GIZ startet neue Aufbauorganisation – weiterer Meilenstein erreicht

  • Pressemitteilung der Firma Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), 04.10.2011
Pressemitteilung vom: 04.10.2011 von der Firma Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) aus Berlin

Kurzfassung: Im Januar diesen Jahres wur­den die drei Ge­sell­schaften der tech­nischen Zu­sam­men­arbeit recht­lich mit­ein­ander fusio­niert. Seit 1. Oktober ist die orga­ni­sa­torische Fusion der neuen Deutschen Ge­sell­schaft für ...

[Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) - 04.10.2011] GIZ startet neue Aufbauorganisation – weiterer Meilenstein erreicht


Im Januar diesen Jahres wur­den die drei Ge­sell­schaften der tech­nischen Zu­sam­men­arbeit recht­lich mit­ein­ander fusio­niert. Seit 1. Oktober ist die orga­ni­sa­torische Fusion der neuen Deutschen Ge­sell­schaft für Inter­natio­nale Zu­sam­men­arbeit (GIZ) nun per­fekt. Der Staats­sekre­tär des BMZ, Hans Jürgen Beer­feltz, gra­tu­lierte ihr heute in Berlin:

"Ich freue mich sehr darüber, dass Vor­stand und die Mit­ar­bei­terinnen und Mit­ar­bei­ter der GIZ hier an einem Strang ge­zogen und einen ver­nünf­tigen Interes­sen­aus­gleich ver­ein­bart haben. So war es mög­lich, den zeit­lich und in­halt­lich ehr­gei­zigen Re­form­plan einzuhalten.

Die GIZ ist nun effi­zient und mit klaren, schlan­keren An­sprech­struk­turen auf­ge­stellt. Sie hat damit beste Vor­aus­set­zungen, noch schlag­kräf­tiger und wirk­samer zu wer­den und das an­ge­strebte Wachs­tum zu verwirklichen."

Die GIZ funk­tio­niert ab jetzt mit dem an­ge­strebten, inte­gra­tiven Ge­schäfts­modell, das die Instru­mente der Tech­nischen Zu­sam­men­arbeit bün­deln, sie aus einer Hand an­bieten und wei­ter­ent­wickeln kann. Die orga­ni­sa­torischen Struk­turen sind nun straffer und einfacher.

Der im Zuge der Neu­auf­stel­lung ge­schlossene Interes­sens­aus­gleich wahrt zu­gleich die Interessen der Beleg­schaft. So wer­den unter anderem fusions­be­dingte Kün­di­gungen bis Ende 2015 aus­ge­schlossen und der fi­nan­zielle Besitz­stand der Mitarbeiter gewahrt.


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