Fluglotsenstreik in Deutschland: Bei Annullierung muss das Ticket voll erstattet werden

  • Pressemitteilung der Firma ADAC, 10.10.2011
Pressemitteilung vom: 10.10.2011 von der Firma ADAC aus München

Kurzfassung: ADAC: Auch bei großer Verspätung gibt es Geld zurück Reisende müssen ab Mittwoch mit Streiks der Fluglotsen rechnen. Für verunsicherte Fluggäste hat der ADAC wichtige Informationen zusammengestellt: Passagiere, deren Flüge aufgrund des ...

[ADAC - 10.10.2011] Fluglotsenstreik in Deutschland: Bei Annullierung muss das Ticket voll erstattet werden


ADAC: Auch bei großer Verspätung gibt es Geld zurück

Reisende müssen ab Mittwoch mit Streiks der Fluglotsen rechnen. Für verunsicherte Fluggäste hat der ADAC wichtige Informationen zusammengestellt:
Passagiere, deren Flüge aufgrund des Streiks annulliert werden, erhalten von den Fluggesellschaften den kompletten Ticketpreis inklusive Steuern und Gebühren zurück. Alternativ besteht ein Anspruch auf kostenlose Umbuchung auf einen anderen Termin. Die Fluggesellschaft ist zudem verpflichtet, eine Beförderung mit anderen Verkehrsmitteln zu vergleichbaren Reisebedingungen anzubieten. Startet der Flieger mit einer Verspätung von mehr als fünf Stunden, kann der Passagier entscheiden, ob er die Reise noch antritt. Tut er es nicht, muss die Fluggesellschaft den Komplettpreis des Tickets erstatten.
Pauschalurlaubern ist es bei einer längeren Reise zuzumuten, die Reise später anzutreten. Für sie besteht – bei einem nur kurzen Streik – kein Recht zur Kündigung des Reisevertrags. Sollten die Streiks jedoch länger andauern, ist wegen erheblichen Änderungen des Reiseumfangs eine Kündigung der Pauschalreise gerechtfertigt. Für die Beurteilung der Rechtslage dürfte das Verhältnis zwischen Verzögerung der Anreise und Dauer des Aufenthalts maßgebend sein. Verkürzt sich der Aufenthalt, steht dem Reisenden eine anteilige Erstattung des Reisepreises zu.
Anders bei Individualreisenden: Sie können zwar die Flugkosten zurückverlangen, müssen aber das gebuchte Hotel bzw. die anfallenden Stornokosten trotzdem bezahlen. Die Anreise zum Urlaubsort ist ihr eigenes Risiko.
Reisende, die am Flughafen festsitzen, müssen dort nicht übernachten. Dank der EU-Fluggastrechteverordnung ist die Fluggesellschaft verpflichtet, eine Unterbringung und Verpflegung in einem Hotel anzubieten. ADAC Juristen empfehlen Flugreisenden, ihren Anspruch auf derartige Betreuungsleistungen bei den Fluggesellschaften einzufordern.


ADAC Öffentlichkeitsarbeit
Externe Kommunikation
Am Westpark 8
81373 München
Tel (089) 76 76-0
Fax (089) 76 76-28 01
presse@adac.de
www.presse.adac.de

Über ADAC:
1903 in Stuttgart gegründet, ist der ADAC kontinuierlich zum größten europäischen Automobil-Club herangewachsen. Über 14 Millionen Mitglieder sprechen für sich. Wir helfen, wir informieren und wir vertreten engagiert die Interessen der Autofahrer. Gleichzeitig mit den wachsenden Aufgaben und der damit verbundenen Verantwortung, hat der ADAC immer darauf geachtet, die innere Struktur effizient zu gestalten und weiter zu entwicklen. Mit 14 Millionen Mitgliedern ist der ADAC der größte Automobilclub in Europa und der zweitgrößte Automobilclub der Welt, nach AAA, America Automobile Association, 30 Millionen Mitglieder

Firmenkontakt:
ADAC Öffentlichkeitsarbeit
Externe Kommunikation
Am Westpark 8
81373 München
Tel (089) 76 76-0
Fax (089) 76 76-28 01
presse@adac.de
www.presse.adac.de

Die Pressemeldung "Fluglotsenstreik in Deutschland: Bei Annullierung muss das Ticket voll erstattet werden" unterliegt dem Urheberrecht der pressrelations GmbH. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Fluglotsenstreik in Deutschland: Bei Annullierung muss das Ticket voll erstattet werden" ist ADAC.