Terminhinweis - Reform des Schengen-Systems

  • Pressemitteilung der Firma Bayerisches Staatsministerium des Innern, 11.10.2011
Pressemitteilung vom: 11.10.2011 von der Firma Bayerisches Staatsministerium des Innern aus München

Kurzfassung: Joachim Herrmann berichtet im Landtag zur Reform des Schengen-Systems Terminhinweis Am 16. September 2011 hat die EU-Kommission ihre Vorschläge zur Änderung des Schengen-Systems vorgestellt. Danach soll ein EU-gestützter Evaluierungsmechanismus ...

[Bayerisches Staatsministerium des Innern - 11.10.2011] Terminhinweis - Reform des Schengen-Systems


Joachim Herrmann berichtet im Landtag zur Reform des Schengen-Systems Terminhinweis

Am 16. September 2011 hat die EU-Kommission ihre Vorschläge zur Änderung des Schengen-Systems vorgestellt. Danach soll ein EU-gestützter Evaluierungsmechanismus eingeführt und die Zuständigkeit über die Wiedereinführung von Grenzkontrollen bei Bedrohungen für die Innere Sicherheit von den Mitgliedsstaaten auf die Kommission verlagert werden.

Innenminister Joachim Herrmann wird heute,

Dienstag, 11. Oktober 2011, um 12.30 Uhr, im Bayerischen Landtag, Saal N 501, Maximilianeum in München

im Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten über die Vorschläge der EU-Kommission berichten und sie politisch bewerten.


Pressesprecher: Oliver Platzer
Telefon: (089) 2192 -2114
Telefax: (089) 2192 -12721
E-Mail: presse@stmi.bayern.de


Über Bayerisches Staatsministerium des Innern:
Das Innenministerium ist für die Innere Sicherheit, also auch für die Polizei und den Staatsschutz zuständig. Das ist aber nur ein Aspekt seiner Zuständigkeiten.

Im Bereich Allgemeine Innere Verwaltung gibt es eine Fülle weitere Aufgaben von der Staatsverwaltung über kommunale Angelegenheiten bis zum Rettungswesen. Außerdem gibt es manche eher überraschend erscheinende Zuständigkeiten, wie etwa für das Kaminkehrer- oder fürs Lotteriewesen. Auch die unabhängigen Verwaltungsgerichte gehören zum Ressortbereich des Innenministeriums.

Den zweiten großen Bereich bildet die Oberste Baubehörde. Das Innenministerium als "Bauministerium" ist zuständig für Hochbau und Wohnungswesen, für Städtebau sowie Straßen- und Brückenbau - die gesamte bauliche Infrastruktur gehört zu seinen Aufgaben. Es ist damit einer der größten Auftraggeber für die Bauwirtschaft in Bayern.

Mit den Begriffen "Schützen, Vorsorgen, Ordnen, Planen, Bauen, Fördern" lassen sich die vielfältigen Aufgaben der Allgemeinen Inneren Verwaltung und der Obersten Baubehörde (den beiden Hauptabteilungen des Innenministeriums) umreißen.

An der politischen Spitze stehen: Staatsminister Dr. Günther Beckstein (übrigens der 50. Innenminister seit der Gründung des Ressorts im Jahre 1806) und Staatssekretär Georg Schmid als Stellvertreter des Ministers.

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