Biblis B: Vorkommnis ohne sicherheitstechnische Bedeutung
- Pressemitteilung der Firma Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung, 05.10.2011
Pressemitteilung vom: 05.10.2011 von der Firma Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung aus Wiesbaden
Kurzfassung: Die Betreiberin des Kernkraftwerkes Biblis, die RWE Power AG, hat heute das nachfolgende Vorkommnis dem Hessischen Umweltministerium als zuständige Aufsichtsbehörde gemeldet. Nach der Internationalen Skala zur Bewertung von Vorkommnissen (INES) ...
[Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung - 05.10.2011] Biblis B: Vorkommnis ohne sicherheitstechnische Bedeutung
Die Betreiberin des Kernkraftwerkes Biblis, die RWE Power AG, hat heute das nachfolgende Vorkommnis dem Hessischen Umweltministerium als zuständige Aufsichtsbehörde gemeldet. Nach der Internationalen Skala zur Bewertung von Vorkommnissen (INES) ist es der Stufe 0 (unterhalb der Skala = keine sicherheitstechnische Bedeutung) zuzuordnen.
Mit Inkrafttreten der 13. Atomgesetznovelle am 6. August 2011 ist für die Anlage Biblis B die Berechtigung für den Leistungsbetrieb erloschen und die Anlage befindet sich seitdem in der Nachbetriebsphase. Am 29. September 2011 kam es zur Schutzausschaltung einer der laufenden nuklearen Zwischenkühlkreislaufpumpen. Die Pumpe ist redundant ausgelegt, so dass sofort die parallele Pumpe von Hand eingeschaltet wurde. Ein weiterer laufender Kühlstrang der Nachkühlkette blieb ungestört ununterbrochen in Betrieb, so dass die Kühlung des Reaktorkerns zu jeder Zeit sichergestellt war.
Ursache für die Schutzausschaltung war ein Erd- und Wicklungsschluss des Motors. Der defekte Motor wurde gegen einen typengleichen Reservemotor ausgetauscht. Die redundante Zwischenkühlkreislaufpumpe stand nach Abschluss des Probelaufs wieder uneingeschränkt zur Verfügung.
Für eine abschließende Ursachenklärung wird der Motor von der Betreiberin an die Herstellerfirma übergeben. Das Vorkommnis wurde nach einer ersten Bewertung durch die Atomaufsichtsbehörde von der Betreiberin zu Recht in die Kategorie N (= normal) nach den deutschen Meldekriterien eingestuft. Eine Gefährdung des Personals, der Umgebung oder der Anlage war mit dem Vorkommnis nicht verbunden. Eine abschließende Bewertung wird unter Hinzuziehung des TÜV Süddeutschland vorgenommen.
Pressestelle: Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Pressesprecher: Thorsten Neels
Telefon: (0611) 815 10 20, Fax: (0611) 815 19 43
E-Mail: pressestelle@hmuelv.hessen.de
Die Betreiberin des Kernkraftwerkes Biblis, die RWE Power AG, hat heute das nachfolgende Vorkommnis dem Hessischen Umweltministerium als zuständige Aufsichtsbehörde gemeldet. Nach der Internationalen Skala zur Bewertung von Vorkommnissen (INES) ist es der Stufe 0 (unterhalb der Skala = keine sicherheitstechnische Bedeutung) zuzuordnen.
Mit Inkrafttreten der 13. Atomgesetznovelle am 6. August 2011 ist für die Anlage Biblis B die Berechtigung für den Leistungsbetrieb erloschen und die Anlage befindet sich seitdem in der Nachbetriebsphase. Am 29. September 2011 kam es zur Schutzausschaltung einer der laufenden nuklearen Zwischenkühlkreislaufpumpen. Die Pumpe ist redundant ausgelegt, so dass sofort die parallele Pumpe von Hand eingeschaltet wurde. Ein weiterer laufender Kühlstrang der Nachkühlkette blieb ungestört ununterbrochen in Betrieb, so dass die Kühlung des Reaktorkerns zu jeder Zeit sichergestellt war.
Ursache für die Schutzausschaltung war ein Erd- und Wicklungsschluss des Motors. Der defekte Motor wurde gegen einen typengleichen Reservemotor ausgetauscht. Die redundante Zwischenkühlkreislaufpumpe stand nach Abschluss des Probelaufs wieder uneingeschränkt zur Verfügung.
Für eine abschließende Ursachenklärung wird der Motor von der Betreiberin an die Herstellerfirma übergeben. Das Vorkommnis wurde nach einer ersten Bewertung durch die Atomaufsichtsbehörde von der Betreiberin zu Recht in die Kategorie N (= normal) nach den deutschen Meldekriterien eingestuft. Eine Gefährdung des Personals, der Umgebung oder der Anlage war mit dem Vorkommnis nicht verbunden. Eine abschließende Bewertung wird unter Hinzuziehung des TÜV Süddeutschland vorgenommen.
Pressestelle: Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
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