Wissenschaftsfreundliche Novellierung des Urheberrechts weiter vorantreiben

  • Pressemitteilung der Firma CDU/CSU-Fraktion, 30.09.2011
Pressemitteilung vom: 30.09.2011 von der Firma CDU/CSU-Fraktion aus Berlin

Kurzfassung: Befristung des § 52a UrhG um ein Jahr verlängern Der Bundestag hat am Freitag die Förderung von Open Access im Wissenschaftsbereich (Drucksache 17/7031) debattiert. Dazu erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, ...

[CDU/CSU-Fraktion - 30.09.2011] Wissenschaftsfreundliche Novellierung des Urheberrechts weiter vorantreiben


Befristung des § 52a UrhG um ein Jahr verlängern

Der Bundestag hat am Freitag die Förderung von Open Access im Wissenschaftsbereich (Drucksache 17/7031) debattiert. Dazu erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Kretschmer, und der zuständige Berichterstatter Tankred Schipanski:

"Die Förderung von Open Access und des freien Zugangs zu wissenschaftlichen Arbeiten, die aus öffentlich geförderter Forschung stammen, sind ein Kernanliegen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Es darf darüber hinaus aber nicht in Vergessenheit geraten, dass das Urheberrecht weiterer Novellierungen bedarf, um ein wissenschaftsfreundliches Umfeld in Deutschland zu garantieren.

Die Arbeitsgruppe Bildung und Forschung hat sich daher in dieser Woche dafür ausgesprochen, die befristete Regelung des § 52a des Urhebergesetzes (UrhG) um ein weiteres Jahr zu verlängern. Dadurch soll die rechtliche Möglichkeit geschaffen werden, dass urheberrechtlich geschützte Werken auch über den 31. Dezember 2012 hinaus zu Unterrichts- und Forschungszwecken in digitalen Netzen bereitgestellt werden können. Wir wollen damit auch zukünftig eine moderne Forschung und Lehre sicherstellen.

Darüber hinaus erwarten wir mit Spannung die höchstrichterlichen Urteile, die im kommenden Jahr zu den urheberrechtlichen Schranken zugunsten von Wissenschaft und Lehre anstehen. Wir erhoffen uns davon wichtige Impulse für die Frage, ob mittelfristig eine Harmonisierung der bislang unterschiedlich ausgestalteten Schrankenregelungen in Angriff genommen werden soll. Neben dem zu verlängernden § 52a UrhG betrifft dies die Wiedergabe von Werken an elektronischen Leseplätzen (§ 52b UrhG) und den elektronische Kopienversand (§ 53a UrhG).

Mit Bezug auf die aktuelle Diskussion um den ‚dritten Korb‘ der Urheberrechtsreform fordert die Arbeitsgruppe Bildung und Forschung dazu auf, die Möglichkeit eines gesetzlich garantierten Zweitverwertungsrechts nochmals eingehend zu prüfen. Ziel einer solchen Regelung ist es, die rechtliche Position des wissenschaftlichen Autors zu stärken. Ihm soll trotz umfassender Rechteeinräumung gegenüber seinem Verlag die Möglichkeit gegeben werden, nach Ablauf eines halben Jahres sein Werk kostenlos in öffentlich zugängliche Repositorien ("Open Access") einzustellen."


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