anerkennungsgesetz übernimmt Deutschland international eine Vorreiterposition. Selbst Einwanderungsländer wie die USA und Kanada verfügen über keine gesetzlichen Regelungen zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse", betonte Staatsministerin Maria Böhmer.
"Mit seinem Beschluss hat der Bundestag grünes Licht für die zentrale integrationspolitische Gesetzesinitiative der Bundesregierung in dieser Legislaturperiode gegeben. Mit großem Nachdruck setze ich mich bereits seit Jahren für die verbesserte Anerkennung ausländischer Abschlüsse ein. Das gestern verabschiedete Gesetz basiert auf Eckpunkten, die ich im Sommer 2009 mit auf den Weg gebracht habe. Der beharrliche Einsatz hat sich gelohnt: 300.000 qualifizierte Migranten können von dem Gesetz unmittelbar profitieren. Damit erhalten sie die Wertschätzung, die sie verdienen. Ich bin mir sicher: Die heutige Bundestags-Entscheidung wird sich als Motivationsschub für andere Migranten erweisen, die sich in unserem Land mit ganzer Kraft engagieren wollen", erklärte Böhmer.
"Darüber hinaus können sich künftig Fachkräfte aus aller Welt schon im Herkunftsland über die Möglichkeiten der Anerkennung ihres Abschlusses in Deutschland informieren. Das Anerkennungsgesetz ist für sie eine wichtige Starthilfe bei der Integration in unserem Land. Damit wird deutlich: Das Gesetz steht für unseren erfolgreichen Paradigmenwechsel in der Integrationspolitik.
Unsere Maxime lautet: Weg von der nachholenden- hin zur vorausschauenden Integration", erläuterte die Staatsministerin.
"Jetzt sind die Länder am Zug, schnellstmöglichst die Weichen für eine zügige Umsetzung des Gesetzes zu stellen. Zudem sind die Länder gefordert, eigene gesetzliche Regelungen auf den Weg zu bringen. Denn viele Berufe wie beispielsweise die Lehrer-, Ingenieurs- und Sozialberufe fallen in ihre Zuständigkeit. Nur wenn auch die Länder bundesweit einheitliche Regeln schaffen, haben wir eine umfassende Anerkennung von ausländischen Abschlüssen und damit eine echte Willkommenskultur", betonte die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung.
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Das Volk übt die Staatsgewalt in Wahlen aus und hat auch das letzte Wort bei der Kontrolle der wichtigsten Einrichtungen des Staates, den fünf "Verfassungsorganen". Diese sind der Bundestag und der Bundesrat mit gesetzgebenden Aufgaben ("Legislative"), das Bundesverfassungsgericht zur höchsten Rechtsprechung ("Judikative") und schließlich der Bundespräsident und die Bundesregierung, die ausführende Aufgaben übernehmen ("Exekutive"). Die Bundesregierung steuert die politischen und staatlichen Geschäfte. Sie besteht aus dem Bundeskanzler sowie den Bundesministern. Zusammen bilden sie "das Kabinett".
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