Bundesgerichtshof entscheidet zugunsten Microsoft
- Pressemitteilung der Firma Microsoft, 07.10.2011
Pressemitteilung vom: 07.10.2011 von der Firma Microsoft aus Unterschleißheim
Kurzfassung: Rechtsstreit über Windows-Software mit Echtheitszertifikaten, BGH weist Revision von Händler zurück Unterschleißheim, 07. Oktober 2011. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Echtheitszertifikate (Certificates of Authenticity, kurz ...
[Microsoft - 07.10.2011] Bundesgerichtshof entscheidet zugunsten Microsoft
Rechtsstreit über Windows-Software mit Echtheitszertifikaten, BGH weist Revision von Händler zurück
Unterschleißheim, 07. Oktober 2011. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Echtheitszertifikate (Certificates of Authenticity, kurz COAs) für Microsoft Computerprogramme nur mit Zustimmung von Microsoft auf Datenträgern angebracht und verkauft werden dürfen. Der BGH verbot damit die bei Gebrauchtsoftware Händlern weit verbreite Praxis, Microsoft Echtheitszertifikate (COAs) auf nicht zugehörigen Datenträgern anzubringen und zu verkaufen. Grund dafür ist, dass die in den Echtheitszertifikaten enthaltene Aussage über die Herkunft und Echtheit des mit ihnen verkauften Produkts nur von Microsoft getroffen werden darf. Die Entscheidungsgründe werden in einigen Wochen veröffentlicht.
"Der Missbrauch von Microsoft Echtheitszertifikaten hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen!” sagt Dr. Swantje Richters, Justitiarin bei Microsoft Deutschland. "Umso wichtiger ist es, dass mit der Entscheidung des BGH ein klares Signal an die betroffenen Händler gesendet wird.”
Seit vielen Jahren werden Original Microsoft Produkte manipuliert. Insbesondere werden Microsoft Echtheitszertifikate von dem ursprünglichen Softwareprodukt getrennt und mit anderen Produkten wieder in den Verkehr gebracht. Ein Echtheitszertifikat ist aber gerade keine Software-Lizenz, sondern ein Aufkleber zum leichteren Erkennen von lizenzierten Original-Produkten. Die Kennzeichnung als Originalprodukt bezieht sich nur auf das Produkt, mit dem das Echtheitszertifikat ursprünglich zusammen in den Verkehr gebracht worden ist. Da diese Aussage über die Echtheit nur von Microsoft bzw. dem hierzu autorisierten Lizenznehmer getroffen werden kann, dürfen nicht autorisierte Dritte COAs nicht auf anderen Produkten anbringen und zusammen mit diesen verkaufen. Dies haben bereits das Landgericht und das Oberlandesgericht Frankfurt bestätigt (Entscheidung vom 12.11.20010, Az.: 6 U 160/08). "Daher begrüßen wir diese Klarstellung des BGH sehr.” kommentiert Dr. Swantje Richters, "Die Kreativität der Softwarefälscher ist sehr groß und wir sind zuversichtlich, dass dieses Urteil einen weiteren Meilenstein bei der Bekämpfung der Software Produktpiraterie darstellt.”
Microsoft Deutschland GmbH
Die Microsoft Deutschland GmbH ist die 1983 gegründete Tochtergesellschaft der Microsoft Corporation/Redmond, U.S.A., des weltweit führenden Herstellers von Standardsoftware, Services und Lösungen mit 69,94 Mrd. US-Dollar Umsatz (Geschäftsjahr 2011; 30. Juni 2011). Der operative Gewinn im Fiskaljahr 2011 betrug 23,15 Mrd. US-Dollar. Neben der Firmenzentrale in Unterschleißheim bei München ist die Microsoft Deutschland GmbH bundesweit mit sechs Regionalbüros vertreten und beschäftigt rund 2.700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Im Verbund mit rund 37.000 Partnerunternehmen betreut sie Firmen aller Branchen und Größen. Das European Microsoft Innovation Center (EMIC) in Aachen hat Forschungsschwerpunkte in IT-Sicherheit, Datenschutz, Mobilität, mobile Anwendungen und Web-Services.
Ein Bild zu dieser Meldung finden Sie unter:
http://www.microsoft.com/germany/presseservice/news/bilddatenbank.mspx?id=4160
Ansprechpartner Microsoft
Heiko Elmsheuser
Leiter Unternehmenskommunikation
+49(0)89/3176-5000
prserv@microsoft.com
Rechtsstreit über Windows-Software mit Echtheitszertifikaten, BGH weist Revision von Händler zurück
Unterschleißheim, 07. Oktober 2011. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Echtheitszertifikate (Certificates of Authenticity, kurz COAs) für Microsoft Computerprogramme nur mit Zustimmung von Microsoft auf Datenträgern angebracht und verkauft werden dürfen. Der BGH verbot damit die bei Gebrauchtsoftware Händlern weit verbreite Praxis, Microsoft Echtheitszertifikate (COAs) auf nicht zugehörigen Datenträgern anzubringen und zu verkaufen. Grund dafür ist, dass die in den Echtheitszertifikaten enthaltene Aussage über die Herkunft und Echtheit des mit ihnen verkauften Produkts nur von Microsoft getroffen werden darf. Die Entscheidungsgründe werden in einigen Wochen veröffentlicht.
"Der Missbrauch von Microsoft Echtheitszertifikaten hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen!” sagt Dr. Swantje Richters, Justitiarin bei Microsoft Deutschland. "Umso wichtiger ist es, dass mit der Entscheidung des BGH ein klares Signal an die betroffenen Händler gesendet wird.”
Seit vielen Jahren werden Original Microsoft Produkte manipuliert. Insbesondere werden Microsoft Echtheitszertifikate von dem ursprünglichen Softwareprodukt getrennt und mit anderen Produkten wieder in den Verkehr gebracht. Ein Echtheitszertifikat ist aber gerade keine Software-Lizenz, sondern ein Aufkleber zum leichteren Erkennen von lizenzierten Original-Produkten. Die Kennzeichnung als Originalprodukt bezieht sich nur auf das Produkt, mit dem das Echtheitszertifikat ursprünglich zusammen in den Verkehr gebracht worden ist. Da diese Aussage über die Echtheit nur von Microsoft bzw. dem hierzu autorisierten Lizenznehmer getroffen werden kann, dürfen nicht autorisierte Dritte COAs nicht auf anderen Produkten anbringen und zusammen mit diesen verkaufen. Dies haben bereits das Landgericht und das Oberlandesgericht Frankfurt bestätigt (Entscheidung vom 12.11.20010, Az.: 6 U 160/08). "Daher begrüßen wir diese Klarstellung des BGH sehr.” kommentiert Dr. Swantje Richters, "Die Kreativität der Softwarefälscher ist sehr groß und wir sind zuversichtlich, dass dieses Urteil einen weiteren Meilenstein bei der Bekämpfung der Software Produktpiraterie darstellt.”
Microsoft Deutschland GmbH
Die Microsoft Deutschland GmbH ist die 1983 gegründete Tochtergesellschaft der Microsoft Corporation/Redmond, U.S.A., des weltweit führenden Herstellers von Standardsoftware, Services und Lösungen mit 69,94 Mrd. US-Dollar Umsatz (Geschäftsjahr 2011; 30. Juni 2011). Der operative Gewinn im Fiskaljahr 2011 betrug 23,15 Mrd. US-Dollar. Neben der Firmenzentrale in Unterschleißheim bei München ist die Microsoft Deutschland GmbH bundesweit mit sechs Regionalbüros vertreten und beschäftigt rund 2.700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Im Verbund mit rund 37.000 Partnerunternehmen betreut sie Firmen aller Branchen und Größen. Das European Microsoft Innovation Center (EMIC) in Aachen hat Forschungsschwerpunkte in IT-Sicherheit, Datenschutz, Mobilität, mobile Anwendungen und Web-Services.
Ein Bild zu dieser Meldung finden Sie unter:
http://www.microsoft.com/germany/presseservice/news/bilddatenbank.mspx?id=4160
Ansprechpartner Microsoft
Heiko Elmsheuser
Leiter Unternehmenskommunikation
+49(0)89/3176-5000
prserv@microsoft.com
Über Microsoft:
Founded in 1975, Microsoft (Nasdaq "MSFT") is the worldwide leader in software, services and solutions that help people and businesses realize their full potential.
MS-DOS, Windows, Windows 3.0, Windows 95, Windows 98, .NET, Office XP, Windows XP and Windows Server are registered trademarks of Microsoft Corporation.
Firmenkontakt:
Ansprechpartner Microsoft
Heiko Elmsheuser
Leiter Unternehmenskommunikation
+49(0)89/3176-5000
prserv@microsoft.com
Founded in 1975, Microsoft (Nasdaq "MSFT") is the worldwide leader in software, services and solutions that help people and businesses realize their full potential.
MS-DOS, Windows, Windows 3.0, Windows 95, Windows 98, .NET, Office XP, Windows XP and Windows Server are registered trademarks of Microsoft Corporation.
Firmenkontakt:
Ansprechpartner Microsoft
Heiko Elmsheuser
Leiter Unternehmenskommunikation
+49(0)89/3176-5000
prserv@microsoft.com
Die Pressemeldung "Bundesgerichtshof entscheidet zugunsten Microsoft" unterliegt dem Urheberrecht der pressrelations GmbH. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Bundesgerichtshof entscheidet zugunsten Microsoft" ist Microsoft.